| ||||||||
![]() Jg. 1964, Rechtsanwalt und regelmäßiger Kolumnist der Zeitschrift eigentümlich frei. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: |
Herkulesaufgaben für Europa: Das Bundesverfassungsgericht hat zu Lissabon gesprochenEine erste Einschätzung Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009 mit deutlichen Worten klargestellt, dass die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht von den Verfassungsorganen alleine – und somit „am Volk vorbei“ – aufgegeben werden kann. Auch wenn die Entscheidung den europäischen Integrationsprozess formal nur vorläufig stoppt, so legt sie jeder konkretisierenden weiteren Ausgestaltung doch ganz erhebliche Fesseln an. Und sie tadelt deutlich alle jene, die die Vollendung des „Projektes EU“ als nur noch rein formale Angelegenheit hatten betrachten wollen. Die demokratische Legitimation des Staates beruht nach den Ausführungen des Gerichtes definitiv auf der Zustimmung seiner Bürger, die nicht durch überstaatliche Institutionen ausgehöhlt werden darf. Eine völlige Aufgabe der eigenen staatlichen Identität wäre zudem auch nur und ausschließlich durch eine unmittelbare Entscheidung des Volkes selbst möglich. Mehr noch: Auch nach dem Vertrag von Lissabon ist beziehungsweise wäre das Europäische Parlament infolge demokratischer Defizite kein Repräsentant des souveränen europäischen Volkswillens. Insbesondere Militäreinsätze sind auf europäischer Ebene nicht am demokratischen Willen eines jeden einzelnen Volkes vorbei denkbar. Das Bundesverfassungsgericht stellt sich damit deutlich gegen die allzu vielen Versuche, einzelstaatliche politische Entscheidungsprozesse auf dem Umweg „über Brüssel“ zu umgehen. Gesetzgeber, die die nun definierten Hürden überwinden wollen, sind augenscheinlich für längere Zeiten vor Herkulesaufgaben gestellt. Das Bundesverfassungsgericht formuliert unter anderem wörtlich dies: „Die verfassungsgebende Gewalt [der Bundesrepublik Deutschland] hat … den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Artikel 79 III Grundgesetz grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht. Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie reagiert das Grundgesetz einerseits auf historische Erfahrungen einer schleichenden oder auch abrupten Aushöhlung der freiheitlichen Substanz einer demokratischen Grundordnung. … Integration [in die suprastaatliche Europäische Union] setzt den Willen zur gemeinsamen Gestaltung und die Akzeptanz einer autonomen gemeinschaftlichen Willensbildung voraus. Integration in eine freiheitliche Gemeinschaft verlangt aber weder eine der verfassungsrechtlichen Begrenzung und Kontrolle entzogene Unterwerfung, noch den Verzicht auf die eigene Identität. Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung … allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten. … Die Ermächtigung zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen erlaubt eine Verlagerung von politischer Herrschaft auf internationale Organisationen. Die Ermächtigung, supranationale Zuständigkeiten auszuüben, stammt allerdings von den Mitgliedstaaten einer solchen Einrichtung. Sie bleiben deshalb dauerhaft die Herren der Verträge. … Das Integrationsprogramm der Europäischen Union muss hinreichend bestimmt sein. Soweit nicht das Volk unmittelbar selbst zur Entscheidung berufen ist, ist demokratisch legitimiert nur, was parlamentarisch verantwortet werden kann. Eine Blankettermächtigung zur Ausübung öffentlicher Gewalt, zumal mit unmittelbarer Bindungswirkung in der innerstaatlichen Rechtsordnung, dürfen die deutschen Verfassungsorgane nicht erteilen. Gemessen an verfassungsstaatlichen Erfordernissen fehlt es der Europäischen Union auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon an einem durch gleiche Wahl aller Unionsbürger zustande gekommenen politischen Entscheidungsorgan mit der Fähigkeit zur einheitlichen Repräsentation des Volkswillens. Es fehlt, damit zusammenhängend, zudem an einem System der Herrschaftsorganisation, in dem ein europäischer Mehrheitswille die Regierungsbildung so trägt, dass er auf freie und gleiche Wahlentscheidungen zurückreicht und ein echter und für die Bürger transparenter Wettstreit zwischen Regierung und Opposition entstehen kann. Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art. 14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1 EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes. ... Das – gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen – bestehende Defizit der europäischen Hoheitsgewalt kann durch andere Regelungen des Vertrags von Lissabon nicht aufgewogen und insoweit nicht gerechtfertigt werden. ... Das Grundgesetz erstrebt die Einfügung Deutschlands in die Rechtsgemeinschaft friedlicher und freiheitlicher Staaten. Es verzichtet aber nicht auf die in dem letzten Wort der deutschen Verfassung liegende Souveränität als Recht eines Volkes, über die grundlegenden Fragen der eigenen Identität konstitutiv zu entscheiden. ... Der Wortlaut des Vertrags von Lissabon verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, nationale Streitkräfte für militärische Einsätze der Europäischen Union bereitzustellen. Der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Art. 42 ff. EUV-Lissabon zeigen deutlich das Bestreben der Mitgliedstaaten, die in dem letzten Wort der Verfassung liegende souveräne Entscheidung über den Einsatz ihrer Streitkräfte beizubehalten.“ 30. Juni 2009 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Arne Hoffmann, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Klaus Rainer Röhl schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareReiner Vogels Da ich kein Jurist bin, habe ich zwei Fragen: Warum hat das BVerfG den Lissabon-Vertrag im Grundsatz gebilligt, wenn es die in dem obigen Zitat wiedergegebenen richtigen Erkenntnisse verkündigt? Und: Das Gericht verlangt, dass auch in Zukunft die EU keine Kompetenz-Kompetenz hat, dass die Mitgliedsstaaten Herren der Verträge bleiben, so dass sie also grundsätzlich auch austreten können, und dass das BVerfG auch in Zukunft ein Letztentscheidungsrecht in Fragen des Garantiebereichs des Grundgesetzes hat. Ich frage: Wie will man alle diese (und noch mehr) Auflagen des Gerichts in im Hau-Ruck-Verfahren noch vor der Bundestagswahl durch Bundestag und Bundesrat zu peitschenden Begleitgesetze unterbringen, ohne das der Vertrag in der Substanz geändert wird, was natürliche eine neue Ratifizierung durch alle anderen Mitgliedsstaaten erforderte? Malte Tobias, am 30. Juni 2009 um 17:34 ( Link ) Ein Blogger namens "Ben" schrieb an anderer Stelle: "Um Verwechslungen vorzubeugen: die Anpassungen werden nicht im Lissaboner Vertrag vorgenommen, sondern beziehen sich auf das deutsche Zustimmungsgesetz. Da schreibt man also jetzt noch schnell vor der Sommerpause zweidrei formale Beteiligungsrechte hinein und die Ratifizierung ist durch. Also ich sehe da überhaupt keinen Sieg, auch keinen Teilerfolg, sondern nur eine kleine Verblendung der Zurückweisung der Anträge in der Sache." Ich bin kein Jurist, aber was haltet Ihr davon? Ich bin auch sehr skeptisch. Müsste der Vertrag bei einer Änderung - auch einer minimalen - nicht völlig neu ratifiziert werden? Die von Ben beschriebene Möglichkeit eröffnet den Etatisten die Möglichkeit, dieses Hindernis zum Umgehen, oder? Malte Tobias, am 30. Juni 2009 um 17:53 ( Link ) Bei "Lightbeat-Fashion" sollten mal T-Shirts mit der Aufschrift "Where is MY vote?" gedruckt werden, vielleicht hinterlegt mit dem klassischen EUdSSR-Logo... De facto gibt man uns nun zum 2. Mal eine Verfassung,sprich: einen "Gesellschaftsvertrag", dem die Gesellschaft (das Volk) aber nicht zugestimmt hat. Jedesmal wenn dieser Gesellschaftsvertrag angeboten wurde, lehnte der Partner (das Volk) ab: Hollan, Frankreich, Irland. Ob eine Wahl direkt gefälscht wird (wie möglicherweise im Iran) oder das Volk solange abstimmen darf, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wurde, macht aus meiner Sicht wenig Unterschied. WHERE IS MY VOTE!!????? Dazu auch folgender Link: http://www.mmnews.de/index.php/200906303204/MM-News/Der-neue-EU-Staat-NICHT-in-unserem-Namen.html Oceans911, am 30. Juni 2009 um 18:28 ( Link ) "...die Anpassungen werden nicht im Lissaboner Vertrag vorgenommen, sondern beziehen sich auf das deutsche Zustimmungsgesetz." Falsch. Das Gericht hat das Zustimmungsgesetz ausdrücklich für mit dem GG vereinbar erklärt. Was das Gericht dagegen für verfassungswidrig erklärt hat, ist die Ausgestaltung der parlamentarischen Der_Klaus, am 30. Juni 2009 um 19:11 ( Link ) Mal sehen wie die EU Gutmenschen kochend vor Wut ihre Nullsätze in die Mikrophone stammeln werden. Irgendwas mit "prozess", "nicht nachvollziehbar", "ungeheuerlich" und natürlich "demokratie" und "geschwächt" Querdenker, am 30. Juni 2009 um 19:51 ( Link ) Parlamentarische Nachhilfestunde für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne Was ist von Parlamentariern noch zu halten, die die eigene Machtkompetenz, und damit die Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess betrieben haben? Was ist von Parlamentariern zu halten, die erst wieder durch Gerichtsurteil in das Recht gesetzt werden, welches sie vorher durch eigene Zustimmung abgeschafft haben? Es ist schon eine Tollhauskomödie. Wenn man Frau Merkels Erklärungen heute hört, dann fragt man sich, warum sie nicht gleich Klage gegen Ihre Bundestagsfraktion angedroht hat, falls diese dem Begleitgesetz zustimmen. Ohne Kläger, gäbe es heute dieses Urteil nicht. Das neue Begleitgesetz könnte sich auch schnell zum Wahlkampfthema entwickeln. Für patriotische Parlamentarier kann man sich ja bald entscheiden, um Gewissheit zu haben, dass der Bundestag mehr mit seinen Bürgern, als mit der EU-Kleptokratie sympathisiert bernardo, am 30. Juni 2009 um 20:18 ( Link ) Das Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag umfassend gebilligt und nichts anderes. Es hat festgestellt, daß die EU auch nach Lissabon undemokratisch ist, kein demokratisches gewähltes Parlament hat usw. Zitat: "Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art. 14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1 EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes. ... Das – gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen – bestehende Defizit der europäischen Hoheitsgewalt kann durch andere Regelungen des Vertrags von Lissabon nicht aufgewogen und insoweit nicht gerechtfertigt werden." Das sei aber verfassungsmäßig trotzdem zulässig, weil die EU kein Staat sei! Eine elegante Ausrede, mehr ist das nicht. Martin Möller, am 30. Juni 2009 um 21:53 ( Link ) Wer an "Stimmen" glaubt, der ist ja wohl behandlungsbedürftig. Dr. Spiele, am 01. Juli 2009 um 3:10 ( Link ) "Bei "Lightbeat-Fashion" sollten mal T-Shirts mit der Aufschrift "Where is MY vote?" gedruckt werden, vielleicht hinterlegt mit dem klassischen EUdSSR-Logo..." gute Idee! EEkat, am 01. Juli 2009 um 13:15 ( Link ) auch wenn der Lissabon-Vertrag dem Grundgesetz nicht engegensteht, so hat das BVerfG doch deutlich gemacht, daß der Vertrag baw nicht unterschrieben werden kann, weil die Mitwirkungsrechte des deutschen Parlamentes nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Das Zustimmungsgesetz ist also zunächst verbesserungsbedürftig. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Wir haben es also mit einem Parlament zu tun, das sich vom Verfassungsgericht sagen lassen muß, es habe seine, udn damit die Rechte der deutschen Bürger nicht wirkungsvoll genug geltend gemacht, sich sozusagen die Butter vom Brot nehmen lassen. Da ist das eigentliche Problem. Unser Parlament funktioniert nicht, weil wir mittlerweile in ein System geschlliddert sind, das den notwendigen Gegensatz politischer Parteien nur noch zur Schau vorführt. Es gibt keine wirksam werdenden unterschiedlichen Auffassungen mehr. Die sind sich im Grund alle einig. Über diese Staat hinweg hat sich in den Parteien hinweg eine Dressur-Elite etabliert, die den für eine Demokratoie unbedingt notwendigen Gegensatz zwischen verschiedenen Ansichten nicht mehr darstellen kann. Die haben nur noch im Kopf, wie sie uns gängeln können. Wir sind eine sozialistisceh angehauchte Einparteiengesellschaft geworden. Pikanterweise ist die einzig verbliebene politische Alternative dazu auch noch der Spätausleger einer sozialistischen Einheitspartei. Das sieht nicht gut aus. Das bisherige Zustimmungsgesetz wurde vom Parlament mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Ein sich anschließend vor dem Parlament einfindendes Kamerateam des ARD befragte Abgeordneten, was sie denn da gerade abgestimmt hatten. Keiner von denen konnte über die Bedeutung, oder wenigstens über einzelne Rechte, die mit der Verabschiedung dieses Gesetzes aus der Hand gegeben wurden etwas sagen. Dies wurde in der BRD ausgesendet, hat aber keinerlei Wirkung entfaltet. Deutschland schläft nicht. Deutschland ist Gehirn-tot. Mit diesen Parlamentariern kann man nichts reißen, diese Hunde lohnt nicht mal zum Jagen zu tragen. Sie haben nachweislich keinerlei Interesse gezeigt, ihre, und damit unsere Rechte einzufordern, geltend zu machen. Sie können es nicht. Sie werden es auch zukünftig nicht draufhaben, neben Geschwätz und Einnahme steuerfreier Diäten noch die Zeit zu finden, sich zu überlegen, welche Funktion sie eigentlich auszufüllen hätten. Eine Folge des Ausleseprozesses, der in unseren Parteien stattfindet. Die falschen Leute landen an den falschen Stellen. Wäre dies anders, so hätte es gestern nicht diese Intervention des BVerfG geben müssen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern können. Mit wem denn? Nur werden wir jetzt zu dem neu zu verhandelnden Zustimmungsgesetz wahrscheinlich weitere Gänge nach Karlsruhe erleben. Ich hoffe, daß wir weiterhin Querschläger, in Wahrheit tapfere Einzelkämpfer wie Gauweiler haben werden, (und der Fairness wegen: Gysi), die sich nicht scheuen, das zuwege zu bringen, was den Deutschen offenbar am Unangenehmsten zu sein scheint: Gegen den Strom zu schwimmen. Tatsächlich dürfe dies nicht einer, es hätte in diesem GFalle die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten sein müssen. Das zeigt, wie weit weg wir sind von einem funktionierenden Parlamentarismus, von einem funktionierenden Parteiensystem, von einer funktionierenden Demokratie. Von einem funktionierenden Staat Wer genau bei der Urteils-Begründung zugehört hat, der hat viel Erfreuliches gehört. Es kommt allerdings darauf an, zukünftig im Parlament wenigstens einen Parlamentariern an den etablierten Parteien vorbei zu plazieren, der die Eier hat und auch zukünftig das Gericht anruft. Wenigstens einer. Wenn der fehlt, dann ist es aus. Das gericht sieht sich auch als Hüter des Grundgesetzes, es muß dazu aber auch angerufen werden. Nur noch einer aus dem Meer der großen demokratischen Parteien hat dies auf die Reihe bekommen, und die Grundsätzlichkeit der pauschalierten und schlampigen Zustimmung zum Lissabon-Vertrag in Frage gestelt. Das Problem bei uns sind die Parteien. Damit natürlich auch die Parlamentarier, die von den Partein entsendet werden. Diese Parteien haben sich die BRD unter den Nagel gerissen, sie verstehen sich als BRD, die sie nach ihrem Gusto bevölkern, und ggfs auch weiterreichen. Wir haben eindeutig eine Systemkrise. Daß die nun erneut ein Gesetz verabschieden sollen, daß ihre (und damit unsere) Rechte sichert: die wissen doch nachweislich garnicht, was das sein soll. EEkat Querdenker, am 01. Juli 2009 um 13:49 ( Link ) Ja, wer hätte vor zehn Jahren angenommen, dass der Gysi mit seiner Truppe gemeinsam mit Gauweiler und Co. die Selbstentmachtung des deutschen Bundestages durch Klage verhindern. @ EEkat vonclausewitz, am 01. Juli 2009 um 17:13 ( Link ) Hätten wir hier nicht eine exemplarische Aufgabe für den Verfassungsschutz? Ich kann es kaum erwarten, im nächten Bericht dieser Behörde von den politisch motivierten Straftaten der Bundesregierung und des Parlaments gegen unsere freiheitlich-demokratische Ordnung zu lesen. Gefolgt von zahlreichen Verbotsverfahren gegen die Volksparteien, die Bundesanwaltschaft zetert und fordert rückwirkend die Erstattung sämtlicher Parteienfinanzierung. Nach der Insolvenz und Auflösung der CDU/CSU, SPD (et al) erfolgen strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemalige BundeskanzlerInnen, Aussenminister und Fraktionsvorsitzende wegen erwieser Komplizenschaft in den besagten verfassungsfeindlichen Umtrieben. Republikweit erhellen betroffene Bürger in Lichterketten die Finsternis der politischen Verbrechen des 21. Jahrhunderts in stiller Mahnung der Nachwelt. Erwartungsfroh Ihr Vonclausewitz Jürgen Hodler, am 01. Juli 2009 um 20:38 ( Link ) @Querdenker "Der Bundestag braucht intelligente Rebellen." Pffff... Diese Vorgehensweise wäre weitaus dringlicher. Leider ließen General Tejero und seine Mitstreiter bei der Ausführung ihres überaus löblichen Vorhabens die nötige Sorgfalt vermissen. Aber aus Fehlern lernt man bekanntlich. Shuca, am 01. Juli 2009 um 22:40 ( Link ) Das BVG hat das gemacht was es sollte. Es hat diesen Vertrag durch gewunken.Da ein paar Schrauben drehen,oder nicht.Und alle feiern sie.Wer bestimmt diese Robenträger.und wenn interessiert es was sie machen.Ich weiß nur das Kohl;Hertha Däublin; nicht wollte und Limbach wurde es.Das nenne ich unabhängige Justiz.Übrigens,eine Verfassung muß erstmal vom Volk bestätigt werden.Wer hat die in Karlsruhe eigentlich autoriesiert. Shuca, am 01. Juli 2009 um 22:49 ( Link ) Wenn unsere Kanzlerin diese Urteil begrüßen tut,dann weiß ich was es für einen Wert es hat. Null. Shuca, am 01. Juli 2009 um 23:43 ( Link ) Irgendwo habe ich mal TV gesehen,daß das BVG sich mit der Größe einer Bucht für eine trächtige Sau beschäftigt hat.Das Urteil habe ich verpaßt.Ich weiß nur das sie die Klage gegen die Kriegsbeteilung Schröders und Fischers gegen Restjugoslawien abgelehnt haben.Aber ist ja normal,deutsche Flugzeuge über Belgrad ist ja ein Kavaliersdelikt. Jürgen Hodler, am 02. Juli 2009 um 1:01 ( Link ) Aua, da ist mir doch ein kleiner Fehler unterlaufen. Antonio Tejero hatte selbstredend den Rang eines Oberstleutnants inne. Macht nichts, das ändert gewiß nichts an der herausragenden Bedeutung dieses Aktes im Kampfe gegen die widerwärtige Schindluderei der Demokraten. vonclausewitz, am 02. Juli 2009 um 8:05 ( Link ) Es gibt einen Grund für die Unbeliebtheit politisch denkender Offiziere in "Demokratien". Niemand möchte einen eigenwilligen Rottweiler im Haus. Reiner Vogels Ich bin gespannt, was die FDP, die ja einmal von sich behauptet hat, dass sie eine Bürgerrechtspartei sei, in der Debatte um die Änderung des Zustimmungsgesetzes machen wird. Wird sie wieder einmal umfallen und im Schnellschussverfahren das Gesetz mit durchwinken oder wird sie ernsthaft versuchen, die demokratischen Grundrechte des Parlaments und damit von uns allen gegen die EU mit ihrem "strukturellen im Staatenbund nicht auflösbaren Demokratiedefizit" (BVerfG) zu verteidigen? Querdenker, am 02. Juli 2009 um 9:24 ( Link ) Erneute Klage beim Verfassungsgerichtshof Senatoren der ODS-Partei (Partei von Präsident Vaclav Klaus) reichen erneut Klage gegen den gesamten Lissabon-Vertrag ein. Der Cohn Bendit wird dort wohl bald wieder vorstellig werden? EEkat, am 02. Juli 2009 um 10:31 ( Link ) Nachdem der Staub sich nun langsam legt läßt sich sagen, daß der Lissabon-Vertrag so gut wie tot ist. Das Gericht hat nicht nur den Abgeorndneten in den Arsch getreten, diese dazu verdonnert, gefälligst ihrer Verpflichtung nachzukommen, bevor der Vertrag unterschrieben werden kann. Das Gericht hat sich weiterhin nochmals als höchste und letzte Instanz ins Gespräch gebracht, um zu entscheiden ob unverzichtbare Vorbehalte zugunsten der BRD, die einer Zustimmung vorangehen müssen und im Zustimmungsgesetz zum Ausdruck gebracht werden müssen tatsächlich vorliegen. Das heißt, die BRD kann dem Lissabon-Vertrag zustimmen, wenn vorab geklärt und begrenzt ist, welche Teile, welche Bereiche des Lissabon- Vertrages für uns welche Geltung entfalten werden. Dabei ist zukünftig sicherzustellen, daß es Bereiche gibt, die unverzichtbar bei unserem Parlament verbleiben müssen. Dieses neu zu fassende Zustimmungsgesetz unterliegt wiederum der Beurteilung durch das BVerfG. Das bedeutet, daß unsere Parlamentarier sich daran nicht vorbeimogeln können, sofern es mindestens einen Wachen unter den Parlamentariern gibt, der ggfs wieder Klage einreicht. Das ist der Schwachpunkt unseres Systems. Wir werden durchgängig von Schwachmaaten vertreten udn es besteht die Gefahr, daß die Schwachmaaten irgendwann 100% haben. Anders: es bedarf einer besonderen Charakterfestigkeit, sich dem offenbar ausgeübten Fraktionszwang sowie der Konsenssucht der Abgeordneten zu widersetzen. Ich glaube, die Bedeutung dieser Klarstellung durch das BVerfG ist in der BRD noch nicht angekommen, und wird womöglich in unserer Schlafmützenrepublik auch nicht thematisiert werden. Jedenfalls müßte dies in Irland, die sich ja einer erneuten demokratische Abstimmung unterziehen werden, vorab klargestellt werden, daß unser BVerfG dem Lissabon- Vertrag zugestimmt hat nur in dem Sinne, daß die sagten: Ihr könnt abschließen was immer ihr wollt, solange die Bestimmung über wesentliche Grundrechte bei uns verbleibt. Auch nicht alle Tschechen sind offenbar zu bluffen die werden die eigentliche Bedeutung des Karlsruher Urteils tiefgehender analysieren als dies in unserer eigenen Öffentlichkeit geschieht. Wir haben hier eine Systemkrise, die auch darin begründet ist, daß sich unsere Medien auf tiefem Niveau gleichgeschlatet haben. Ein Art des kollektives Einschwingens derjenigen in diesem Lande, die sich berufen fühlen, andere gängeln zu müssen. Es ist übrigens immer ein sozialistisch eingefärbter Impuls, für andere denken zu wollen. Kein Wunder, daß in solch einem Lande auch den Parlamentariern vom höchsten Gericht ihr kapitales Versagen vorgehalten werden muß. Ohne daß dies jemand merkt. Dank an das BundesVerfassungsgericht, scheinbar die Letzten, die in diesem Lande noch gewillt sind, ihre Pflicht zu erfüllen. EEkat Querdenker, am 02. Juli 2009 um 21:38 ( Link ) Die Chancen zur Verteidigung der Souveränität Deutschlands steigen Nachdem zuerst jede Seite ihre Zufriedenheit über die Entscheidung des Bundesverfassugnsgerichts ausdrückte, tritt jetzt bei den Befürwortern des Lissabon-Vertrages Ernüchterung zutage. CDU, SPD, Grüne und FDP müssen nun zur Kenntnis nehmen, dass die Bedingungen, die das Gericht für die Gültigkeit des Vertrags in Deutschland definiert hat, diesen in wesentlichen Teilen schwächen. Für Merkel gilt: Ihre Einfalt macht sie gefühllos gegen den Schimpf des Misslingens. vonclausewitz, am 03. Juli 2009 um 5:06 ( Link ) Lieber Querdenker... Zu welchem Zeitpunkt war die prä-Lissabon BRD denn in der Lage, ihre Politik souverän zu definieren und umzusetzen? Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich bin als Schweizer ein Freund des souveränen Nationalstaats. Nur würde ich im Falle Deutschlands nicht von der Verteidigung eines Bestandes ausgehen. Die BRD hat doch die allergrösste Mühe, überhaupt ein klares Bild dessen zu entwickeln, was andere Nationen als ihre "Nationalen Interessen" erachten. Wären solche erst definiert, so könnte Deutschland diese auch auf EU-Ebene durchsetzen. Querdenker, am 03. Juli 2009 um 7:37 ( Link ) Dem kann ich Nichts entgegnenen. EEkat, am 03. Juli 2009 um 15:50 ( Link ) Keinen Plan, Kein Wunder, daß unsere Parlamentarier, praktisch das komplette Parlament, nichts dabei fanden, unsere Rechte aus der Hand zu geben. Kein Wunder, daß niemand die eigentliche Größe dieser Katastrophe bemerkt, oder gar thematisiert. Wer sollte sowas auch merken? Deutschland, ein Zombie-Reich. Das Land der Untoten. Welcher Plan, welche Ziele sollten da auch als verfolgenswert erscheinen können. Intellektuell auf jene 3 uns verbliebenen Rest-Juden angewiesen, deren Wurzeln unserem Vernichtungsdrang entgangen sind: Giordano. Broder. Friedman. Es langt gerade noch, unter dem Deckel, der auf diesem Land lastet, in (noch nicht überwachten, man arbeitet dran) Foren seinen Frust runterzuschreiben und sich so abzulenken von einer tagtäglich immer grotesker werdenden Nachrichtenlage. Hat heute jemand dem Steinbrück gelauscht, der nun, so seine Bundestags-Rede - den Angriff auf den "Rechtsstaat" durch Steuerhinterziehung vereitelt? So ein Schmock. Damit ist nun der Begriff des "Rechtsstaates" ebenfalls zur Banalisierung, zur politischen Fledderung freigegeben. Vielleicht ist dies bereits seine erste, unterschwellige Reaktion auf das BVerfG-Urteil. Was könnte dieser ausgewiesene Spitzen-Parlamentarier Steinbrück schon von Demokratie verstehen? Oder von Rechtsstaat? Das sind allesamt Begriffe, mit deren Verwendung sie den öffentlichen Anschein ihrer eigenen Bedeutung glauben transportieren zu können. Darüber hinaus hat das, was die vortragen, keinerlei Nutzen. Eher das Gegenteil. Man kann nicht den Rechtsstaat verteidigen wollen und gleichzeitig staatliche Willkürmaßnahmen in den Raum stellen, wie hier eine verstärkte, auf Verdacht gestützte Stichprobenjustiz, eine durch den Staat nun ergriffene Politik der Einschüchterung. Das ist auf dem Niveau der Äußerung, die er bereits gegenüber der Schweiz tätigte: Indianer müssen nur wissen, daß es die Kavallerie gibt. Die dahinter erkennbare Einstellung hat nichts mit dem Gedankengut zu tun, auf dem ein Rechtsstaat beruht. Ich ergänze also: Kein Plan, kein Ziel. Und zunehmend erkennbar: auch kein Rechtsstaat. EEkat. vonclausewitz, am 03. Juli 2009 um 19:32 ( Link ) Der Peer Steinbrück stammt ja bekanntermassen aus einer Beamtendynastie. Er hat den Etatismus mit der Muttermilch aufgesogen. Erste Bürgerpflicht ist es, das ruderlos dahintreibende Staatsschiff über Wasser zu halten. Angesichts des Unstandes, dass die Bundeswehr ebenso Marode ist wie der Bundeshaushalt, blicke ich den Invasionsplänen des "Hässlichen Deutschen" mit Gelassenheit entgegen. Shuca, am 03. Juli 2009 um 23:14 ( Link ) @EEkat EEkat, am 03. Juli 2009 um 23:45 ( Link ) Nicht alles, was schwimmt befindet sich im Wasser. Den richtigen Kurs kennt nicht unbedingt derjenige, der über eine laute Stimme verfügt. Was aber nicht heißt, daß irgendjemand von unserer Dressurelite wirklich eine Peilung hat, wie man ein Land führt. Die sind ja nicht einmal in der Lage, ihre eigene Funktion gegenüber der EU zu sichern. Selbstkastration. Nichts gegen zu sagen, aber ganz nebenbei gingen da auch unsere Rechte über die Wupper. Regt sich darüber jemand auf? Gibt es dazu irgendwo irgendwelche Wortmeldungen? In der Presse vielleicht? zu einem Vorgang, den man auch als kalten Putschversuch bezeichnen könnte. Denn: Bürger ihrer Rechte zu entkleiden, das nent man ja wohl einen Putsch. Niemand jedenfalls, keine Opposition, keine Presse hat in dieser BRD vorher oder nachher eine Diskussion in Gang gesetzt, ob wir mit einer solchen General-Entmündigung einverstanden sein können. Schlichte Feststellung: Deutschland ist keine Demokratie. Dazu gehört mehr als das was bei uns gleiefert wird. Da mß also ein Einzelner hingehen um unsere Bürgerrechte zu retten. Hat sich schon mal jemand überlegt, was geworden wäre, wenn dieser einzelne Letzte, der Gauweiler, auch nicht geklagt hätte? Zu Bundeswehr, man darf garnicht daran denken. Die schicken dort unsere jungen Leute in den Tod, weil sie zu feige sind den Einsatz als das zu deklarieren, was es tatsächlich ist: ein Kriegseinsatz. Sie bestehen aus unlauteren Gründen darauf, dies nicht Krieg nennen zu wollen. Eine blutige Wortklauberei, um die Gutmenschen bei uns bei Laune zu halten. Genau dafür, für diese Nichtighkeit, und für nichts anderes sterben dort junge Soldaten. Begründung: es ist ein Unterschied für einen Soldaten, ob es sich in einem Einsatz nach dem Kriegsrecht zur Wehr setzt, oder ob er letztendlich dem Zivilrecht unterliegt. Den rechtlichen - und damit den bedeutsamen Unterschied macht aus, als was ein Einsatz deklariert wird. Davon ist abhängig, nach welchem Recht sich beispielsweise ein Soldat verteidigen kann. So einfach ist das. So müssen die sich dort ggfs für einen womöglich im Nachhinein als unverhältnismäßig bezeichneten Messerstich rechtfertigen. Das ist wohl der Hintergrund, warum es die letzten 3 Tote gegeben hat: Die sind, weil nicht dem Kriegsrecht unterliegend nicht zurn Gegenwehr übergenagen, sondern bei einer Fluchtbewegung in den Graben gerutscht, ihr Spähwagen ist dabei umgestürzt., udn sie dabei verreckt. Die dortigen Krieger haben inzwischen wohl mitbekommen, daß sie mit unseren Leuten so eine Art Tontaubenschießen machen können. Typisch für unsere Politik. Verheuchelt. Und kein Journalist weit und breit, der darüber mal das Land aufrüttelt. Klar, wen will man hier schon noch aufrütteln. Unsere Dressurelite bekommt wohl nicht einmal mit, wenn sie sich gerade entmachtet. Die haben Auch um sich schämen zu können darf man letztlich nicht zu dumm sein. EEkat Shuca, am 04. Juli 2009 um 0:09 ( Link ) @EEkat Querdenker, am 04. Juli 2009 um 2:27 ( Link ) Was diesen Strang ehrt, er ist konsequent und mit Qualität am Thema geblieben. Senil-konfuse Spinner haben wir genug in der Politik. TrebMelsa Eine Frage an Juristen unter den Kommentatoren: Kommt das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht 10 Jahre zu spät? Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
| ||||||
| Copyright © 2010 Lichtschlag Verlag KG | Design and Programming by greybyte, using Django and Performancing's Modernpaper template. | ||||||||
Noack, am 30. Juni 2009 um 17:12 ( Link )
Eigentlich eine gute Meldung und fast ein Grund zum Feiern. Andererseits könnte man die Sache auch so sehen: Ein Suprastaat Europa würde ganz sicher schneller in sich zusammenfallen und damit die Menschen wieder freier machen, als die gestärkten und nicht weniger repressiven Nationalstaaten. Bis diese ihr Zeitliches segnen, vergeht m.E. mehr als ein Menschenalter...