04. Februar 2010
Der gestohlene Datensatz mit Schweizer Konten: Schäuble hat bereits Hehlerei-Erfahrung
Über einen rechtswidrigen Handel
Gewiss, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, der Staat muss sie ahnden. Aber darf er gestohlene Daten kaufen, die vermuteterweise Aufschluss darüber geben, welche Bürger möglicherweise Steuern hinterzogen haben? Und dürfen diese Daten dann als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren gegen diese Verdächtigten verwendet werden?
Hundert Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Jedenfalls für …
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