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Jugendamts- und Justizwillkür?: Kindesentzug im Landkreis Ansbach

von Stefan Sedlaczek

Eine persönliche Anteilnahme

Die Leser des ef-Magazins sind ja, spätestens seit dem Fall in Erlangen, einiges an staatlichen Übergriffen auf die Bürger gewöhnt. Selbst dieser entsetzliche Fall (ohnehin kein Einzelfall) wird aber an staatlicher Willkür inzwischen übertroffen durch das Geschehene beim Jugendamt im Landratsamt Ansbach und beim Amtsgericht Ansbach, Abteilung für Familiensachen.

Ohne jeden Gerichtsbeschluss nahmen Jugendamtsmitarbeiterinnen unter Amtshilfe der örtlichen Polizei, gegen den erklärten und bezeugten Willen der Kinder und der Eltern, drei Kinder der Familie Hecht mit. Darunter ein erst fünfeinhalb Wochen altes Frühchen, welches nebst Mutter erst gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden war.  Ein Polizeibeamter nötigt die Eltern gar mit der Aufforderung, die Kinder doch herauszugeben, da sie sie sonst gar nicht wieder sehen. Vorangegangen war am selben Tag ein unangemeldeter Besuch derselben Jugendamtsmitarbeiterinnen. Diese waren erkennbar unhöflich und fragten die Kinder, was sie gegessen hätten. Sie verlangten den Kühlschrank der Familie zu sehen, was ihnen auch gewährt wurde. Durch strafbare Unterstellungen und unzulässige Fragetechniken versuchten sie weiter in die Kinder zu dringen, die bereits eingeschüchtert waren. Dass die Kinder eingeschüchtert wirkten – und sicher auch waren – taucht dann ganz perfide vier Tage später in der gerichtlichen Begründung für den ausgesprochenen Sorgerechtsentzug auf. Nach Aussagen der Nachbarn hielten sich die Jugendamtsmitarbeiterinnen zwischen den beiden Heimsuchungen (das Wort Besuch verbietet sich hier) stundenlang in einem Automobil gegenüber dem Haus auf, in dem Familie Hecht wohnt. Es ist leicht vorstellbar, dass diese sich in der brütenden Hitze dieses heißen Sommertages dabei derart in Rage geredet haben, dass sie später mittels Polizei den unzulässigen Kindesentzug durchführten. Diese Wertung ist hier nicht nur erlaubt, sondern geboten, denn eine solche freiheitsentziehende Maßnahme ist ohne richterlichen Beschluss nur bei Gefahr im Verzuge gegeben. Dafür gibt es aber dezidierte Voraussetzungen, die allesamt nicht gegeben waren. Die Jugendamtsmitarbeiterinnen haben sich also nicht einmal an ihre eigenen Vorschriften gehalten. Auch die leichtfertige Amtshilfe der Polizeibeamten ist hier fragwürdig. Bemerkenswert ist auch, dass keinerlei Fragen nach eventuell benötigten Medikamenten gestellt noch Gesundheitsunterlagen mitgenommen wurden. Vielmehr wurde den Eltern nicht einmal irgendein Beleg oder wenigstens eine Quittung gegeben. Völlig zurecht machen sich die Eltern heute Vorwürfe, sich nicht stärker gewehrt zu haben. 

Nur: Wer ist schon wirklich auf derartige Übergriffe vorbereitet? Der (un-)anständig staatsgläubige Deutsche praktisch nie…

Seitens des Jugendamtes wurde danach das Amtsgericht darüber informiert, dass eine freiwillige „Inobhutnahme“ stattgefunden habe. Dies erfuhren die Eltern und die Anwaltskanzlei allerdings erst drei Tage später. Eine Nachbarin war so freundlich, ihren Rechtsanwalt zu informieren, der – obschon bereits mit einer Urlaubsvertretung belastet – seine Hilfe zusagte, allerdings übers Wochenende nichts unternehmen könne. Ein Schelm, wer glaubt, dass der Jugendamtsübergriff bewusst auf einen Freitag gelegt worden ist? Die völlig fassungslosen Eltern und Nachbarn bemühten sich recherchierend doch noch darum, von irgendwoher Hilfe zu erhalten. Am Samstagnachmittag erhielt ich per Email den Hilferuf einer Bekannten, die Vorsitzende eines Rechtshilfevereines ist, selbst aber gerade in Urlaub fuhr. Ichn habe den Eltern dann geraten, vor allem alles genau aufzuschreiben und ein detailliertes Ablaufprotokoll anzufertigen, was sie die ganze Nacht über auch taten. Wir haben noch lange telefoniert und in mir verfestigte sich der Eindruck, dass hier jede Hilfe angebracht war. Die von den Eltern privat erreichte zuständige Abteilungsleiterin beim Landkreis Ansbach gab zur Auskunft, dass sie um den Vorgang nicht wisse. Sie mussten ja geradezu vermuten, dass da vielleicht doch etwas ganz unsauber war. Nachdem ich am Sonntagmorgen das Ablaufprotokoll zur Kenntnis nehmen konnte, habe ich weiteren rechtskundigen Rat eingeholt und mitgeholfen, den Notrichter ausfindig zu machen. Dies hat mit Unterbrechungen fast den ganzen Tag benötigt, ein Umstand, der für sich schon verfassungswidrig ist, denn ein Bereitschaftsdienst, der nicht auch in dem Sinne bereit ist, dass er erreichbar ist, erfüllt seinen verfassungsmäßigen Auftrag einfach nicht. Rief man das zuständige Amtsgericht an, landete man im Gefängnis. Das Landesjustizministerium in München verwies mehrmals auf die zuständige Polizeidirektion.

Die örtliche Polizei verweigerte zunächst jede Hilfe, lachte die Eltern gar aus, als diese die Entführung ihrer Kinder anzeigen wollten. Der dann am Ende endlich erreichte Notrichter erklärte allerdings, dass er nichts machen könne, einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Herausgabe der Kinder hat er nicht entgegengenommen – und dies, obschon die Frist des Paragraphen 42 SGB VIII bereits abgelaufen war. Dort heißt es wortwörtlich: „Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden“.

Am Montag suchten die Eltern umgehend das Jugendamt auf und verlangten Auskunft und Akteneinsicht. Angeblich war die Akte nicht auffindbar, jedenfalls wurde die Akteneinsicht verweigert, weshalb ich diesbezüglich Dienstaufsichtsbeschwerde stellte, auch im Hinblick auf die Verdunkelungsgefahr wegen des dringenden Verdachtes bereits durch Jugendamtsmitarbeiter begangener Straftaten. Bis heute war eine Akteneinsicht, zuletzt verweigert am Freitagmorgen, nicht möglich. Da half auch die Intervention des Anwaltes nichts. Als Grund gab die Abteilungsleiterin an, dass die Akte noch „bereinigt“ werden müsse. Offensichtlich fehlt hier jedwedes Unrechtsbewusstsein.

Doch der Reihe nach: Als nächstes fuhren die Eltern zum Amtsgericht Ansbach, trugen den Fall vor und erfuhren, dass weder ein Gerichtsbeschluss noch ein Antrag auf einen solchen bei Gericht vorliegt. Nur eine Notiz über die Mittelung des Jugendamtes über eine „freiwillige Inobhutnahme“ lag in dieser Sache dort vor. Mit Hilfe des Anwaltes wurde dann der Eilantrag zur Herausgabe der Kinder angefertigt und umfangreich begründet. Die Eltern hatten sich bereits um Stellungnahmen von Zeugen, behandelnder Ärztin, Hebamme, Kindergarten und Schule bemüht und konnten diese nebst Eil-Antrag über ihren Anwalt am Dienstagmorgen bei Gericht einreichen. Noch immer wussten weder Anwalt noch Eltern, vier Tage nach deren amtlicher Entführung, wo ihre Kinder sind und wie es ihnen geht. Auch dies ist nach SGB vorschriftswidrig und schlichtweg unmenschlich. Stattdessen erhielten beide Elternteile einen Kostenbescheid des Landratsamtes Ansbach über zunächst jeweils EUR 800,00 zugestellt. Zudem sollte das Kindergeld an das Jugendamt Ansbach abgetreten werden, ersatzweise würde es bei der Kindergeldstelle beschlagnahmt werden. 

Es kann nur vermutet werden, das hier bewusst beabsichtigt oder zumindest in Kauf genommen wurde, dass dies die Eltern so verletzen und aufregen sollte, dass diese unbesonnen reagieren, um dies dann gegen sie zu verwenden. Es ist aus Pietätsgründen eigentlich üblich, mit derartigen Kostenbescheiden mindestens 14 Tage zu warten. Das Amtsgericht bearbeitet den Eil-Antrag der Eltern nicht (immerhin geht es hier um massivste Grundrechtseingriffe, die eine umgehende Bearbeitung gebieten), stattdessen erhielt die Anwaltskanzlei seitens des Gerichts einen Telefonanruf, der „Hauptantrag“ läge noch nicht vor. Das war natürlich Unfug. Gemeint war, dass noch kein Antrag des Jugendamtes vorlag. Das Gericht hat – möglicherweise strafbar – also erst den Antrag des Jugendamtes abgewartet und diesen – hier dann umgehend – durch eine Aushilfsrichterin zu Ungunsten der betroffenen Kinder und Eltern entschieden. Inzwischen habe ich erfahren, dass gegen einen hauptamtlichen Richter am zuständigen Familiengericht Ansbach vordem schon eine Strafanzeige vorlag. Die beschlussfassende Richterin war dann allerdings nicht mehr erreichbar und laut Auskunft des Gerichts in Urlaub, war also auch am Donnerstag und Freitag nicht erreichbar. Inzwischen hatten die Eltern mit dem Landesjugendamt in Bayern sprechen können und erreichten dort erstmals so etwas wie Verständnis bei einem angenehmen Mitarbeiter. Dieser sagte auch Hilfe und einen Anruf beim örtlichen Jugendamt zu. Er verwies die Eltern allerdings darauf, dass er keine Aufsichtsbefugnis habe. Tatsächlich agieren die Jugendämter in Deutschland seit Ihrer Gründung in der Mitte der dreißiger Jahre ohne jede Fachaufsicht und sind damit eine der vielen fragwürdigen sozialen Institutionen (national-) sozialistischer Praxis, die sich bis heute erhalten haben. Endlich aber erhielten die Eltern wenigstens einen Anruf des Jugendamtes, dass die Kinder auf Pflegefamilien verteilt worden seien, und es ihnen gut gehen soll. Das war sechs quälende Tage zu spät. Am Freitag dann ein Termin im Jugendamt, mit Leiterin und der eigentlichen Sachbearbeiterin der Familie, aber ohne die inspizierenden Jugendamtsmitarbeiterinnen von vergangenem Freitag, die auch die Kinder mitgenommen hatten. Akteneinsicht war wieder nicht möglich und auch die Drohung fehlte nicht, dass wenn die Eltern an die Öffentlichkeit gehen, dies „die Rückführung der Kinder in die Familie nur erschweren und unnötig verzögern würde.“ Dies blieb jedoch ohnehin zum Leide der Eltern und sicher auch der Kinder ungewiss.

Im Grunde besteht, unabhängig davon, dass – nach Aussagen der Eltern, Nachbarn und des Jugendamtes – bis heute keine Gründe für eine Gefahr im Verzuge bekannt sind, kein Zweifel, dass gerade erst durch die getroffenen Maßnahm der gewaltsamen Herausnahme aus der Familie das Kindeswohl in strafwürdiger und auch strafbarer Weise gefährdet worden ist. Strafanzeigen wurden erstattet und die Eltern haben über ihren Anwalt auch einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses im Eilverfahren zur gerichtlichen Entscheidung vorgelegt, nachdem sich das Gericht dann doch in der Lage sah, einen Vertreter für die beschlussfassende und abwesende Richterin zu benennen. Wo Menschen handeln, werden immer Fehler gemacht. Hier allerdings wurde – geradezu systematisch anmutend – durch die Behörden und die Justiz alles, soweit es zumindest erkennbar ist, falsch und willkürlich behandelt. Und dies ist nach meinen Informationen über weitere Fälle, die der Bearbeitung dieses Jugendamtes oblagen und obliegen, kein Einzelfall. Allerdings besteht die Jugendamtsproblematik bundesweit in Deutschland und es ist erschreckend, dass tatsächlich Millionen Kinder das Jugendamt als Sorgeberechtigten haben. Hier begegnet uns ein staatliches Monopol mit industriellen Ausmaßen: Schlechte und überteuerte Leistungen dürfen daher ebensowenig verwundern wie die Gegenwart von Missbrauch und Willkür.

Internet

Genauer Bericht und Belege auf der Homepage der Eltern http://famhecht.npage.de

www.causa-erlangen.de

www.kindesentzug-ansbach.de

30. August 2009

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Kommentare

Sven Adam , am 30. August 2009 um 20:49 ( Link )

Den Link www.kindesentzug-ansbach.de bitte korrigieren (Top Level Domain fehlt).

Ansonsten ist das erneut ein bestürzender Beitrag, der zeigt, wie dringend die flächendeckende Bewaffnung aller Deutschen geworden ist.

bernd_lessing , am 30. August 2009 um 21:24 ( Link )

@Sven Adam:

"Ansonsten ist das erneut ein bestürzender Beitrag, der zeigt, wie dringend die flächendeckende Bewaffnung aller Deutschen geworden ist."

Ich bin ein ausgesprochen großer Befürworter des privaten Waffenbesitzes. Aber im vorliegenden Fall fällt es mir ausgesprochen schwer, ein Szenario für den legitimen Einsatz einer Waffe zu erkennen.

Robin Renitent , am 30. August 2009 um 21:35 ( Link )

@ bernd_lessing

Wir auch. Aber das wäre in diesem Fall keine Lösung. Eher erfolgreich ist ein Abtauchen und Unterlaufen deutsch-totalitärer Gesetze. Das kann sehr erfolgreich sein und wir kennen viele Menschen die das machen.

Mit einem Frühchen im Arm scheidet aber wohl auch das aus....

Konservativer , am 30. August 2009 um 21:44 ( Link )

Tatsächlich agieren die Jugendämter in Deutschland seit Ihrer Gründung in der Mitte der dreißiger Jahre ohne jede Fachaufsicht und sind damit eine der vielen fragwürdigen sozialen Institutionen (national-) sozialistischer Praxis, die sich bis heute erhalten haben.

Danke für die Information, dieses Detail (geschichtlicher Hintergrund) kannte ich bislang nicht. So aber und im Laufe der Zeit wird vieles immer klarer. Wenig verwunderlich ist auch die Parallelität zur DDR-Praxis, Leute ihrer Kinder zu berauben - vor allem Regimegegner. Das wird sich in der BRDDR noch ausweiten.

Womit wir beim Thema Bewaffnung wären: Was, sehr geehrter Bernd Lessing ist ein legitimer Grund für den Waffengebrauch, wenn nicht das Kidnapping der eigenen Kinder?!

bernd_lessing , am 30. August 2009 um 22:05 ( Link )

@Konservativer:

"Womit wir beim Thema Bewaffnung wären: Was, sehr geehrter Bernd Lessing ist ein legitimer Grund für den Waffengebrauch, wenn nicht das Kidnapping der eigenen Kinder?!"

Lassen Sie mich meinen Kommentar von oben vielleicht ein wenig abwandeln: Es wäre zumindest sehr dumm, einer solchen Situation mit Waffengewalt zu begegnen.

Wie Robin schrieb, ist im Falle illegitimer Gewalt durch den Staat das Ausweichen i.d.R. die intelligentere Lösung. Es geht also weniger um die Legitimität der Waffengewalt als um ihre Praktikabilität.

Zudem lässt sich unser Staat in vielen Fällen noch recht gut mit seinen Waffen schlagen - und ich rede da weniger vom Rechtsweg als von den Medien und der panischen Angst der Staatsgewalt, bei etwas erwischt zu werden, was eine Mehrheit der Bevölkerung als brutal ungerecht empfinden könnte. Im Zweifel ist dem Staat nämlich der konkrete Einzelfall plötzlich ganz schnell schnurzegal, wenn er auch nur den Hauch eines Risikos sieht, dass seine wackelige Legitimation auf dem Spiel steht.

Um es nochmal klarzustellen: Wenn ich damit rechnen müsste, dass ich meine Kinder auf anderem Wege nicht mehr zurückbekomme und ihnen ernste Gefahr droht, würde ich selbstverständlich keine Sekunde vor der Verwendung einer Waffe zurückschrecken - auch gegen "Staatsorgane". Im Dritten Reich mag es diese Szenarien gegeben haben, in der Bundesrepublik sehe ich sie (noch) nicht.

Stefan Sedlaczek , am 30. August 2009 um 22:25 ( Link )

Der korrekte Link oben lautet:

www.kindesentzug-ansbach.de

Dokumente werden nach und nach hochgeladen.

Konservativer , am 30. August 2009 um 23:10 ( Link )

@bernd_lessing

Ich denke, wir sind uns einig.

Was mich noch einigermaßen irritiert, ist der Umstand, dass man sich in diesem Land wohl ernsthaft um ein Netzwerk kümmern muss, um im Fall der Fälle entweder massiv medial skandalisieren oder sogar untertauchen und in ein (relativ) sicheres Drittland fliehen zu können.

Im Augenblick erscheinen derlei Gedankenspiele noch etwas hysterisch. Aber ist nicht damit zu rechnen, dass bei der absehbaren Agonie des Systems a) sich die Verhältnisse noch weiter verschlimmern und b) traditionelle Familien der Nomenklatura als natürliche Gegner erscheinen werden?!

Robin Renitent , am 30. August 2009 um 23:22 ( Link )

@ Konservativer

"Im Augenblick erscheinen derlei Gedankenspiele noch etwas hysterisch..."

Mitnichten. Allein um der Schulpflicht auszuweichen und die Kinder der Indoktrination durch linke Lehrer und deren vermittelter Staatssicht zu entziehen ist es schon jetzt notwendig abzutauchen.

Und das müssen nicht zwangsläufig religiöse Familien sein, die ich so entscheiden.

Al_Bore , am 31. August 2009 um 0:20 ( Link )

Eine unglaubliche Schweinerei, wenn sich das so abgespielt hat.

Sehr interessant ist tatsächlich der auch mir unbekannte geschichtliche Hintergrund deutscher Jugendämter als einer weiteren national-sozialistischen Altlast, die von der Mehrheit vermutlich für eine "Errungenschaft" unseres ach so erhabenen demokratisch-sozialistischen Staatswesens gehalten wird. Auf solche Überraschungen stößt man ja im Lauf der Zeit immer wieder, und ich frage mich, ob sich schon einmal jemand die Mühe gemacht hat, dieses Phänomen systematisch aufzuarbeiten.

vonclausewitz , am 31. August 2009 um 1:55 ( Link )

Die Entwicklung der Familiengerichtsbarkeit als Instrument der Eugenik reicht in Grossbritannien und den Vereinigten Staaten weit in das 19. Jahrhundert zurück. Der Nachvollzug in Deutschland kam arg verspätet. Die Idee, "asozialen" und "verantwortungslosen" Eltern die Kinder mit Hilfe einer Paralleljustiz (Jugendamt) zu entziehen, ist ein kultureller Import.

KnutSchreiber , am 31. August 2009 um 2:38 ( Link )

Erschreckend. Fraglich ist, was man unternehmen kann, um dieser Willkür Einhalt zu gebieten. Die wenigen Freiheitsliebenden müssen sich auf jeden Fall (projektweise) organisieren, um Aufmerksamkeit zu schaffen. Gibt es in diesem Fall irgendwelche Pläne für Demos o. ä.? Wenn die Familie Freunde, Nachbarn und Kollegen mobilieren kann und dazu noch ein paar Freiheitsfreunde kommen, müsste da doch Aufmerksamkeit geschaffen werden können

Sven Adam , am 31. August 2009 um 7:10 ( Link )

Im konkreten Einzelfall in der Gegenwarts-BRD wäre eine Waffe nutzlos. Da haben die Herren Lessing und Renitent sicher recht.

In einer bewaffneten Gesellschaft werden es sich die Polizeibeamten eher überlegen, ob sie ohne Gerichtsbeschluß und ohne Dokumentation einer Kindsverwahrlosung und damit nur auf der Basis von Spekulationen eine Privatwohnung betreten und den Kindsentzug erzwingen.
Die Arbeitsweise des Jugendamtes in diesem Fall, ohne dokumentierte Beobachtung im Vorfeld, wegen einer versäumten U-Kindesuntersuchung als Aufhänger und mit Kindesmanipulation à la "Wildwasser" eine Familie zu zerstören, schockiert einfach nur noch.
Für solche Staatsdiener würde sich eine diplomatische "Vertretung" Deutschlands in der Antarktis zwecks Entsorgung und Endlagerung lohnen. Da können die dann meinetwegen falsch geparkten Hundeschlitten Knöllchen verpassen.

Diese unsäglichen Extreme, echte Problemfälle zu ignorieren, bis das Kind blumenkastengerecht zerstückelt wurde, aber dafür intakte Familien bis zu deren psychischem Absturz zu quälen (und als Familienvater stelle ich fest: Das IST Qual), sind ein guter Grund, Jugendämter künftig den Landratsämtern zu unterstellen. Dieser Staatsamok muß beendet werden.

bernd_lessing , am 31. August 2009 um 7:12 ( Link )

@Robin:

"Allein um der Schulpflicht auszuweichen und die Kinder der Indoktrination durch linke Lehrer und deren vermittelter Staatssicht zu entziehen ist es schon jetzt notwendig abzutauchen."

Darf ich fragen, für welches Land Sie sich entschieden haben?

Dirk Friedrich , am 31. August 2009 um 9:17 ( Link )

Da die Geschichte der Jugendämter hier für einige überraschend war, möchte ich mir den Hinweis auf die parallele Geschichte der Gesundheitsämter nicht nehmen lassen:

"Der zweite und eigentliche Hauptteil der Studie behandelt auf etwa 250 Seiten die Gründung und Arbeitsweise von Kernbereichen eines erstmals flächendeckenden öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Zeit der NS-Herrschaft. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 verstaatlichte die bestehenden kommunalen Gesundheitsämter und bildete die Grundlage für deren weiteren Um- und Ausbau unter der Federführung des Reichsinnenministeriums. Die Ämter wurden so zügig zu einem Vehikel rassenhygienischer Bevölkerungspolitik im Sinne der NS-Führung."

EEkat , am 31. August 2009 um 10:22 ( Link )

Dieser Kindesentzug ist doch keine Geschichte, mittels der man die Waffengesetzgebung problematisieren kann.

EEkat

Clemens Winner , am 31. August 2009 um 11:04 ( Link )

es gibt einen Namen für derartige repressive Vorgehensweisen: FASCHISMUS!!!

GraueEminenz , am 31. August 2009 um 11:31 ( Link )

Das Problem aus einer sicher bisher dreistelligen Fällen die ich in den letzten Jahr(zehnt)en verfolgt habe stellt sich so dar:
a) Eltern sind sich generell nicht bewusst, dass es JEDEN treffen kann, es sei denn, er/sie gehört zum System (wie bei der NKWD/Tscheka in Sowjetrussland oder der Gestapo in Deutschland macht es natürlich einen Unterschied, ob man selbst Jugendamtsmitarbeiter(in) ist und verwahrloste Kinder hat - dann passiert i.d.R. nichts).
b) Eltern, die NICHT vom jeweiligen Fall betroffen sind, sind in aller Regel voreingenommen GEGEN die leidgeprüften Eltern nach dem Motto "irgendwas wird schon dran sein" - nicht ahnend und nicht reflektierend, dass das, "was dran ist", auch bei ihnen gefunden und gegen IHRE Kinder verwendet werden könnte.
c) WENN dann jemand in diese Lage geraten ist, hat er/sie immer noch nicht das rechtliche Fachwissen noch die politische Bewusstheit, sich gegen die dann angewandten Druckmittel "wenn Sie sich wehren, sehen Sie die Kinder gar nie wieder" zu wenden. Das Endergebnis ist REGELMÄSSIG, dass den Behörden dadurch genügend Luft verschafft wird, die betroffenen Kinder den Elern soweit zu ENTFREMDEN, dass sich sämtliche "Massnahmen der Jugendhilfe" im NACHHINEIN rechtfertigen.

Dieser Zustand wird solange weiter anhalten und sich aufgrund der "unbeanstandeten erfolgreichen jahrzehntelangen Praxis der Jugendhilfe" VERFESTIGEN, solange nicht eine ausreichende kritische Masse on Eltern sich PROAKTIV zu Selbsthilfegruppen zusammenschliesst, die mindestens folgende Mindestabwehrmassnahmen VORSORGLICH treffen müssten:

1) Es gibt einen regelmässig dotierten Rechtshilfefonds, aus dem auch bereits sofort politisch verlässliche Anwälte (das heisst, solche, die der Verfassung auch dann zu dienen bereit sind, wenn es den Unwillen eines Gerichts erregen könnte - MEHR NICHT!) bezahlt werden, die dann SOFORT und auch an Feiertagen zur Verfügung stehen, wenn Not am Mann ist und sich bereits auskennen und untereinander koordinieren (z.B. unveröffentlichte Urteile/Beschlüsse gegenseitig austauschen - über eine Datenbank, die BEIM VEREIN geführt wird usw.!).

2) Diese Eltern nehmen auch an TRAININGS teil, in denen KONKRET geübt wird, wie eine solche "Inobhutnahme" abläuft und wie man sich verhält - ganz so, wie man jahrelang in ein Karate-Dojo geht, bevor man geistesgegenwärtig genug ist, auch einen überraschenden Angriff abzuwehren.

3) JEDE(R) schreibt bereits laufend alles in ein einheitliches Protokollformat auf, was ihm mit Behörden widerfährt, bzw., im Vorfeld, was dabei wichtig werden KÖNNTE, etwa eine Aufstellung aller Arztbesuche mit Ergebnis nach Datum und Uhrzeit, beteiligten Ärzten, Besonderheiten wie Stoffwechselkrankheiten (siehe vorliegender Fall in Ansbach, in dem behauptet wird, die Kinder seien "zu leicht" (insinuiert werden soll: man habe sie zuhause bewusst hungern lassen!) - vermutlich ein Artefakt, das dadurch zustande kam, dass die traumatisierten Kinder drei Tage (Freitag ab Wegnahme bis Montag beim Arzt!) kaum gegessen haben - da können schon ein paar Kilo fehlen, bei dem Frühgeborenen ist das sogar eine schwere Straftat, es der stillenden (!) Mutter zu entziehen!!! - und diese Straftat wird im vorliegenden Fall für die beteiligten Polizisten, Anstifter und Jugendhelferinnen nicht folgenlos bleiben).

4) WENN dann ein solcher Fall passiert, wäre dieser bundesweite und weltweit vernetzte Verein NOCH IN DER NACHT in der Lage, Öffentlichkeitsarbeit zu machen (WIRKSAME - nicht das, was bislang durch Leute passiert, die ihrerseits jede(r) bereits weitere fünf Fälle an der Backe haben!). Insbesondere müssen die (s.o. 2) geschulten) Eltern und Helfer(innen) SOFORT; noch in den nächsten Stunden, MASSIV vor den Privatwohnungen und Arbeitsplätzen (Polizei- und Jugendbehörde, Landratsamt etc.) mit ÜBER NACHT gedruckten Flugblättern erscheinen und Himmel und Hölle in Bewegung setzen, BEVOR dedr Kindesentzug bereits verfestigt ist!!!

All das hätte schon vor Jahr(zehnt)en passieren müssen, JEDES MAL ist es aber wieder drei Jahre (die benötigte Vorlaufzeit) ZU SPÄT. Vielleicht fällt der Groschen dieses Mal? Das rechtliche Rahmenwerk ist vorhanden, wurde in Fällen, die sich vorsorglich gewappnet hatten (vgl. Ziffern 2 und 3 - der Rest fehlt halt leider!) ERFOLGREICH praktiziert - es fehlen die NICHT Betroffenen, die es werden KÖNNTEN, die endlich aktiv werden müssen ...

Tobias , am 31. August 2009 um 11:33 ( Link )

Sind die Hintergründe bekannt?
Wie zog die Familie das Interesse des Jugendamtes auf sich?
Die Beamten die ich kenne, zögen es vor, den Freitagnachmittag im Innendienst oder im Freibad zu verbringen, nicht vor dem Haus einer Familie... Was hat sie so motiviert?

GraueEminenz , am 31. August 2009 um 11:39 ( Link )

"Die Beamten, die ich kennen", lieber Tobias, kennen Sie von ihrer PRIVATEN Seite! Täuschen Sie sich mal nicht in der Aggressivität und Virulenz mancher (nicht aller!) Jugendämter - diese sind seit den zwanziger Jahren (wenn man die Vorläufer hinzunimmt) in dieser Weise aktiv, und Leute wie Grotefendt, auf die auch heute noch der Verein für öffentliche und private Fürsorge zurückgeht, waren Sozialdarwinisten, die Zwangssterilisierungen und Kindeswegnahmen GANZ WIE in Schweden, Australien etc. und bei uns im Dritten Reich propagiert haben, um das Genmaterial der Gesellschaft rein zu halten. Ich kann das hier nicht weiter schildern, aber über diese Geschichten sind seit den siebziger Jahren Bände geschrieben worden!

Urs Bleiker , am 31. August 2009 um 13:25 ( Link )

Heutzutage ist die Kindsentziehung schon zulässig, wenn Papi seiner Kleinen einen Segelturn erlaubt, das Jugendamt aber findet, sie sei noch zu jung dafür (so geschehen in den Niederlanden). Misshandlung, sexueller Missbrauch oder Verwahrlosung sind für den Kindsentzug nicht zwingende Voraussetzung. Von den Vorstellungen der Eltern abweichende Erziehungsvorstellungen der Jugendamtsmitarbeiter reichen vollauf. In diesem Zusammenhang sei auch an das Schweizer Projekt "Kinder der Landstrasse" erinnert. Wer danach googelt erfährt mehr. Demnächst untersagt in der Schweiz der Staat den Eltern, die Kinder von Verwandten hüten zu lassen.

Die Zerschlagung und Vernichtung der Familie gehört zu den Hauptzielen der politisch korrekten, egalitären und demokratischen Gesellschaft. Die Werkzeuge dazu heissen fürsorgerischer Kindsentzug, Feminismus und Propagierung der Homosexualität.

Tobias , am 31. August 2009 um 13:59 ( Link )

@ Graue Eminenz
Ich möchte Ihre Erfahrungen nicht im Geringsten bezweifeln, trotzdem interessiert mich der Hintergrund dieses Falles. Die Familie wurde wahrscheinlich nicht ausgelost oder per Pendel auf dem Telefonbuch ermittelt. Welches Verhalten die Behörden so motiviert hat, ist doch eine legitime Frage und unterstellt kein "Fehlverhalten" der betroffenen Familie.

@ Stefan Sedlaczek
Könnten Sie die Hintergründe erläutern? Oder handelt es sich bei der Auswahl der Familie um einen weiteren Fall von behördlicher Willkür?

Al_Bore , am 31. August 2009 um 14:36 ( Link )

@Dirk Friedrich

Herzlichen Dank für den Hinweis auf die Gesundheitsämter!

@EEkat

"Dieser Kindesentzug ist doch keine Geschichte, mittels der man die Waffengesetzgebung problematisieren kann."

Aus dem Blickwinkel, den Herr Adam hier oben erläutert, finde ich die Fragestellung durchaus in Ordnung.

Stefan Sedlaczek , am 31. August 2009 um 14:53 ( Link )

@Tobias:

Definieren Sie Hintergründe. Ich sehe da bisher nur Abgründe. Im Ernst: Es gibt recht klare Anweisungen, was unter "Gefahr im Verzuge" zu verstehen ist und zu den Tatbestandsmerkmale einer Inhobhutnahme gibt es ebenfalls Vorschriften. Alles schon jetzt oder in Kürze zu finden auf der Homepage der Eltern. Vor einer Inobhutnahme ist zum Beispiel zunächst ein Schutzplan aufzustellen. Von alledem ist mir nichts bekannt - und wird auch nichts vom Jugendamt behauptet. Selbst bei angenommener Gefahr des "Verhungerns" oder "Untergewicht": man verhungert nicht von einem Tag auf den anderen, dies kann also schon rein logisch keine Gefahr im Verzuge begründen.
Die Vorgeschichte - auch bezüglich Jugendamtshilfen - findet sich auch auf der Homepage. Nur handfeste Gründe, weshalb die Inobhutnahme erfolgte, weiß ich bis heute nicht - und hat das Jugendamt auch nicht genannt. Außer: "Da gibt es schon genug."

Erlauben Sie mir auch, auf ihre obenstehende Mutmaßung einzugehen: Werden Hedonisten Mitarbeiter des Jugendamtes? Oder ist hier nicht gegebenfalls von einer anders gearteten Anreizstruktur und mentalen/charakterlichen Disposition der Leute auszugehen, die eine Arbeit dort für sich wählen?

Tobias , am 31. August 2009 um 15:08 ( Link )

@ Stefan Sedlaczek

Ich werde die Hintergründe, das Verhalten der Familie, dass den Zorn des Jugendamtes entfachte, also wie dieses Jugendamt auf die Familie aufmerksam wurde, auf der Homepage der Familie nachlesen. Selbstverständlich handelt es sich hier um Abgründe.

Ferner teile ich Ihre Ansicht über die "mentale/charakterliche Disposition". Die Hartnäckigkeit und die Geschwindigkeit der Maßnahmen hat mich überrascht, was sicherlich daran liegt, dass ich mit dem Jugendamt noch keine persönlichen Erfahrungen gemacht habe.

Mich interessiert die Vorgeschichte, da ich auch in Zukunft solche Erfahrungen nicht machen möchte.

Herzlichen Dank für Ihren Artikel und die weiterführenden Erläuterungen. Es ist mit stets eine Freude, Ihre Abhandlungen zu lesen.

GraueEminenz , am 31. August 2009 um 15:32 ( Link )

Einige Gruende finden Sie hier, wobei natuerlich in Betracht zu ziehen ist, dass eine derart traumatisierte Familie in dieser Situation nicht gerade Literatur-Noberlpreis-reif und auch noch nicht vollstaendig erklaerend schreiben kann.

http://famhecht.npage.de/

Hinsichtlich der Frage, ob diese Faelle "ausgelost" werden, soviel: es gibt taeglich vermutlich tausende Jugendamts-Besuche in ganz Deutschland. Dagegen ist nichts zu sagen. Auch erkennen wir an, dass der oeffentliche Druck wegen "Kindern in Gefriertruhen und Blumentöpfen" und spiegelbildliche Versagensaengste bei JA-Mitarbeiter(inne)n eine Rolle spielen mögen, OBWOHL gerade diese Faelle ja NICHT observiert wurden und vielleicht nicht mal observiert werden konnten - einen Grund, den Unmut dann an anderen, unschuldigen Familien auszulassen, gibt das nicht her! Aber hier geht es um EINDEUTIG RECHTSWIDRIGES, ja z.T. als VERBRECHEN (Mindeststrafe 1 Jahr, vgl. § 12 StGB) qualifiziertes Verhalten. WEDER war Gefahr im Verzug, jedenfalls nicht dergestalt, dass man nicht noch einen Gerichtsbeschluss mit VORHERIGER gerichtlicher Anhoerung haette abwarten koennen (und rechtlich ZWINGEND: MUESSEN!!!), es geht weiterhin darum, dass hier nachweislich und mit Zeugenaussagen belegbar gegenueber der durch Taeuschung zur Amtshilfe gezwungenen Polizei UND gegenueber dem Gericht (was als "contempt of court" in den USA alleine schon fuer mehrjaehrige Haftstrafen genueghen wuerde!) GELOGEN wurde, offenbar nur um die Tat zu vertuschen und das Gelingen der Entfuehrung nicht zu gefaehrden.

Ich schreibe das auch deshalb so ausfuehrlich, da jede(r) Staatsanwalt/waeltin, der/die das hier liest, nun ihrer/seinerseits Vorermttlungen aufnehmen muss, um sich nicht dem Verdacht und der Bestrafung wegen Strafvereitelung auszusetzen (was ich pruefen werde!).

Deutschland ist wegen genau dieser aus dem Dritten Reich stammenden Verhaltensweisen in mehreren Verfahren vor dem Europaeischen Menschenrechtsgerichtshof, vor dem Europaeischen Parlament und in hunderten von Webseiten weltweit angeprangert und unter Observierung. Nur INNERHALB Deutschlands wird diese typisch deutsche Misere totgeschwiegen (soviel zur Unabhaengigkeit der Presse). Sie ist auch nicht mit Fall der 13jaehrigen Seglerin Laura Dekkers vergleichbar - dort will das Gericht lediglich ueber einen Sachverstaendigen wissen, ob das Maedchen den Strapazen WIRKLICH gewachsen ist. Ein solches "Waechteramt des Staates" ist nichts per se schlechtes, aber eben: es muss durch eine Gewaltenteilung abgesichert werden. In Ansbach gibt es drei Familienrichter, zwei davon sind erkennbar arbeitsscheue Legastheniker, denn sie bearbeiten die Akten nicht, bzw. lesen keine Schriftsaetze, der dritte ist vor der Verurteilung stehender Straftaeter in GENAU solchen Entfuehrungssachen - wobei abzuwarten bleibt, vor welchem Gericht das ueberhaupt angeklagt werden kann, denn unter den Richter(inne)n des kleinen Ansbacher Amts- oder Land-Gerichts jedenfalls darf man nicht erwarten, dass sie der Schwester-Kraehe ein Auge aushacken. Solange Gerichte aber in FGG-Familiengerichtssachen (man lese nur die dortigen schwammigen Vorschriften) kaum Ueberpruefungen unterliegen, wird es weiterhin zu solchen Uebergriffen kommen.

Zum generellen Vorgehen der Jugendaemter und rechtlichen wie psychotherapeutischen Wuerdigung finden Sie hervoragende Informationen hier:

http://www.karin-jaeckel.de/

Geben Sie in Google "Kinderklau Jugendamt" ein und sehen Sie sich die erschuetternden Vidos auf Youtube etc. an, sowie hier:

http://www.hilferuf.de/forum/familie/36536-kinderklau-durchs-jugendamt.html und hier http://www.kinderklau.net/ . Es gibt hunderte Links! Und KEINEN, der positiv fuer Jugendaemter eintraete, denn: sie setzen sich ueber die in ihren verpflichtenden Handbuechern gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Massnahmen hinweg - bis sie endlich mal hinter Schloss und Riegel kommen, wie es aussieht, nimmt das an diesem exemplarischen Fall seinen Anfang.

Im Wormser Kinderschaender-Prozess gab es am Ende Freisprueche und eine erschuetternde Entschuldigung des Vorsitzenden Richters - dennoch haben manche Eltern ihre Kinder bis heute nicht wieder, ja, es liegen sogar Hinweise auf WIRKLICHEN sexuellen Missbrauch in den vom Jugendamt ausgesuchten Pflegefamilien vor! Und fuer all das sollen die betroffenen Familien dann auch noch zahlen, d.h. sie werden kahlgepfaendet und jeder wundert sich, warum sie juristisch zu kaum etwas mehr in der Lage sind, und wieder kommt der treudeutsche Michel und sagt "na ja, wird was dran gewesen sein". Eine unertraegliche Spirale des Rechtsbruches und der Verrechen durch aus dem Dritten Reich stammende, keinerlei Fachaufsicht und meist (eine Misere klammer deutscher Kommunen) schlecht ausgebildet (meist deutlich schlechter als die Eltern, denen sie sich die Kinder zu entziehen erfrechen!).

vgl. http://www.pappa.com/mmdm/presse.htm

Hier weitere Links zur deutschen Heimunterbringungs-Tradition:

http://www.care-leavers-survivors.org/

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/

http://diakoniefreistatt.de.vu/

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Bericht-von-ehemaliges-Heimkind-Rolf-Breitfeld-Jg.1948-ueber-die-Freiwillige-Erziehungshilfe-und-Fuersorgeerziehung-bzw.-die-damalige-Kinderquaelerei-in-Glueckstadt-Schleswig-Holstein.html

So, wer jetzt hier im Forum von mir weitere Aufklaerung wuenscht, moege erst einen einzigen POSITIV auszulegenden Jugendamtsfall schildern und BELEGEN (Internet-Link etc.).

GraueEminenz , am 31. August 2009 um 15:55 ( Link )

Ein Nachtrag: nach weiterer Befassung mit dem Falle stellt er sich mir rechtlich so dar.
VON RECHTS WEGEN gehoerten saemtlichte beteiligte Jugendamtsmitarbeiter(innen) und Vorgesetzte (z.B. Frau Clausen oder Landrat Schwemmbauer) sowie die drei beteiligten Polizist(inn)en, auch "Familien"-Richter Horndasch und Aushilfs-Richterin Hueftlein in UNTERSUCHUNGSHAFT und die AKTEN von Jugendamt, Polizei und Gericht BESCHLAGNAHMT, denn es besteht sowohl Verdunkelungsgefahr aufgrund des bei ueberfuehrter Verbrechen drohenden Verlustes der Aemter und Pensionen wie Fluchtgefahr wegen der Schwere der Anschuldigungen. In ANDEREN Faellen ist die Staatsanwaltschaft nicht so zimperlich!

Tobias , am 31. August 2009 um 15:57 ( Link )

@ Graue Eminenz

Ich kenne keinen positiven Fall und werde auch keinen suchen, ich fragte nur aus Interesse nach den Hintergründen/ der Vorgeschichte/ dem Auslöser dieses Vorfalls (um die "Auswahlprozesse" zu verstehen und das Risiko für meine Familie in Zukunft zu minimieren).
Nach der Lektüre der Homepage von Fam. Hecht ist der Vorfall noch weniger nachvollziehbar als ohne die Kenntnisse der Vorgeschichte.

In der Tat ein schockierender Fall.

Ach Ihre Verärgerung kann ich nachvollziehen, allerdings lag es mir fern die Familie oder anderen eine Schuld zu unterstellen. Die Frage nach weiteren Informationen sollte auch nicht als solche Unterstellung verstanden werden. Falls ich Sie mit dem Hinweis auf die mir bekannten, eher arbeitsminimierenden Beamten, provoziert haben sollte, tut mir das leid. Das war nicht meine Absicht.

Leony953 , am 31. August 2009 um 16:02 ( Link )

Ich habe leider auch keinen positiven Fall bezüglich eines Jugendamtes zu melden. Seit Jahrzehnten läuft das immer wieder nach dem gleichen Muster ab. In unserer Familie seit über 3 Generationen. Leider ist die BRD in Sachen Kinderrechte ein absolutes Entwicklungsland. Die Realität ist furchtbar und auch ein Ausweichen auf das Ausland nutzt nichts, weil auch dort tauchen sie auf und holen die Kinder weg.

www.leonie-wichmann.de.tl

http://www.jugendamt-wesel.com/

GraueEminenz , am 31. August 2009 um 16:18 ( Link )

@ Tobias
Ich hege ueberhaupt keinen Groll, ich bin nur echauffiert ob dieses ganzen Vorfalles, in dem einige hinter Schloss und Riegel gehoeren.

Und ich werde, bevor ich mich folgenlos aufrege, letztlich, wenn ich etwas Zeit finde, auch dafuer sorgen, dass dieses Pack (anders kann man das nicht mehr nennen. Um nicht rechtschaffenen Eltern Unrecht zu tun kann man solche Beamten nicht auf eine Stufe mit sorgenden Eltern stellen.) seiner wohlverdienten Strafe zugefuehrt wird. Leider ist das eine Heiden-Arbeit: in der Regel wird das Ermittlungsverfahren erst mal unter fadenscheinigen Gruenden eingestellt, und erst die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt gekoppelt mit massiver oeffentlicher Demaskierung des "ermittelnden" Staatsanwaltes hat Erfolg, nachdem dieser sich bei Gefahr eigener Verurteilung wegen Strafvereitelung und Verlust seines schoenen Gehaltes dann endlich desolidarisiert. Von wegen "objektivste Behoerde der Welt" - NICHT, wenn es um den Korpsgeist der deutschen Beamtschaft geht!

Solange aber Eltern nicht Vorbereitungen treffen in rechtlicher und tatsaechlicher Hinsicht, kann sich das bei beinahe JEDEM und JEDERZEIT wiederholen.

Tobias , am 31. August 2009 um 16:38 ( Link )

@ Graue Eminenz

Viel Erfolg dabei! Es ist allen Beteiligten zu wünschen, dass Sie die notwendige Zeit finden.

Ihr Schlußsatz motiviert mich zu der Frage, welche rechtlichen und tatsächlichen Vorbereitungen zu treffen sind, haben Sie auch in dieser Angelegenheit einen Link?
Herzlichen Dank.

GraueEminenz , am 31. August 2009 um 16:59 ( Link )

Nein, Links dazu gibt es nicht, aber in meinem ersten Kommentar steht unter 1-4 der Hergang und die anzustrebenden Organisationsformen und Verhaltensweisen.
In der Hoffnung, darueber eine oeffentliche Diskussion anzustossen, habe ich es genau hier publiziert.
Im Ausland gibt es Selbsthilferganisationen, man kann fast sarkastisch formulieren: je mehr, je weniger gross der staatliche Druck ist.
Das spezifisch deutsche Problem ist ja, dass wir als nahezu einziges Land weitere nationalsozialistische Gesetze haben, etwa die schon anderwaerts erwaehnten Gesundheitsaemter, die Leute wegen Tuberkulose-Verdachts zwangsroentgt, aber die Akteneinsicht verweigern, woher sie denn den Anfangsverdacht haben.
Das gravierendste Problem aber ist die deutsche Zwangsbeschulung aus dem Jahre 1938, die es SO im Ausland nicht gibt. Auch hier werden hundertfach Kindesentziehungen angedroht oder vorgenommen und Familien ins Ausland getrieben (allein ueber zehntausend deutsche Familien im deutschsprachigen Ausland: Oesterreich, Schweiz, Frankreich und Belgien), Dutzende in Uebersee, z.T. gar mit Asylantrag. Adolf Hitler fuehlte sich bestaetigt, er achte noch, dass sein Werk nicht ueberdauern werde, das Gegenteil ist in vielen Rechtsbereichen der Fall.

EEkat , am 31. August 2009 um 20:14 ( Link )

Bisher 31 Kommentare, aber trotz Nachfrage immer noch kein Hinweis, was dieser amtlichen Maßnahme zugrundeliegen soll.

Da muß man wohl davon ausgehen, daß dazu auch nichts mehr kommen wird.

E.Ekat

Sven Adam , am 31. August 2009 um 20:59 ( Link )

@ EEkat

Diese Antwort werden Sie auch kaum von den Kommentatoren hier erhalten können. Oben gibt es doch einen Hyperlink zum Auftritt der betroffenen Familie. Dort können Sie evtl. mehr erfahren; es gibt auch ein Gästebuch.

Konservativer , am 31. August 2009 um 21:25 ( Link )

@Eekat

Wenn ich die Geschichte richtig gelesen habe,
http://famhecht.npage.de/wie_alles_begann_58836990.html
dann hat die Mutter mal einen Arztbesuch oder eine Medikamenteneinnahme der Kinder verpasst - was täglich zigtausend Mal vorkommt - und ist dadurch "auffällig" geworden. Wenn man aber erst einmal im Fokus ist, wenn dann bei Frau JA-Mitarbeiterin vielleicht der hehre Gatte aus wahrscheinlich verständlichen Gründen eine Weile lang nicht seinen ehelichen Pflichten bei ihr nachgekommen ist, dann muss frau sich anderweitig abarbeiten.

Richtig sind zweifelsohne die Ausführungen von GraueEminenz, dass man a) selber täglich damit rechnen muss und b) ein bundesweites Netzwerk überfällig ist, das über Nacht Himmel und Hölle, d.h. Justiz und Presse in Bewegung zu setzen vermag.

EEkat , am 01. September 2009 um 0:12 ( Link )

@SvenAdam,

1. vielleicht lesen Sie den gesamten Thread durch, da werden Sie feststellen, daß es hier nicht nur Kommentatoren gab.

2. Grundsätzlich ist eine Geschichte erst dann erzählt, wenn man sämtliche Aspekte kennt. Sich der Empörung der Leser zu versichern ist die eine Sache, sich nur um die Empörung der Leser zu sorgen ist eben nur eine halbe Sache.

Das erinnert an andere Instrumentalisierungen von Kindern, durch die man gleich das Internet an die Kette legen will. Auch so eine halbe Sache, denn durch das Internet ist noch nie ein Kind sexuell mißbraucht worden.

Kinder sind die wehrlosesten in diesem ganzen Zirkus, ich habe es nicht so gerne, genau dadurch von irgendjemandem auf seinen Leim gelockt zu werden. Egal was an berechtigten Vorstellungen er glaubt dabei transportieren zu müssen.

@Konservativer, Sie bringen etwas Licht in die Sache. Danke. Es sind viele Mißstände, über die in diesem Zusammenhang berichtet wurde. Vor allem rechtliche Defizite. Wollen wir also im Interesse der Betroffenen hoffen, daß es sich nur um Agitation handelte.

E.Ekat

Stefan Sedlaczek , am 01. September 2009 um 7:56 ( Link )

@EEkat:
Na, dann stelzen Sie ruhig weiter durchs Leben, um nur ja nicht weiter irgendwo und irgendwem "auf den Leim zu gehen". Man muß sich schon entscheiden. Trotz ihrer dezidierten Vorsicht: Bei Ihnen reicht dazu übrigens schon, daß das Jugendamt die Kommunikation der Gründe verweigert. Tagelang sogar die gesamte befaßte Nomenklatura und deren Handlanger, die Eltern einfach im Ungewissen ließen. Hier von "Zirkus" zu reden, entlarvt übrigens ihre mangelnde Ernsthaftigkeit. Hier geht es auch nicht darum etwas transportieren zu wollen, außer dies - und dies ist die Sache selbst: Die Kinder Isabell, Maximilian und Paula stehen in der konkreten Gefahr, traumatisiert zu werden und sind es wahrscheinlich schon. Die Eltern leiden unermeßlich. Dies zu vermeiden ist die Aufgabe des Rechts. Wenn das verstaatlichte und demokratisch monopolisierte Recht diese Aufgabe nicht wahrnehmen kann, weil es nach der Änderung des §1666 "BGB" geradewegs in sein Gegenteil verkehrt ist, dann müssen unbezahlte Privatleute einspringen. Haben Sie Kinder? Spüren Sie die allgemeine Gefahr nicht, die diese Entwicklungen bedeuten?
Aber was verschwende ich hier meine Zeit: Sie unverschämter Bengel lesen selbst nicht einmal die Quellenverweise (Links), sondern wollen hoffertig die "ganze" Sache (kostenlos) präsentiert bekommen. Wer das will, kauft ein Buch, das geschrieben werden kann, wenn alles vorbei ist. Mein Bericht ist so vollständig, wie er nur sein kann, als das es um einen Bericht geht. Die fehlenden Gründe für den Kindesentzug hat allein das Jugendamt Ansbach zu verantworten. Das hätten Sie mit wenig Mühe erkennen können. Aber wer ist der Herr Ekat denn, daß er von den Höhen seiner Stelzen eine Sache in die Hand nimmt. Da verliert man womöglich das Gleichgewicht und landet voll in den Niederungen des wirklichen Lebens. Von wegen Zirkus.

Bolkonskij , am 01. September 2009 um 11:14 ( Link )

Danke für diesen Beitrag Herr Sedlaczek, habe mich gestern Abend noch durch den ganzen Fall gelesen. Gemäß dem Fall, dass es sich tatsächlich alles so zugetragen hat, ist das ein handfester Skandal. Haben Sie schon versucht, an die Medien zu gehen? Gerade Günther Jauchs Stern-TV hatte in der letzten Zeit häufiger das Thema Jugendämter, Kindeswohl usw. usw. Nennen Sie mich naiv zu glauben, man würde das Thema dort behandeln, aber wenn es überhaupt noch jemand tun würde, dann wohl der Jauch. Einen Versuch an die Redaktion zu schreiben wäre es wert, meinen Sie nicht auch?

EEkat , am 01. September 2009 um 12:34 ( Link )

Ja, Herr Sedlazcek, ich möchte "kostenlos" und komplett die ganze Angelegemnheit präsentiert bekommen, um mir ein Bild machen zu können davon, was Sie zu schildern versuchen, und ich bin davon überzeugt, deswegen noch lange kein "unverschämter Bengel" sein zu können.

Das ist ganz einfach Ihre Bringschuld, wenn Sie Sachverhalte problematisieren wollen.

Sonst bliebe nämlich als alleiniges Motiv nur Ihr Versuch einer einseitigen Hetze.

Damit wäre niemandem, außer Ihnen und jenen, die Ihnen dabei unbedingt auf den Leim gehen wollten, geholfen.

Vor allem Kindern nicht.

Ob ich selber Kinder habe? Ja klar, die sind schon erwachsen. Vielleicht in Ihrem Alter. Niemand aus meinem Kreis hat derartige Schwierigkeiten mit Jugendämtern oder dergleichen jemals gehabt, deswegen ist das Neuland für mich, und ich bin umso mehr darauif angewiesen, komplette Geschichten lesen zu können.

Ich entnehme aber bereits der Art, wie Sie Ihre Geschichte aufbereitet und unterbreitet, und vor allem nunmehr verteidigen die dahinter lauernde Intention. Meine Hinterfragung scheint Sie nun zu Ihren Entgleisungen veranlaßt zu haben.

Merke:

Nicht nur bei Eltern handelt es sich um Menschen, sondern auch bei Staatsbediensteten.

Da passieren Fehler, manchmal auch grobe Fehler, auf beiden Seiten.

Kinder in die Welt zu setzen ist ungleich einfacher, als Kindern anschließend gerecht werden zu können. Da gibt es Eltern, die dabei Unterstützung benötigen, sowie Eltern, die man garnicht unterstützen kann. Dazwischen sind die Grauzonen, in denen man nicht schuldlos bleiben kann, egal was man macht. Von beiden Seiten. Kinder werden traumatisiert? Das ist sehr gut möglich. Sie werden aber nicht nur durch Mitarbeiter von Jugendämtern traumatisiert.

Ich habe keine Ahnung, um was es sich hier bei dem von Ihnen geschilderten Fall handelt. Ich äußere mich daher hier ausdrücklich nicht zu dem von Ihnen geschilderten Fall, deren Schilderung der Einzelheiten Sie verweigern und frech darauf hinweisen, daß diese sich der Leser gefälligst selber besorgen solle

Ich spreche Ihnen also nicht die Fähigkeit, sondern die Bereitschaft ab, den Fall sachgerecht zu schildern.

Was dann jedoch alleine übrigbleibt, das wäre der Versuch der Instrumentalisierung von Kinder-Schicksalen durch Sie. Damit fallen Sie für mich unter die Kategorie jener, die nur vermeintlich auf der Seite von Kindern stehen.

Der Staat kämpft als vermeintlicher Kinderschützer für eine Zensur des Internets. Im Internet kämpfen Kinderfreunde auf dem Rücken von Kindern gegen den Staat. So what. Die übliche Verwerflichkeit.

Nun lassen Sie sich aber nicht weiter von mir stören.

E.Ekat

Konservativer , am 01. September 2009 um 15:34 ( Link )

@EEkat

Kann Sie ja verstehen, dass sie nicht jeder Internetmeldung aufsitzen wollen. Schließlich hat man nur Äußerungen, die einseitig sein können.

Allerdings hat es in der Vergangenheit zahlreiche Fälle jugendamtlichen Kidnappings gegeben, die bestens dokumentiert wurden und wo jedesmal das Unrecht mit Händen zu greifen und himmelschreiend war.

Wir stehen hier also vor der Situation, dass quasi der stadtbekannte Taschendieb mit der Geldbörse von Oma Meyer auf dem Marktplatz erwischt wird. Mit wieviel Ernsthaftigkeit soll man in einem solchen Augenblick die Mitverantwortung von Oma Meyer als vorrangig erörtern?

GraueEminenz , am 01. September 2009 um 16:06 ( Link )

Oma Meyer ("Gelegenheit macht Diebe") haette nicht gerade da stehen und den durch eine schwere Kindheit gegangenen Dieb verfuehren duerfen. Auch das Jugendamt, das ihn damals durch Inobhutnahme und Heimerziehung haette vor diesem Schicksal bewahren koennen, trifft eine unleugbare Mitschuld; nur, wer frueh den moeglicherweise unfaehigen Eltern entzogen wird, wird vor schlimmerem bewahrt. Der Dieb hat natuerlich Anspruch auf Schadenersatz gegen Oma Meyer (und das Jugendamt - aber da ist unser Staatshaftungsrecht vor), schliesslich waere er ohne sie nie in diese Zwangslage geraten und hat nun Kosten und Rufschaden zu tragen, die ihm ein weiteres Mal erschweren, in der Gesellschaft Fuss zu fassen.

Oder war es ganz anders? War er erst durch traumatisierende Wegnahme und Heimerziehung (Dokumentation weiter oben) zum Dieb geworden? Auch ein frueherer (Jugend-) Knast-Aufenthalt hat ihn in dieser Richtung weiter geschult (die resozialisierenden Sozialarbeiter gehoeren zur selben Kaste wie die -im vorliegenden Falle beweisbar verbrecherischen- jugendamtlichen Kindesentfuehrer)? Hat er erst kuerzlich einen Ablehnungsbescheid von der ARGE Jobcenter bekommen (die intern gehalten sind, allen Nicht-Juristen solange unerfuellbare Auflagen zu machen, bis sie die Zahlung wegen "fehlender Mitwirkung" ablehnen koennen) und kommt ohne Hartz IV (Hartz ... auch das ein Straftaeter ...) nicht mit dem Geld hin?

Fragen ueber Fragen, aber die Tendenz wird deutlich: wer sich mit den Fakten, die ja oben dokumentiert sind, nicht befassen will, kommt der Loesung auch nie einen Schritt naeher. Und wenn er schon erwachsene Kinder hat - dem Schicksal der Oma Meyer kann er ja immer noch in die Arme laufen ...

Eine menschliche Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass der Staat sich auf das beschrankt, was ohne ihn nicht funktionieren wuerde - das ist ungefaehr ein Zehntel dessen, in was er sich derzeit einmischt. Und er achtet vor allem das Grundgesetz - dies ist im vorigen Fall beweisbar mit Fuessen getreten worden.

Es wird die Zeit kommen, wo Eltern zur Selbsthilfe greifen - wenn sie merken, dass sie ihre Kinder ohnehin nie wieder sehen, koennen sie auch in Monika Bachmeiers Fussstapfen treten ...

GraueEminenz , am 02. September 2009 um 10:38 ( Link )

Weiterer Link (auf den Artikel wurde bereits weiter oben hingewiesen, dieser hier enthaelt aber seinerseits weitere Verweise):
http://www.familyfair.de/politik/gleichstellung/kindesentziehung-der-familiare-supergau/

Konservativer , am 02. September 2009 um 21:48 ( Link )

@GraueEminenz

Habe mir Ihren Link in Auszügen durchgelesen.

Es ist wohl besser, wenn ich meinen Emotionen jetzt nicht verbal Ausdruck verleihe...

Ist eigentlich gar kein Fall bekannt, bei dem Eltern adäquat ausgerastet sind, ich meine nach (vergeblicher) Ausschöpfung der juristischen Mittel?

GraueEminenz , am 02. September 2009 um 22:19 ( Link )

Es scheint sich auch unter groesster Unterdrueckung nur um Einzelfaelle zu handeln. Wer im "Schwarzbuch des Kommunismus" liest, sieht, dass Millionen deportiert, erschossen und Familien auseinandergerissen wurden, aber ich finde nach der Machtstabilisierung Ende der dreissiger Jahre keinen Fall, in dem jemand haette Stalin oder der Nomenklatura gefaehrlich werden koennen.
Die "Reichskristallnacht" geht auf einen Studenten zurueck, der seine Eltern raechen wollte.
Auch das scheint so ziemlich der einzige Fall "in Deutschland" (Pariser Botschaft) zu sein.
Dennoch fuerchte ich, wenn schon Schueler Amok laufen, was frueher scheinbar ja auch nicht vorkam, dass die Gewaltbereitschaft angesicht der staatlichen "repressiven Toleranz" zunehmen wird.

Charlotte Stumm , am 04. September 2009 um 10:32 ( Link )

Keiner gibt die genaue Antwort warum die Kinder nun wirklich herausgenommen wurden.
Blinder Aktionismus des Jugendamtes?
Wer hat die Familie angezeigt?
Wer hat gepfüft ob die Anzeige auch stimmt?
Auf der einen Seite gibt es so viele dramatische Fälle wo Kinder umkommen oder verwahrlosen,und auf der anderen Seite diese blinde Aktionismus.
Richtig ist in den Jugendämter stimmt was nicht.
Es findet auch keine Kontrolle statt.
Alle Ämter samt Gerichte halten zusammen.
Die Mitarbeiter können sich darauf verlassen dass sie beschützt werden,auch wenn sie Fehler machen.
Etwas selbstherrlich üben sie ihr Amt aus.

GraueEminenz , am 09. September 2009 um 12:29 ( Link )

Ich weiss nicht recht, wieso diese Fragen immer wiederkehren, offenbar, weil man der Unzulaenglichkeit des Gemeinwesens, dessen Teil man ist, ungern ins Auge schauen mag? Die vorhandenen Informationen wurden bereits breit gestreut, und der Link dazu mehrfach hier eingestellt:
http://famhecht.npage.de/ .
Dass betrofffene Eltern meist nicht der Oberschicht und dem Beamtentum angehoeren und nicht bei Goethes Sekretaer Eckermann in die Schreibschule gegangen sind, sollte nicht vom Inhalt ablenken!
Was hier "fehlt" ist allein der Tatsache geschuldet, dass Jugendamt und Dienstvorgesetzte (Landrat Schwemmbauer, Regierungsraetin Clausen etc.) den Fall offenbar zu vertuschen versuchen, weshalb die Eltern nur eingeschraenkte Akteneinsicht erhalten, nachdem (O-Ton Jugendamt) man die Akte erst "bereinigt" hat. In anderen Faellen wird Akteneinsicht rechtswidrig ganz verweigert und darauf gebaut, dass Eltern sich nicht auskennen. DORTHIN muessen sie sich wenden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte spricht ueber solche rechtsbrecherischen Behoerden deutliche Worte ...
"... so viele dramatische Fälle, wo Kinder umkommen oder verwahrlosen ..." gibt es gerade NICHT (gerade DA kommt das Jugendamt meist zu spaet, sonst gaebe es diese beklagenswerten Faelle ja nicht), vielmehr teilen sich die sechsstellige Anzahl Heimkinder in drei Kategorien:
a) diejenigen, die von ihren Eltern dort "freiwillig" abgegeben werden,
b) diejenigen, die wegen echter Verwahrlosung etc. entzogen wurden bzw. deren Eltern KEINEN Widerstand leisten,
c) diejenigen, die, wie hier, unter Missachtung des vorgeschriebenen RECHTLICH ZWINGENDEN Procedere entzogen werden (d.h. ohne den rechtlich zwingenden VORAUSGEHENDEN Gerichtsbeschluss, zu dem im vorliegenden Fall stundenlang Zeit gewesen waere!!!! Das ist eine Straftat, u.a. Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung etc.).
Im Fall b) sind wiederum Faelle von c) enthalten, in denen die Eltern nur aus Resignation den Kampf aufgeben und VON DENEN WIR NIE ERFAHREN. Und NUR WEGEN DIESER TAUSENDEN UNBEKANNTER Faelle scheint es oberflaechlich so, dass es nur wenige Faelle rechtswidrigen Entzugs gibt; nach den mir bekannten Faellen wuerde ich statistisch eher umgekehrt argumentieren: ES GIBT VERMUTLICH KAUM EIN ENTZUGSVERFAHREN IM DEUTSCHLAND DER LETZTEN SECHZIG JAHRE, das den zwingenden Rechtsvorschriften genuegt haette (dabei haette sich durchaus im Einzelfall ja der berechtigte Entzug dennoch ergeben, aber eben rechtsstaatlich vollzogen), aber hinterher halten meineidige Amtsvertreter, Dienstvorgesetzte (siehe die o.g. Namen, nur die Spitze des Eisberges) und Richter (! ja leider, eine Schande fuer Deutschland!) zusammen, und die Presse schaut weg. Wieviel mehr Auflage kann man auch mit Berichten ueber tote Zivilisten in Afghanistan machen, als mit Faellen "um die Ecke", die einem womoeglich den naechsten Interviewtermin mit dem geschaetzten Landrat verhageln koennten, wo es doch dann immer so leckere Lachsschnittchen auf Steuergelder gibt.
Im vorliegenden Fall sind mehrere Richter(innen) lieber in Urlaub gefahren anstatt Akten zu bearbeiten, in einem anderen Ansbacher Fall lesen sie beharrlich nur die Anschreiben, aber nicht die Antraege und entscheiden dann aufgrund "fehlender Antraege". Wie jemand, der/die des Lesens unkundig ist, zwei juristische Staatspruefungen bestehen kann, bleibt wohl fuer immer ein Raetsel ... O tempora, o mores!

kindesentzug24 , am 20. September 2009 um 3:57 ( Link )

Leider kein Einzelfall in Deutschland, wie ja die Europakommision schon erkannt und gegenüber der BRD bemängelt hatte. Die Problematik scheint ja hier zu sein, dass die Mutter schon einmal in den Fokus des Jugendamtes geriet. Hier wieder unbeschadet heraus zu kommen ist fast unmöglich. Zu Unterscheiden bleibt natürlich die "Sache" an sich und die daraus resultierende Aktion. Die Sache zu beurteilen steht uns nicht zu, da wir den genauen Sachverhalt nicht kennen, bzw. nur aus Sicht der Eltern kennen. Jedoch bleibt die „Aktion“ fragwürdig oder zumindest moralisch bedenklich, wenn plötzlich Freitags Mittag Gefahr im Verzug vorliegt und man so den Eltern Zeit zur Handlung raubt.

Die Problemtaik liegt wohl hauptsächlich in dem "WIE" und der rechtlichen Beurteilung der "Gefahr im Verzug" in diesem Zusammenhang. Es scheint erschreckend, wie weit dieser Begriff mittlerweile durch diverse Staatsbedienstete gedehnt werden kann und was man versucht damit zu rechtfertigen. Gefahr im Verzug bedeutet i.d.R. auch Gefahr für Leib und Leben. Es scheint außerordentlich fragwürdig ob dies hier plötzlich an einem Freitag Mittag vorlag oder doch eher die Willkür. Evtl. hätte es eine richterliche Anhörung und entsprechende Anordnung am Montag auch getan.

Kindesentzug24.com

GraueEminenz , am 20. September 2009 um 13:35 ( Link )

@kindesentzug24 et al.
In naeherer Kenntnis der Sache: es ist wenig zweifelhaft, dass hier bindendes Verfassungsrecht gebrochen wurde. Weiterhin hat Richterin Hueftlein dann als Urlaubsvertretung einfach entschieden ohne anzuhoeren, um schneller wieder in Urlaub zurueck zu koennen. Das ist wenig mit rechtsstaatlichen Masstaeben vereinbar, grenzt an Rechtsbeugung. Denn die Anhoerungsvorschrift ist ZWINGEND und im Uebrigen war zum Zeitpunikt des NACHGEREICHTEN Beschlusses ja KEINE Gefahr mehr im Verzug (wenn sie je bestand, was hier allenthalben mit besten Gruenden bezweifelt wird), die Tatsachen waren bereits vollendet. Allein, wenn die Anhoerung die Sache gefaehrden oder vereiteln koennte, ist sie ausnahmsweise nur nachzuholen. Aber auch dies geschah nicht (rechtzeitig). Dass Eltern in ihrer Verzweiflung dann ihre Rechte der Pressefreiheit (wieder so ein Grundrecht ...) wahrnehmen und einen eigenen Web-Auftritt erstellen, ist ebenso verstaendlich wie legitim und aus Sicht der Oeffentlichkeit ("vierte Gewalt"!) uneingeschraenkt zu begruessen.
Dass aber Richterin Hueftlein, entspannt aus dem in dieser Sache viel zu langen Urlaub zurueck, die Eltern in Verhandlungen dann massiv unter Druck setzt, "entweder der (fuer sie offenbar unschmeichelhafte - getroffener Hund bellt) Web-Auftritt kommt weg oder Ihr seht Eure Kinder nicht wieder", das ist VOLLENDETE NOETIGUNG und vermutlich Rechtsbeugung (ein VERBRECHEN!). Im Uebrigen darf ein(e) Richter(in), der/die befangen ist, sich selbst ablehnen und MUSS dies auch tun. Sie haette also, wenn sie das Licht der Oeffentlichkeit in der Sache scheut, gar nicht mehr selbst entscheiden duerfen. Ein drittes Delikt! Hinzukommen natuerlich die Beihilfedelikte der Freiheitsberaubung u.a.m.
Dass so jemand noch frei herumlaeuft, spricht Baende ueber die "objektivste Behoerde der Welt", die Staatsanwaltschaft Ansbach.
Wann hebt der Generalstaatsnwalt endlich diese SCHLANGENGRUBE aus???

kindesentzug24 , am 23. September 2009 um 2:27 ( Link )

@ GraueEminenz

Die nähere Kenntnis zur Sache liegt uns nicht vor, so dass uns hier eine Beurteilung der "Sache" an sich nicht zusteht. Zweifellos scheint bei diesem Fall, wie schon im vorherigen Posting beschrieben das "Wie" also der Verfahrensablauf zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen und Konsequenzen einzuleiten.

Das die massive Öffentlichkeitsarbeit der Familie u.U. Kontraproduktiv ausfallen kann, verleitete uns schon zu Beginn zu erheblichen Bedenken, da wir aus anderen Fällen wissen, dass so etwas immer zur Verärgerung der Behörden führt und diese i.d.R. am längeren Hebel in Form von Entscheidungsmacht sitzen. Oft wird diese macht jedoch überschätzt, insbesonders dann, wenn die Öffentlichkeit informiert ist. Aus Verzweiflung versucht man dies dann gerne zu unterbinden, oft nicht mit legitimen rechtsstaatlichen Mitteln. Sollte wie oben erwähnt das Recht auf Meinungsfreiheit und/oder Pressefreiheit, also Grundrecht durch Drohung versucht werden zu unterbinden, dann kann ich nur hoffen, dass durch die Familie mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen so etwas vorgegangen wird.

Das Bayern öfters mal so Eskapaden hervorbringt zeigt auch dieses Urteil: Link

Grüße

Kindesentzug24.com

Stefan Sedlaczek , am 23. September 2009 um 11:05 ( Link )

Wenn die Öffentlichkeitsarbeit, die nichts anderes als ein Hilferufen Bedrängter ist, "kontraproduktiv" ausfallen kann, sollte man sich endgültig von den Vorstellungen eines Rechtsstaates lösen - mit allen Konsequenzen. Wer hier als BeAMTer keine Trennlinie zu ziehen macht, dem fehlt eine wesentliche Befähigung zu eben dieser Amtsausübung – und ist allein schon deshalb dieses Amtes zu entheben. Das Jugendamt als Behörde hat in Deutschland – anders als im Ausland - KEINE andere Kontrolle mehr als die Öffentlichkeit. Und selbst die, wie dieser Fall hier zeigt:
www.Leonie-Wichmann.de.tl
steht, da im wesentlichen durch die lizensierten Massenmedien beeinflußt, im willfährigen Dienste der völlig willkürlich herrschenden Nomenklatura und ihrer Parteigänger.

Im übrigen haben die Eheleute Hecht ja, nachdem sie ein Gehen an die Öffentlichkeit gegenüber der Amtsleiterin angekündigt hatte - und diese erstmalig ihre kriminelle Nötigung äußerte - ja noch ganz neutral geantwortet, daß ihr öffentlicher Bericht ja einfach wahrheitsgemäß so oder so ausfallen werde. Hierzu hätte es schlichtweg der Kooperation des Jugendamtes bedurft, die dieses nun gerade verweigerte, sondern stattdessen lieber die Obrigkeit heraushängen läßt und den Menschen die Grundrechte tätlich - im wahrsten Sinne des Wortes – einfach raubt. Hechts haben ja - ganz "kooperativ" zunächst auf Öffentlichkeitsarbeit verzichtet - die amtliche Nötigung ist deswegen auch eine strafbare. Daß durch die korrumpierte Staatsanwaltschaft in Ansbach die Strafanzeigen der Eheleute Hecht als alleinige erkennbare Bearbeitung eine umgehende Einstellung erfuhren, dies ist ja wahrscheinlich selbst eine Straftat. Wir haben es ihn Ansbach (aber wirklich nicht nur dort) mit einem Exekutiv- und Justiztreiben zu tun, welches systematisch von krimineller Energie zeugt.

Wie man an diesem Fall sieht, führt die Änderung des § 1666 BGB auch hier de facto (und dies ist leider kein Einzelfall, wenn auch verfahrensmäßig schon ein krasser Fall) zu der politisch intendierten "Zusammenarbeit" von Gericht und Amt, damit zur praktischen Auflösung der Gewaltenteilung, die in Deutschland – auch dies im Gegensatz zum Ausland – ohnehin nur schwach ausgeprägt ist. Man darf also von Rechts wegen am kommenden Sonntag keine "Vertreterin" und keinen "Vertreter" wählen, der jetzt schon im Bundestag sitzt, will man sich nicht an diesem ganz grundsätzlichem Staatsstreich gegen die Familien beteiligen.

Jetzt aber noch etwas zu dieser Sache als Herzenssache:
Laut Bericht des Vaters ist zumindest das jüngste Kind, das Baby, wieder bei seinen Eltern. So ein Gerichtsbeschluß, nachdem sich das Gericht nach 3 Wochen endlich zu einer Anhörung bequemte. (Dieser Zeitrahmen ist allein schon ein indiskutabler Skandal.) Weiter berichtet Herr Hecht, daß sie als Eltern auf ihre Erziehungsfähigkeit begutachtet werden sollen, bevor ihnen die beiden älteren Kinder zurückgegeben werden. Der Gutachter wird einige Mühe haben, die Erziehungsfähigkeit<>Erziehungsunfähigkeit so zu bescheinigen, daß diese zwar für einen Säugling reicht, nicht jedoch für ältere Kinder. Man kann ja daran fühlen, daß es hier nur um eine vermeintliche Gesichtswahrung des Gerichts und des Amtes geht. Das Kindeswohl fällt bei so etwas als erstes "hinten runter". Desweiteren äußerte Herr Hecht den Verdacht, daß die älteren Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen werden. Bleibt zu hoffen, daß diese "Erziehungsmethode" nicht gerade in ihr Gegenteil umschlägt. Aber auch wenn ich hier jede Hoffnung ausspreche, so hätte die Staatsanwaltschaft hier doch zu prüfen, ob eben nicht gerade durch die Maßnahmen von Jugendamt und Gericht eine Kindeswohlgefährdung erst begründet wird. Außerdem besteht hier nach wie vor Verdunkelungsgefahr, der die Staatsanwaltschaft ebensowenig erkennbar entgegentritt. Ein parteiliches "Glauben", daß das Amt (die staatlichen Kollegen) schon alles richtig machen, ist hier völlig fehl am Platze. Eine so gestrickte Staatsanwaltschaft braucht es hier (und anderswo) ebensowenig, wie eine derart staatsgläubig gestrickte etablierte Medienöffentlichkeit.

Womit wir wieder beim Thema wären. Die freie Öffentlichkeit zu informieren (und wegen der allgemeinen Bedeutung auch zu alarmieren) ist hier das letzte nichtmilitante Mittel und damit das Mittel der Wahl. Sie ist geboten. Dieses auch nur ansatzweise in Frage zu stellen bereitet den Weg in die Selbstjustiz.

GraueEminenz , am 23. September 2009 um 11:16 ( Link )

"das letzte nichtmilitante Mittel" ja - das Problem, und es wird in diesem Staate mit jedem Tag groesser, ist, dass es gerade die Verteidiger der letzten rechtsstaatlichen Ueberreste sind, die hier permanent in Bedraengnis geraten und denen, die nur zwischen voelliger Indifferenz oder Gewaltanwendung zu waehlen bereit sind, von Tag zu Tag weniger entgegenzusetzen haben.
Denn wenn man in Verfahren, in denen die Oeffentlichkeit waehrend der Verhandlung ausgeschlossen ist, auch anderweitig keine mehr herstellen darf, sondern deswegen bedroht wird, dann ist das bereit weniger, als unter Stalin und Hitler noch moeglich war!
Leider ziehen, wie der Autor bereits vor Jahrzehnten "spasseshalber" ausprobiert hat, auch Kinderschutzbund und Amnesty International, Internationales Rotes Kreuz u.v.a. hier feige den Schwanz ein ...
Und wenn "man gar nicht soviel mehr fressen kann, wie man kotzen moechte" (Max Liebermann), wird man als Kind offenbar auch dazu noch fuersorglich gezwungen ...


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