04. Februar 2010

Der gestohlene Datensatz mit Schweizer Konten Schäuble hat bereits Hehlerei-Erfahrung

Über einen rechtswidrigen Handel

von Klaus Peter Krause

Gewiss, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, der Staat muss sie ahnden. Aber darf er gestohlene Daten kaufen, die vermuteterweise Aufschluss darüber geben, welche Bürger möglicherweise Steuern hinterzogen haben? Und dürfen diese Daten dann als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren gegen diese Verdächtigten verwendet werden?

Hundert Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Jedenfalls für …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

drucken

Mehr von Klaus Peter Krause

Über Klaus Peter Krause

Anzeige

ef-Einkaufspartner

Unterstützen Sie ef-online, indem Sie Ihren Amazon-Einkauf durch einen Klick auf diesen Link starten, Das kostet Sie nichts zusätzlich und hilft uns beim weiteren Ausbau des Angebots.

Anzeige