Klaus Peter Krause

Jahrgang 1936, Publizist und Autor, von 1966 bis 2001 Wirtschaftsredakteur bei der "FAZ".

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Der gestohlene Datensatz mit Schweizer Konten: Schäuble hat bereits Hehlerei-Erfahrung

von Klaus Peter Krause

Über einen rechtswidrigen Handel

Gewiss, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, der Staat muss sie ahnden. Aber darf er gestohlene Daten kaufen, die vermuteterweise Aufschluss darüber geben, welche Bürger möglicherweise Steuern hinterzogen haben? Und dürfen diese Daten dann als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren gegen diese Verdächtigten verwendet werden?

Hundert Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Jedenfalls für unsereinen. Aber für den Staat, der uns alljährlich Hunderte von Milliarden abnimmt und 1,742 Billionen ausgewiesene Schulden hat (in Wirklichkeit aber viel mehr), sind hundert Millionen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Trotzdem kann er sie brauchen und will sie haben. Er verspricht sich dieses Geld von einem Datensatz. Dieser gibt Aufschluss über 1500 deutsche Bürger mit Konten in der Schweiz. Damit gelten diese Bürger als mutmaßliche Steuerhinterzieher. Jene rund hundert Millionen Euro sind der von der deutschen Finanzverwaltung geschätzte Betrag, den der Fiskus einzunehmen hofft, wenn das Geld auf diesen Schweizer Konten  wirklich  der deutschen Steuerpflicht entzogen worden ist. Dumm nur, dass es sich sehr wahrscheinlich um gestohlene Daten handelt.

Darf der Staat das Diebesgut kaufen und verwerten?

Wer stiehlt, handelt bekanntlich gesetzeswidrig, ist ein Krimineller und gehört bestraft. Ein solcher  Krimineller bietet jetzt dem deutschen Staat das Diebesgut in Form einer CD an und verlangt dafür  2,5 Millionen Euro. 2,5 für erwartete 100 Millionen ist ein lukratives Geschäft. Aber Diebesgut, das zum Verkauf angeboten wird, ist Hehlergut, der Dieb zugleich ein Hehler. Nimmt der Staat das hehlerische Angebot wahr, macht er sich der illegalen Hehlerei mitschuldig. Darf er das und darf er das illegal erworbene Material gegen die mutmaßlichen Steuerhinterzieher verwenden? Oder unterliegt so ein Fall dem Beweisverwertungsverbot?

Damals Steinbrück, heute Schäuble

Das ist, wie es so schön heißt, umstritten. Es war es auch, als dem Staat vor zwei Jahren so ein Datensatz aus Liechtenstein während der Großen Koalition angeboten wurde und von ihm gekauft worden ist. Als Käufer hatte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geschickterweise den   Bundesnachrichtendienst bestimmt. Ihm glaubte man wohl am ehesten einen solchen zumindest anrüchigen Handel zumuten zu können, zumal er Daten unter bestimmten Umständen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben darf. Im Ergebnis wurde der Fall des dabei ebenfalls ertappten Post-Vorstandsvorsitzenden Zumwinkel als spektakuläres Medienereignis inszeniert – dem Volk zur moralischen Befriedigung und Schaulust (wie einst die öffentlichen Hinrichtungen unter dem Fallbeil), den Steuerhinterziehern  zur Warnung und Abschreckung. Heute ist Wolfgang Schäuble Finanzminister (CDU).

Noch keine rechtsfeste gerichtliche Entscheidung

Zumindest in den Vereinigten Staaten dürfen rechtswidrig gewonnene Beweise grundsätzlich nicht verwertet werden. In Deutschland ist das so eindeutig bisher nicht. Gerichtlich ist ein solcher Fall noch nicht wirklich entschieden. Denn auch vor Gericht verständigen sich der Fiskus als Kläger und der Steuersünder als Angeklagter gerne auf einen Kompromiss – wie im Fall Zumwinkel. Solange  das so bleibt und Rechtsfolgen nicht zu befürchten sind, wird der Staat der Versuchung erliegen und das Hehlergut erwerben.

Über die rechtlichen Bedenken hinweggesetzt

So ist es auch jetzt. Trotz der rechtlichen Bedenken haben sich Kanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Schäuble über die rechtlichen Bedenken hinweggesetzt. Schäuble beruhigt sich mit dem Hinweis, die Regierung setze mit dem Kauf der CD auch die Linie seines Amtsvorgängers Steinbrück und der vorherigen Bundesregierung fort, der er selbst als Innenminister ebenfalls angehört habe. „Wir können jetzt nicht das Gegenteil machen von dem, was wir vor zwei Jahren gemacht haben.“ Aber wenn eine Handlung rechtswidrig ist, ist es doch nicht erlaubt, sie zu wiederholen, nur weil man sie schon einmal begangen hat. Auch hat Schäuble noch eine weitere Beruhigungspille parat: Das Vorgehen beim Kauf der gestohlenen Daten im damaligen Liechtenstein-Fall sei bisher noch von keinem Gericht in Zweifel gezogen worden. Das stimmt, aber darüber hat auch noch kein Gericht wirklich entscheiden müssen, schon gar nicht ein oberstes.

Der Kauf zielt vor allem auf die NRW-Landtagswahl

Doch geht es Merkel und Schäuble weniger um die hundert Millionen Mehreinnahmen, sondern zu allererst darum, wie das in Nordrhein-Westfalen auf die Wähler in der bevorstehenden Landtagswahl ankommt. Ginge sie für die CDU-FDP-Koalition verloren, verlöre die Koalition von Union und FDP im Bund die Mehrheit im Bundesrat. Wie groß diese Gefahr ist, hat die „Bild“-Zeitung mit ihrer Seite-Eins-Schlagzeile am 1. Februar sinnfällig gemacht: „Kauft euch die reichen Steuerbetrüger“. Für „Bild“ also sind die 1500 Inhaber Schweizer Konten bereits Steuerbetrüger und dann auch noch reiche. Aber wenn die Zahlen (100 Millionen Euro und 1500 Kontobesitzer) stimmen, kommen im Durchschnitt auf jeden der 1500 Kontoinhaber nur rund 67.000 Euro. Unter „reich“ stellt man sich eigentlich doch etwas mehr vor.

„Bild“ hat gesprochen, die Politiker folgen

Aber für Politiker ist mit so einer Schlagzeile klar, was „Bild“ und Volkes Seele wollen. Bild-Online fragte, ob die Regierung die CD kaufen solle. 60 Prozent der Leser waren dafür, rund 30 Prozent hatten Skrupel, weil die Rechtslage wackelig sei. Welcher Politiker mag sich einer solcher Meinung, wahrscheinlich die  Meinung einer Mehrheit im Land, entgegenstellen und das Risiko der Wahlniederlage und des politischen Machtverlustes eingehen?

Um wieviel verführerischer wird nun die Versuchung für entsprechend anfällige Bankangestellte oder begabte „Hacker“ sein, mit rechtswidrig kopierten heiklen Bankkundendaten den Fiskus zu beliefern, wenn sie sicher sein können, dass dieser dafür mehr als einen ansehnlichen Nebenverdienst springen lässt? Der Datenklau wird zu einer „modernen Form von Banküberfall“ (Pirmin Bischof von den Schweizer Christdemokraten).

Dieben kauft man gestohlenes Gut nicht ab. Das sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein. Deutschland nennt sich einen solchen, also muss seine Regierung danach auch handeln. Sonst würde sie sich wie in diesem Fall nicht nur der Hehlerei schuldig machen, sondern auch der Beihilfe zur strafbaren Verwertung von Geschäftsgeheimnissen

Schäuble ist hehlereierfahren seit 1989/90

Schäuble übrigens hat mit Hehlerei Erfahrung. 1989/90 hat er bei der Wiedervereinigung maßgeblich daran mitgewirkt, dass der nunmehr gesamtdeutsche Staat den von den Kommunisten politisch Verfolgten in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone die Rehabilitierung und die Rückgabe der damals geraubten Vermögenswerte bis heute verweigert. Dem kommunistischen entschädigungslosen Vermögensraub in einem Unrechtsstaat folgte der Vermögensraub in dem vorgeblichen Rechtsstaat Bundesrepublik, die dieses Raubgut meistbietend verkauft hat und immer noch verkauft. Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts darf dieser Raub Hehlerei genannt werden. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, aber dieser zweite Vermögensraub von 1989/90 ein staatliches Verbrechen.

04. Februar 2010

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Kommentare

Haderach, am 04. Februar 2010 um 9:38 ( Link )

Steuerhinterziehung = Notwehr!

Stefan Miller, am 04. Februar 2010 um 9:59 ( Link )

nicht zu vergessen die 100000DM, die unserem Finanzminister seinerzeit aus der Schublade verschwunden sind.

Edgar L. Gärtner, am 04. Februar 2010 um 10:40 ( Link )

Die Geschichte ist ein weiterer Beleg für das Verschwinden des Rechtsgefühls im Umverteilungsstaat. Wer sich einverständlich über die Hälfte seines Einkommens abnehmen lässt, ist nach biblischem Verständnis bereits ein Hehler. Und auch der nicht arbeitswillige Hartz-IV-Empfänger ist ein Hehler. Das heißt: tendenziell werden wir im Wohlfahrtsstaat alle zu Hehlern und das Unrechtsbewusstsein geht verloren.

Im konkreten Fall bin ich persönlich übrigens noch lange nicht davon überzeugt, dass Minister Schäuble wirklich belastendes Material in den Händen hält oder kurz davor steht. Das sieht mir eher nach einer orchestrierten Angstkampagne aus, um Bürger, die ihr Geld sinnvoll anlegen wollen, statt es im schwarzen Loch Schuldenstaat verschwinden zu lassen, zu verunsichern und zur Selbstanzeige zu bewegen. Außerdem geht es Wolfgang Schäuble und seiner Chefin wohl darum, der Crédit Suisse (CS) eines auszuwischen, nachdem die Konkurrenz UBS bereits sturmreif geschossen wurde. Im Unterschied zur UBS hat sich die CS, abgesehen von unbegründeten Entlassungen, meines Erachtens aber bislang nichts zu Schulden kommen lassen. Im Gegenteil: Sie hat versucht, sich als Mustermädchen in Sachen "compliance" zu profilieren. Ob zu recht, kann ich nicht beurteilen. Ich sehe aber in der aktuellen Kampagne den gezielten Versuch, nun auch Geldhäuser, die noch vergleichsweise seriös dastehen, politisch zu destabilisieren.

Stefan Miller, am 04. Februar 2010 um 10:51 ( Link )

Bild schreibt gerade:
"Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig hat wegen des geplanten Ankaufs der Steuersünder-CD Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Es bestehe der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten, insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat"

YES! Das nenne ich wahre Zivilcourage!

Kaengo, am 04. Februar 2010 um 11:41 ( Link )

Bleibt doch mal entspannt und laßt den Hehlerei-Vorwurf ,WeltOnline'. Daß der Staat die CD kauft, ist nur folgerichtig und entspricht dem Vorgehen auf anderen Gebieten, z.B. der Kronzeugenregelung. Verlieren tut der Staat so oder so. Nicht kaufen geht gar nicht, weil dann all die kleinen ausgepressten angestellten Facharbeiter aufgeschrien hätten, aber auch wenn der Staat die CD kauft, wird er nicht damit glücklich werden. Das Geld ist sicher nur ein Tropfen auf den heißen Stein, bei den Sündern wird so manche Persönlichkeit dabeisein, um die es Merkel&Co leid tun wird, auf jeden Fall wird der räuberische Character der umverteilerischen Steuern wieder mal offenbar. Der entscheidende Anteil des Steuerraubs, bzw. der Steuervermeidung, auch der moralisch relevantere findet sicher in anderen Bereichen und bei anderen Menschen statt! (Kleiner Tip: Wer eine große Familie hat, hat in der Regel jedenfalls nicht genug Geld über, es in der Schweiz anzulegen!)

Stefan Miller, am 04. Februar 2010 um 11:57 ( Link )

der Staat wird ganz sicher die CD so oder so in die Hände kriegen, auswerten und ein paar Prominente medienwirksam schlachten. Das halte ich für gesichert. Allerdings sollte man sich nicht die Gelegenheit entgehen lassen, die Zersetzung der Rechtsstaatlichkeit in diesem Fall aufzuzeigen. Da finde ich schon den Vorstoß des Anwalts als richtig, auch wenn es ihm dabei vermutlich nur darum geht, sich selbst ins Rampenlicht zu bringen. Ich glaube auch nicht, daß Merkel verlieren kann, denn aufgrund fehlender Trennung der Gewalten in der BRD, kein Richter es wagen wird, da aus der Reihe zu tanzen.

Neutrino, am 04. Februar 2010 um 13:28 ( Link )

Das ist der beste Artikel, den ich zur Sache bisher gelesen habe.

Jedoch habe ich einige Anmerkungen zum Thema Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt. Ein Blick in die hiesige Presse und die Leserkommentaren dieser Tage macht den Eindruck, als sei Steuerhinterziehung das schlimmste Verbrechen überhaupt – Ebenbürtig mit Mord und Totschlag.

Entgegen dieser Hysterie auf BILD Niveau muss man dazu Bedenken, dass unser Steuersystem und vor allem dessen Vollzug alles andere als gerecht, ja nicht mal rechtmäßig ist.

Zunächst vergessen viele, dass es sich um Geld des Bürgers handelt, auf die der Staat Anspruch erhebt. Es ist nicht so – wie in der Presse suggeriert- Geld des Staates, welches der Bürger dem Staat stiehlt.
Wenn man beim Vollzug des Steuerrechts genauer hinschaut, tun sich wahre Abgründe auf.
Es ist ja nicht so, als gäbe es keine Steuerreformen. Im Gegenteil, sie sind viel zu häufig. Allein das Einkommenssteuergesetz wird jeden Monat geändert. Das heißt, zu Problemlagen kann sich keine gefestigte Rechtsprechung bilden, sodass im Grunde genommen niemals Rechtssicherheit in schwierigen Fällen entsteht. Denn hat der BFH ein Urteil gefällt, so hat sich die Rechtslage seither bereits dutzende, wenn nicht hunderte Male wieder geändert. Bei anderen Steuergesetzen sieht es ähnlich aus.
Ferner sind nicht nur von den Finanzämtern die Steuergesetzgebung, sondern auch die Zahlreichen Dienstanweisungen des Bundesfinanzministeriums zu beachten. Vergessen darf der Finanzbeamte natürlich auch nicht die europäischen Regeln, die sich ebenfalls gern häufig ändern.
Hinter vorgehaltener Hand bestätigen viele Finanzbeamte bereits, Steuerbescheide einfach nach Gutdünken zu verschicken, weil sie die gerade geltenden Regeln nicht mehr durchblicken. Wenn der Bürger sich wehren will, muss er eben klagen. So sieht die Rechtswirklichkeit im deutschen Steuerrecht aus.

„Ich verstehe das deutsche Steuerrecht nicht!“. Dieses Zitat ist nicht etwa von irgendwem, sondern vom Präsidenten des Bundesfinanzgerichtshofes (BFH). Also dem obersten Steuerrichter in Deutschland. Wenn er nicht mehr durchblickt, ja wer dann frage ich mich!
Gerade der BFH hat mit dem Steuerrecht zu kämpfen. Denn er entscheidet immer wieder, dass angewandte Regeln rechtswidrig, bzw. nichtig sind. Dann ergeht jedoch regelmäßig im Finanzministerium eine Weisung an die Finanzämter, diese Rechtsprechung nicht zu beachten und weiter rechtswidrige, bzw. gar nicht mehr existente Normen weiter anzuwenden. Daran sind die Finanzbeamten gebunden.
Diese Weisungen kann der BFH nicht überprüfen. Deshalb sind Bundesrichter regelmäßig schlecht auf das Finanzministerium zu sprechen.

Hinzu kommt, dass führende Steuerrechtler inzwischen das Steuerrecht in weiten Teilen (auch aus den dargelegten Gründen) für Verfassungswidrig halten, wie z.B. Herr Kirchhoff, Richter am Bundesverfassungsgerichtshof a.D.

Aus diesen Gründen frage ich mich, wie eigentlich in der Öffentlichkeit so hart mit Steuerhinterziehung umgegangen werden kann. Es scheint, dass hier mehr der Neid spricht als der Verstand.
Und in der Politik ist das Geschrei noch unverständlicher, denn ihre Pflicht ist es eigentlich für ein rechtmäßiges, verfassungsgemäßes und rechtmäßig vollziehbares Steuerrecht zu sorgen. Wohl um diese Unfähigkeit zu überdecken, versucht man nun mit dem Finger auf prominente Steuerhinterzieher zu zeigen. Das gilt dieser Tage ganz besonders für die FDP.

Dies ist kein Plädoyer für Steuerhinterziehung. Aber eines dafür, den Finger in die richtige Wunde zu legen und sich nicht mit Phantomdiskussionen um prominente Steuerflüchtlinge einzulullen.

nl, am 04. Februar 2010 um 14:02 ( Link )

"Gewiss, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, der Staat muss sie ahnden." = Etatist hoch Drei. Brauch nicht mehr weiter lesen. Schönen Tach noch.

Charlotte Stumm, am 04. Februar 2010 um 14:25 ( Link )

Da greifen sie Herr Schäuble an,dass er vom Waffenhändler Schreiber Geld bekam.
Die Schweizer greifen sie nicht an,dass sie Gelder aus dubiosen Geschäften haben.
Schäuble ist Finanzminister und muß die Steuergelder zurückholen,
die Schweizer Bankbeamte durch falsche Beratung in die Schweiz gelockt haben.
Mit dem Versprechen, es ist alles geheim und verdeckt und steuerersparnisreich.

Frank Martin, am 04. Februar 2010 um 16:26 ( Link )

Die CD-Union wird offensichtlich von Kleptokraten geführt.

Und nein, Frau Stumm, der Finanzminister, also jener Staatsdiener, der sich allenfalls um eine sparsame Verwaltung der ihm von den Bürgern feiwillig überlassenen Mittel zu kümmern hat, kann nicht "zurückholen", was ihm nie gehörte. Wenn ihnen etwas dubios erscheint, bedeutet das nichts hinsichtlich seiner Rechtmäßigkeit.

Woher kommt eigentlich die seltsame Neigung, Steuerhinterziehung für ein Delikt zu halten? Eigentumswechsel können nun einmal nicht gewaltsam erfolgen.

Kokospalme, am 04. Februar 2010 um 16:28 ( Link )

@Edgar L. Gärtner:

Sie schrieben:

Wer sich einverständlich über die Hälfte seines Einkommens abnehmen lässt, ist nach biblischem Verständnis bereits ein Hehler.

Das finde ich interessant. Welche Bibeltexte belegen das Ihrer Meinung nach?

Edgar L. Gärtner, am 04. Februar 2010 um 17:04 ( Link )

Bis in die so genannte Neuzeit wurde die Bibel im Sinne des Zehnten interpretiert, der dem weltlichen Herrscher gehören soll. Bis ins 19. Jahrhundert sind die Könige oder Kaiser an diese 10-Prozent-Grenze übrigens nie herangekommen. Haben sie es versucht, gab es Aufstände. So bewegte sich die Abgabenbelastung im Allgemeinen eher im Umkreis von 5 Prozent. Auch noch bei Bismarck. Dauerhaft wurde die 10-Prozent-Grenze erst seit Beginn des 1. Weltkriegs durchbrochen.
In den heutigen Wohlfahrtsstaaten gibt es für den Einzelnen nur zwei Wege, um seine Abgabenbelastung unter 10 Prozent zu halten: 1. Mehr investieren (wird von den Finanzämtern aber nur vorübergehend anerkannt), 2. weniger oder schlechter bezahlt arbeiten (z.B. indem man für Gottes Lohn bloggt).

barthel_berand, am 04. Februar 2010 um 17:47 ( Link )

Die Geschichte ist ein weiterer Beleg für das Verschwinden des Rechtsgefühls im Umverteilungsstaat.

Sehr richtig, Herr Gärtner!

Die Trennlinie zwischen den Befürworten und den Gegnern des CD-Ankaufs scheint deckungsgleich mit der Trennlinie in der Bevölkerung zwischen denjenigen, die den Staat als Obrigkeitsstaat ansehen und anerkennen und denjenigen, die ihn als Rechtsstaat begreifen.

Die Obrigkeitshörigen befürworten dieses absurde Vorgehen naturgemäß, wogegen die Anhänger der Rechtsstaatlichkeit zurecht ein wenig ... irritiert sind.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu sehen, wie sich der einzelne Politiker verhält bzw. zu welchem Lager er sich - oft implizit - zugehörig fühlt.

Unsere Frau "Ich-will-diesem-Land-dienen"-Bundeskanzlerin scheint sich ja schon klar positioniert zu haben.

Nichts Neues im Lande...

BB

Klaus Peter Dr. Krause, am 04. Februar 2010 um 18:03 ( Link )

Entgegnung zu nl: OGottOGott, Etatist hoch Drei will ich natürlich nicht sein, bin ich ja auch nicht. Wie wär's mit der Formulierung "Steuerhinterziehung gilt nicht als Kavaliersdelikt"?
Was Neutrino, aufgehängt am "Kavaliersdelikt", schreibt, teile ich voll und ganz

nl, am 04. Februar 2010 um 18:24 ( Link )

Die Sache ist sehr einfach. Wenn Sie den Staat als solches befürworten, dann befürworten Sie den Steuerstaat, der darin UNRECHT begehen MUSS, um an die Steuergelder ranzukommen. Steuererpressung halt.
Auf der einen Seiten beklagen Sie ein Unrecht, den Handel mit Daten, aber das Unrecht der Steuererpressung sehen Sie nicht. Gut, wer Steuern, also Unrecht, befürwortet, der hat kein Problem damit, weiter pragmatisch Unrecht zu begehen. Das ist nur konsequent. Sich aber hinzustellen, und zu sagen, das eine sei nicht richtig und das andere nicht falsch, ist die absolute Loserposition, ethisch, wie politisch.

Claus-Dieter Dr, Klügel, am 04. Februar 2010 um 20:17 ( Link )

Die Bundesregierung kauft zum zweiten Mal Hehlerware, um Steuerhinterzieher zu enttarnen.
BILD findet das seit zwei Tagen gut. Ich finde das wie Mathias Döpfner, Springers Vorstandsvorsitzer schlecht – ja, gefährlich. Der Staat, der den Rechtsrahmen setzt, darf ihn nicht brechen. Auch nicht für ein richtiges Ziel, Steuerbetrug zu bestrafen.

Daten-Diebstahl ist aber auch ein Delikt, das ebenfalls empfindlich bestraft wird. Stattdessen gibt es jetzt wieder Millionen dafür zur Belohnung. Da werden viele sagen, bei einer Bank Daten klauen ist lukrativer als bei einer Bank am Schalter arbeiten. Und dass die Absicht der Regierung gut ist, rechtfertigt gar nichts. Gute Absichten gibt es genug. Demnächst Untreue für die Umwelt, Klauen für das Klima? Wo ist die Grenze? Ich empfinde das eher als Anstiftung zur Denunziation und das war in meiner Heimat Mitteldeutschland nach dem 2. Weltkrieg das Handwerkzeug der Kommunisten und Schergen Stalins. Sie gehörten zu den Übelsten, die sich dafür erniedrigten. Damals galt:„ Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“.

Der Staat ist zu besonderer Vorbildfunktion und Vorsicht verpflichtet im Umgang mit den eigenen Gesetzen. Was die Regierung derzeit macht, wirkt so, als wenn Eltern ihren Kindern Drogen verbieten und selbst jeden Abend einen Joint rauchen.

Ein deutsches Gericht hat – im Fall von Metzler – sogar einen Polizeibeamten schuldig gesprochen, der einen Entführer unter Druck setzte, um das Leben eines Kindes zu retten. Heißt das, der Staat darf Recht brechen, um an Steuergeld zu kommen, aber nicht, um Leben zu schützen?“

Was der Rechtsstaat heute in Deutschland wirklich noch wert ist, beschreibt der Vorsitzende Richter des Finanzgerichtes Niedersachsen Norbert Schlepp im April 2009 in „Clean State“ so: ...“ Die Vorgänge um die Landenteignungen (45-49) sind so beschämend, dass mir die Worte dafür ausgehen ... Da kommt eine Bundesregierung, die das Parlament und die Regierung täuscht – um nicht zu sagen belügt – nur um wiedergewählt zu werden. Ein Teil unserer heute geltenden Verfassung beruht auf eben dieser Täuschung und ist erschlichen!“.

Als 81jähriger bin ich zwar nicht als Steuerhinterzieher, aber umso mehr in der 45/49 Enteigneten Sache betroffen. Nach EAGL will man mir 1,7 % von meinem Eigentums herausgeben, das die Bundesrepublik Deutschland seit der Wende verscherbelt.
Claus-Dieter klügel

Kokospalme, am 05. Februar 2010 um 0:11 ( Link )

@Edgar L. Gärtner:

Sie schrieben:

Bis in die so genannte Neuzeit wurde die Bibel im Sinne des Zehnten interpretiert, der dem weltlichen Herrscher gehören soll.

Das ist aber m.E. eine Fehlinterpretation der Bibel. Meines Wissens wurde der Zehnte zum Tempel gebracht, nicht zum Königspalast. Siehe dazu auch die Erklärung auf Wikipedia.

Abgaben an den König gab es zusätzlich. Allerdings sollten diese laut Bibel entweder nicht ausufern oder eigentlich gar nicht erhoben werden. Sprüche 29,4 liest sich in der Revidierten Elberfelder Übersetzung so:

Ein König gibt durch das Recht dem Land Bestand; aber wer [nur] Abgaben erhebt, zerstört es.

Die eckigen Klammern bedeuten dabei, dass das Wörtchen „nur“ nicht im Urtext steht und nur eingefügt wurde, um die Verständlichkeit zu erhöhen. Ohne „nur“ könnte der Vers auf ein prinzipielles Abgabenverbot hinaus laufen.

ErgrauendeHausfrau, am 05. Februar 2010 um 0:15 ( Link )

Vielleicht ist es ja auch nur eine Finte um ein Downgrade zu verhindern, so nach dem Motto, bei den Deutschen ist auf jeden Fall noch was zu holen.

ErgrauendeHausfrau, am 05. Februar 2010 um 0:23 ( Link )

Der Euro mußte heute wegen Griechenland richtig dran glauben!

dickbrettbohrer, am 05. Februar 2010 um 6:37 ( Link )

Claus-Dieter Dr, Klügel

Der Verlust des Eigentums ist das eine, das erlittene Unrecht ein zweites. Manches Unrecht läßt sich nicht mehr gutmachen, mancher Schaden ist unbehebbar. Der Betrogene leidet daher nicht nur unter dem materiellen Verlust, er leidet zusätzlich auch an seinem Opferstatus, der hauptsächlich durch Ignoranz definiert werden kann. Die Gesellschaft befaßt sich nicht gern mit Opfern und Verlierern, lieber nennt sie die Täter so und richtet ihr Augenmerk auf die Unmoral.

Ich habe geschäftlich viel mit Kunden zu tun. Wenn aus verschiedenen Gründen einmal eine Transaktion zu Lasten des Kunden schiefgeht, so fühlt sich dieser erleichtert, wenn man seine Sorgen annimmt, versteht und ihm entgegenkommt. Nichts ist schlimmer, als so zu tun, als sei der Geschädigte im Unrecht, ein Querulant. Ganz bedrücktend ist es, ihm mit Paragraphen zu kommen und zu erklären, formal sei alles in Ordnung. Das Formale ist immer auch etwas Willkürliches - die Enteigneten können davon Klagelieder singen. Selten geht es einem reklamierenden Kunden nur um geld- oder warenwerten Ersatz. Immer will er auch seinen berechtigten Unmut loswerden. Es scheint mir, daß verbales Zugeständnis wichtiger ist als materielle Gutmachung! Im Falle der Enteignungen nach dem Krieg würde dies bedeuten, daß die Notwendigkeit der politischen Anerkennung des Unrechts an oberster Stelle stünde. Aus durchsichtigen Motiven geschieht gerade dies nicht. Die Opfer werden somit weder in materieller noch in immaterieller Weise entschädigt. Die Wunde kann nicht heilen. Sie wird auch nach Generationen schwären und irgendwann Folgen haben für den ganzen Körper.
Zum Verbrechen der Enteignung kommt das Verbrechen der Ignoranz über all das Leid, das dadurch in die Welt gesetzt wurde: die Opfer sind seit jeher von der Macht verhöhnt worden. Und dies ist, was den Schmerz unerträglich macht.

Abschließend möchte ich sagen, daß die Legitimation für diese Art von Staatsmacht die demokratische Wahl ist. Eine Wahl, die nur als Formalität gelten kann. Durch diesen Akt der Scheinlegitimierung wird den Regierenden, ihrerseits lediglich Agenten der eigentlichen Herrschaft, für begrenzte Zeit eine Machtfülle zugestanden, wie sie nicht einmal ein Diktator besitzt. Die demokratische Wahl ist ein Instrument der Manipulation, wie es nur der Teufel ersonnen haben kann.
Wer an Wahlen teilniemmt, stimmt diesem Regierungssystem grundsätzlich zu. Allmählich müßten dies auch die Libertären begreifen.


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