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Parteien: Das liberale Programmvon Dirk Friedrich Ethik und das politische Mittel Die Forderung „Laissez faire, laissez passer, le monde va de lui-même“ deutet bereits auf den ethischen Kern des Liberalismus hin. Vincent de Gournay adressierte sie an die französischen Merkantilisten, sich nach Möglichkeit fürderhin nicht in die Belange der Menschen einzumischen. Es handelt sich um eine Forderung, sich der Intervention in die Geschäfte der Menschen zu enthalten. Es ist das große Verdienst des Liberalismus, unter den Geschäften der Menschen nicht nur ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, sondern auch ihre privaten Belange. Die Welt wird sich weiterdrehen, selbst wenn man nicht versucht, die Ehe zu regulieren. Die Welt wird sich weiterdrehen, selbst wenn man den Menschen nicht vorschreibt, welche Nahrungsmittel sie bevorzugt zu verzehren haben. Die Welt wird sich weiterdrehen, selbst wenn man den Menschen die alleinige Sorge um ihre Zukunft, ihr Alter und ihr Auskommen überlässt. Diese Kernforderung des Liberalismus überdauerte das absolutistische Zeitalter, legte das Fundament der Aufklärung, diente den Vernünftigen als Korrelat im Zeitalter des Totalitarismus und setzt heute der Demokratie Grenzen. Die Bundesrepublik und die vielen anderen sogenannten westlichen Demokratien sind nicht nur-demokratisch verfasste Staaten, sondern mit dem Adjektiv „liberal“ versehene Demokratien. Der demokratische Zugriff der Mehrheit wird durch die liberalen Elemente gehemmt. Kein Mehrheitsentscheid kann den Wesensgehalt der Grundrechte beseitigen. Kein Mehrheitsentscheid kann die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz abschaffen. Kein Mehrheitsentscheid kann die Bindung des Gesetzgebers an seine eigenen Gesetze und die Verfassung aufheben. Die individuellen Grundrechte der Bürger und die Bindung der staatlichen Organe an Recht und Gesetz sind Errungenschaften des Liberalismus, die den Erfolg und die Überlegenheit der liberalen Demokratien gegenüber den unbeschränkten Demokratien etwa in Afrika und anderswo ausmachen. Der Liberalismus ist in dieser Hinsicht vor allem ein ethisches Programm. Er setzt dem Zugriff Dritter auf den Einzelnen Grenzen, gleich ob dieser Dritte ein Mitbürger oder eine Behörde ist. Kein Mitbürger darf den Geschäftsmann an der Ausübung seines Berufs hindern, indem er Schaufenster einwirft oder den Geschäftsmann durch Drohung von seiner Tätigkeit abhält. Die gleiche Grenze hat allerdings auch der Staat einzuhalten. Er darf zum Beispiel niemanden daran hindern den Beruf zu ergreifen, den jemand für sich erwählt. Die Einmischung in fremder Leute Angelegenheiten ist unzulässig, sowohl für den liberalen Staat als auch den Mitbürger. Die wirtschaftlichen Belange, in die nach dem laissez faire-Prinzip die Einmischung unzulässig ist, werden von Franz Oppenheimer, dem Doktorvater von Ludwig Erhard, als Handlung wie folgt definiert: Der Bürger nimmt seine wirtschaftlichen Belange durch die Wahl des ökonomischen Mittels wahr, nämlich durch „die eigne Arbeit und den äquivalenten Tausch eigner gegen fremde Arbeit“. Demgegenüber steht das politische Mittel, „die unentgoltene Aneignung fremder Arbeit“. Es ist diese Tradition, in der der Liberalismus steht: Der Staat ist das in Kauf zu nehmende Übel, das sich des politischen Mittels bedienen muss, damit seine Bürger möglichst ungestört ihren eigenen Belangen jeweils durch die Nutzung des ökonomischen Mittels nachgehen können. Im ständigen Konflikt mit dieser liberalen Anschauung des Staates steht die Massendemokratie der modernen demokratischen Staaten. Insbesondere in der Meinung der wählenden Massen der westlichen Demokratien werden die liberalen Ranken als Unkraut verkannt und bis hin zu den verfassungsmäßigen Wurzeln gekappt. In der Meinung der Massen findet die Idee, den demokratischen Zugriff auf den Einzelnen zu begrenzen, nur noch wenig Rückhalt. Die Grundrechte, ursprünglich gedacht als Abwehrrechte gegen den Staat, sind mutiert zu einem veritablen Katalog von Forderungen, die der Staat gegenüber den Anspruchstellern zu befriedigen hat. Diese gewandelte Meinung bedienen die Parteien mit ihrem politischen Programm. Insbesondere die sogenannten Volksparteien sind entstanden als Folge dieses Anspruchsdenkens der Massen. Jeweils große Teile der Bevölkerung haben sich eigene Parteien geschaffen, die ihre Bedürfnisse auf Kosten wechselnder Minderheiten befriedigen sollen. Der Staat und das von ihm verwaltete politische Mittel sind umgekehrt betrachtet die Beute, die in die Hände jeweils wechselnder Mehrheiten fällt. An eine in ethischen Bahnen verlaufende Begrenzung des demokratischen Zugriffs ist dabei nicht zu denken. Gleichwohl haben die politischen Exzesse der vergangenen Jahrzehnte und die ausufernde Nutzung des politischen Mittels eine Reaktion bewirkt. Der Liberalismus und sein Ideengebäude sind im Wiedererstarken begriffen, seine tiefen Wurzeln treiben neu aus. Nicht die Masse, aber doch ein nicht unbedeutender Teil der Menschen fordert zunehmend die Umsetzung eines liberalen Programms, das sich in seiner Radikalität wesentlich von dem des Neoliberalismus unterscheidet. Es scheint, als ob der in den Gründerjahren der Bundesrepublik wehende interventionistische Zeitgeist – zumindest in manchen Schichten – verflogen ist. Das Bedürfnis dieser Menschen kann sich eine Partei durch Aufnahme eines liberalen Programms zu Nutze machen. Dieses Programm muss ethisch akzeptabel für jene sein, die selbst auf die Wahl des politischen Mittels verzichtet haben und erfolgreich am Markt tätig sind. Es ist deshalb radikal und hat Vorbildfunktion für die, die noch dem politischen Mittel anhängen. Ein liberales Programm unterscheidet sich von einem politischen Programm, indem es der grundlegenden ethischen Dichotomie zwischen ökonomischem und politischem Mittel Rechnung trägt. Das liberale Programm kann also nur solche Forderungen beinhalten, die ohne Rückgriff auf das politische Mittel verwirklicht werden können. Keine Steuererhöhung kann jemals Bestandteil des liberalen Programms sein. Keine neu zu schaffende Regulierung kann zu ihm gehören. Insbesondere umfasst das liberale Programm keine Forderungen, die als Zugeständnis zu verstehen sind. Es wird also etwa keine Erhöhung der Erbschaftsteuer als Gegenleistung für die Streichung der Einkommensteuer beinhalten. Sämtliche „Reformvorschläge“, mit denen die Parteien versuchen, Streichungen in Punkt A durch Erhöhung in Punkt B gegenzufinanzieren, können nicht den Gefallen des liberalen Programms finden. Der Staat ist an einem Punkt angelangt, von dem aus er nur noch kleiner werden darf. Ein solches liberales Programm hat im Gegensatz zu den politischen Programmen keine spaltende Wirkung. Wer den einen Steuerersenkungen verspricht, die durch Steuererhöhungen bei den anderen finanziert werden, der teilt die Menschen und macht sie zu Gegenspielern. Die Wahl des politischen Mittels lässt eine Gegnerschaft unter denjenigen entstehen, die seine Opfer sind. Auf diese Weise kann das liberale Programm nicht allumfassend Zuspruch finden. Neben dieses massenpsychologisch wirksame Argument tritt das philosophische Argument. Der Utilitarismus ist seit jeher dem Einwand ausgesetzt, dass ein intersubjektiver Nutzenvergleich unmöglich ist. Es ist unmöglich, das Glück der einen Person gegen das Glück der anderen Person abzuwägen. Der Nutzen verschiedener Personen ist inkommensurabel. Daher ist es ebenso unmöglich, das Leid der einen Person gegen das der anderen Person abzuwägen. Wer dem einen mit dem politischen Mittel Leid zufügt, um einen Teil von dessen Einkommen zu erlangen, kann sich also nie sicher sein, ob er Gutes tut, wenn er statt diesem nun dem anderen ein Leid mit dem politischen Mittel zufügt. Dieser Unmöglichkeit des Vergleichs der schädlichen Auswirkungen des politischen Mittels auf die Menschen muss in einem liberalen, ethischen Maßstäben genügendem Programm dazu führen, dass die Entscheidung über das quid pro quo von den beteiligten Menschen getroffen wird, nicht von einer dem alltäglichen Problem fernen Partei. Inhaltlich reduzieren sich unter Beachtung dieser Grundsätze die Möglichkeiten für die Ausgestaltung eines liberalen Programms. Es wird sich von dem politischen Programm anderer Parteien deutlich unterscheiden. Seine ethische Selbstbeschränkung muss aber keineswegs Unattraktivität nach sich ziehen. Denn sein großer Vorteil ist die konsequente Umsetzung dessen, was viele Einzelgruppen für sich fordern, aber nicht bekommen. Wer die Aufhebung des Schornsteinfegermonopols fordert, der kann sich schwerlich gegen die Lockerung des Kammerzwangs wenden. Er gerät in Selbstwiderspruch, wenn er das eine fordert und das andere ablehnt. Auf diese Weise lassen sich diverse, bislang nicht politisch vertretene Interessengruppen ausmachen. Sie alle lassen sich unter dem Dach eines liberalen Programms widerspruchslos vereinen. Mögliche Forderungen sind die Legalisierung weicher Drogen, die Streichung des Solidaritätszuschlags, die Aufhebung von Zöllen, die Beseitigung von Zuzugsbeschränkungen, das Ende der Vorratsdatenspeicherung, die Beendigung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die Abschaffung der Apothekenpflichtigkeit bestimmter Medikamente oder generell, die Abschaffung der Ökosteuer, den Rückzug vom Hindukusch und/oder dem Horn von Afrika, die Abschaffung der Schulpflicht, der Wehrpflicht und anderer Zwangsdienste, die Streichung von Subventionen (im engeren Sinn) in jeder Hinsicht sowie die Abschaffung der Gebührenpflichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daneben erlaubt das Programm die gänzliche Streichung jeder einzelnen Steuer und sogar manche Änderung einer bestehenden Steuer. Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale wäre beispielsweise zulässig, weil diese ausschließlich die Werbungskosten des Arbeitnehmers erhöht und seine Steuerlast höchstens gleich bleibt, meist aber sinken wird. Die Schönheit eines solchen liberalen Programms liegt in seiner Konsequenz und der Attraktivität für diverse aus dem politischen Prozess ausgeschlossene Gruppen. Die Positionen der Zwangsdienste- und GEZ-Verweigerer werden aktuell ebenso wenig berücksichtigt wie die Bedenken der Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Es liegt für eine liberale Partei eine große Chance darin, die selten rationalen, umso häufiger aber intuitiven und emotionalen Bedenken der Ausgeschlossenen zu bedienen und sie auf die intellektuelle Basis eines konsequenten und deswegen radikalen Liberalismus zu stellen. Mit jeder spaltenden Maßnahme der politischen Parteien wächst die Zahl der Menschen, die durch ein liberales Programm erreicht werden kann. Diese Menschen unter den Nichtwählern und den Enttäuschten zu suchen und zu vereinigen, ist eine Erfolg versprechende Aufgabe. Der Erfolg einer sich des liberalen Programms bedienenden Partei wird sich nicht nur in der Zahl ihrer Wählerstimmen, sondern auch in der beschleunigten Verbreitung der liberalen Idee zeigen. Diese hat nichts von ihrer seit der Aufklärung vorhandenen Überzeugungskraft eingebüßt. Internet 29. November 2008 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Arne Hoffmann, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Klaus Rainer Röhl schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareJoachim Datko, am 29. November 2008 um 15:28 ( Link ) Zu "Wer die Aufhebung des Schornsteinfegermonopols fordert ..." Prof. Dr. Helmut Seitz, TU Dresden spricht von massiver Lobby-Arbeit. Wir haben eine Erdgasheizung, die keinen Schornsteinfeger benötigt. Trotzdem müssen wir jedes Jahr über 60 Euro an das Schornsteinfegermonopol zahlen. Joachim Datko - Ingenieur, Physiker - Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern Molot, am 29. November 2008 um 21:00 ( Link ) Sphairon, am 29. November 2008 um 14:07 Ein Grundsatz für eine revolutionär-liberale Partei wäre das Credo, sich schrittweise der Abschaffung des Staatsgebildes zu widmen, da es sich dabei um den größten Irrtum der Menschheitsgeschichte handelt. xandros, am 30. November 2008 um 0:01 ( Link ) Wenn das die Eliten wüssten... sie leben doch auf dem Mond... wie viele sind in Deutschland oder sonst wo Eliten... ? Heiko Kretzschmar, am 30. November 2008 um 1:31 ( Link ) Anmerkungen Für eine ganze Reihe in diesem Artikel aufgestellten Forderungen, die die sog. persönliche Freiheit betreffen, gibt es keine Legitimation. Unter den gegenwärtigen Bedingungen des Umverteilungsstaates ist es alles andere als liberal, Drogen freizugeben, die Schulpflicht abzuschaffen, oder ungehindert Ausländer ins Land zu lassen. Denn ich, der Steuerzahler, muß für die Kosten für Aufklärungskampagnen, Rehabilitationsprogramme, Sozialarbeiter, Gefängnisunterbringung und Terrorismusprävention aufkommen. Also habe ich unter den Bedingungen des Sozialstaates das Recht, mich in fremder Leute Angelegenheiten einzumischen. Ich frage mich auch, wessen Grundrechte der Autor hier verletzt sieht, wenn der Forderung nach Beseitigung von Zuzugsbeschränkungen nicht nachgegeben wird. Der Maßstab für ein liberales Programm wäre nicht Anarchie, durch den Staat garantiert, sondern die natürliche Ordnung. Es ist das Verdienst von Hans-Hermann Hoppe, das herausgearbeitet zu haben [1]. In der natürlichen Ordnung gäbe es Eigentum und Vertrag, jedoch keine „Grundrechte“. Rothbard führt dazu aus: [2] „Kurzum hat eine Person kein ‘Recht auf Redefreiheit’. Was sie tatsächlich hat, ist das Recht, einen Saal zu mieten und mit Leuten zu sprechen, die das Lokal betreten. Sie hat kein ‘Recht auf Pressefreiheit’. Was sie tatsächlich hat, ist das Recht, eine Druckschrift zu verfassen und zu veröffentlichen und diese an jene zu verkaufen, die sie kaufen möchten (oder an jene zu verschenken, die sie annehmen möchten). Was sie folglich in jedem dieser Fälle hat, sind Eigentumsrechte, und zu diesen zählt das Recht auf Vertragsfreiheit und freie Übertragung als ein Teil dieser Eigentumsrechte. In keinem Fall gibt es ein gesondertes ‘Recht auf Redefreiheit’ oder auf Pressefreiheit über jene Eigentumsrechte hinaus, die eine Person haben mag.“ Nach der gleichen Logik gäbe es in einer freien Gesellschaft kein „Recht, Drogen zu nehmen“. Jemand dürfte nur dann Drogen nehmen, wenn der jeweilige Besitzer der Straße, der Schule, des Gebäudes, des Bahnhofs usw. nichts dagegen hat. Dasselbe gälte auch für den Verkauf. Im allgemeinen würden die Besitzer etwas dagegen haben, weil ihre anderen Kunden das nicht wünschen. Es wäre nicht einmal allgemein erlaubt, „in den eigenen vier Wänden“ Drogen zu konsumieren, denn viele Miet- und Nutzungsverträge würden das explizit ausschließen, ganz einfach, weil die anderen Mieter, und das wäre die überwiegende Mehrheit, das nicht wünscht. Ganz sicher wären auch die meisten Mieter der Meinung – erst recht beim Wegfall politischer Indoktrination –, daß Vertreter fremde Kulturen, Paradiesvögel, Homosexuelle u. a. nicht grundsätzlich eine Bereicherung darstellen, so daß diese keinen Zuzug bekämen oder sich bis zur Selbstverleugnung anpassen müßten. Und Vorratsdatenspeicherung wäre ebenfalls möglich, sofern ich als Mieter, Kunde, oder Arbeitnehmer einer entsprechenden Klausel im Vertrag zugestimmt hätte. Natürlich ist das Mehrheitsprinzip der Demokratie zu kritisieren, aber der eigentliche Schwachpunkt ist das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Auch in einer freien Gesellschaft gäbe es die „Tyrannei der Mehrheit“, und zwar der Mehrheit der Kunden, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Kaufkraft: Ein Vielflieger würde anders behandelt als ein Wenigflieger. Das ist auch gegenwärtig schon so, und nicht immer ist es von Vorteil, etwa wenn die Inkompetenz der Kunden wesentlichen Einfluß auf die Entwicklung technischer Produkte hat. An die Stelle politischer Macht würde in der natürlichen Ordnung also kein Vakuum treten, sondern die disziplinierende Wirkung des Marktes. Es gäbe damit jede Menge „Einmischung“, gerade in private Belange. Eine Forderung, die sich in einer natürlichen Ordnung unter alleiniger Wirkung des Marktes nicht durchsetzen würde, kann man nicht als liberal bezeichnen. Da es in einer natürlichen Ordnung sehr wahrscheinlich kein Drogenproblem gäbe, ist es keine liberale Forderung, Drogen freizugeben. Im Gegenteil, das Drogenverbot sollte jetzt schon konsequent durchgesetzt werden, so wie in Singapur. Da in der natürlichen Ordnung gesellschaftliche Gruppen, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, keine Überlebenschance hätten, ist die Abschaffung der Schulpflicht keine liberale Forderung. Allerdings sollte man alle Schulen privatisieren, wie Friedman gefordert hat [3]. Da in der natürlichen Ordnung die Mehrheit der Kunden einen unbegrenzten Zuzug von Ausländern nicht zulassen würde, ist es keine liberale Forderung, mehr Einwanderung zuzulassen. [1] Hoppe, H.-H., Demokratie – Der Gott der keiner ist, Manuscriptum, Waltrop und Leipzig, 2003 [2] Rothbard, M. N., Die Ethik der Freiheit, 2. Aufl.. Academia, Sankt Augustin, 2000, S. 125 [3] Friedman, M., Kapitalismus und Freiheit, Eichborn, Frankfurt am Main, 2002, S. 113 Molot, am 30. November 2008 um 11:21 ( Link ) Heiko Kretzschmar, am 30. November 2008 um 1:31 Heiko Kretzschmar, am 30. November 2008 um 12:29 ( Link ) Molot, am 30. November 2008 um 11:21 Da ich meine Argumente im Detail dargelegt habe, sollte es Ihnen nicht schwer fallen, genau zu benennen, was ich bei der Lektüre von [1] Hoppe, H.-H., Demokratie – Der Gott der keiner ist, Manuscriptum, Waltrop und Leipzig, 2003 [2] Rothbard, M. N., Die Ethik der Freiheit, 2. Aufl.. Academia, Sankt Augustin, 2000, S. 125 [3] Friedman, M., Kapitalismus und Freiheit, Eichborn, Frankfurt am Main, 2002, S. 113 grundsätzlich mißverstanden haben soll. chrisv, am 30. November 2008 um 13:16 ( Link ) Da ich meine Argumente im Detail dargelegt habe, sollte es Ihnen nicht schwer fallen, genau zu benennen, was ich bei der Lektüre von [...] grundsätzlich mißverstanden haben soll. Nun, das ist tatsächlich sehr einfach: Da es in einer natürlichen Ordnung sehr wahrscheinlich kein Drogenproblem gäbe, ist es keine liberale Forderung, Drogen freizugeben. Im Gegenteil, das Drogenverbot sollte jetzt schon konsequent durchgesetzt werden, so wie in Singapur. Weil Sie glauben (oder sich wünschen), dass im freien Markt ein faktisches Drogenverbot entstehen würde, fordern Sie, dieses einfach mal vorwegzunehmen und gar nicht erst auszuprobieren, was der freie Markt denn tatsächlich in diesem Punkt alles anzubieten hätte. Diese absurde Deutung verkehrt den Grundgedanken der Marktwirtschaft in das exakte Gegenteil, denn die beruht unter anderem auf der Erkenntnis, dass eben gerade niemand in der Lage ist, die Präferenzentscheidungen von einigen Milliarden Marktteilnehmern korrekt vorherzusagen. Warum sollten auch gerade Sie das können, wo doch tausende sozialistischer Zentralplaner vor Ihnen an exakt dieser Aufgabe grandios gescheitert sind? Erst recht werden Sie natürlich nirgendwo bei Rothbard, Friedman oder Hoppe eine Forderung nach "Todesstrafe für Drogendealer" finden. Tatsächlich wurde exakt dieser Vorschlag bereits in den 90er Jahren flächendeckend plakatiert - und zwar von der völkisch-sozialistischen NPD. Da, wo man traditionell auf Individualismus und Eigenverantwortung eher keinen Wert legt, passt solches schließlich auch viel besser ins Programm. Ein noch viel grundlegenderer Denkfehler versteckt sich übrigens in Ihrer Aussage Für eine ganze Reihe in diesem Artikel aufgestellten Forderungen, die die sog. persönliche Freiheit betreffen, gibt es keine Legitimation. Dies ergibt nämlich nur Sinn, wenn man unterstellt, dass für die "sog. persönliche Freiheit" überhaupt eine Legitimation erforderlich ist. Das impliziert aber die reichlich schräge Annahme, die natürliche Ordnung (Ausgangssituation) wäre gleichbedeutend mit einer absoluten Handlungsunfreiheit, von der ausgehend lediglich einige ausgewählte Handlungsoptionen (von wem auch immer und wieso auch immer) gestattet werden würden. Tatsächlich ist genau das Gegenteil Grundlage des Liberalismus: Der Mensch ist frei zu tun und zu lassen, was er möchte, nur einige bestimmte Handlungsoptionen sind ihm zu verwehren, weil ihre Ausübung die Freiheit der anderen Menschen (bei Friedman noch ergänzendes Kriterium: unzumutbar) beeinträchtigen würde. Darunter fallen z.B. Mord und Eigentumsdelikte, aber ganz gewiss nicht der Handel mit oder der Konsum von Drogen, und natürlich genausowenig das Homeschooling bzw. der Schulverzicht. Sphairon, am 30. November 2008 um 13:51 ( Link ) Unter den gegenwärtigen Bedingungen des Umverteilungsstaates ist es alles andere als liberal, Drogen freizugeben, die Schulpflicht abzuschaffen, oder ungehindert Ausländer ins Land zu lassen. Denn ich, der Steuerzahler, muß für die Kosten für Aufklärungskampagnen, Rehabilitationsprogramme, Sozialarbeiter, Gefängnisunterbringung und Terrorismusprävention aufkommen. Dann sollte man sich eventuell um die Beseitigung besagter Umverteilungsmaßnahmen kümmern, anstatt unbedarft weiter unter dem Vorwand der "Solidargemeinschaft" bevormundende Denk- und Handlungsverbote einzuführen? Molot, am 30. November 2008 um 17:52 ( Link ) Heiko Kretzschmar, am 30. November 2008 um 12:29 Heiko Kretzschmar, am 30. November 2008 um 18:00 ( Link ) chrisv, am 30. November 2008 um 13:16 Wie Rothbard gezeigt hat (s. obiges Zitat), reduzieren sich alle „Persönlichkeitsrechte“ auf das Eigentumsrecht. Es gibt in der natürlichen Ordnung kein „Recht, Drogen zu nehmen“. Sie schreiben: „Der Mensch ist frei zu tun und zu lassen, was er möchte, nur einige bestimmte Handlungsoptionen sind ihm zu verwehren, weil ihre Ausübung die Freiheit der anderen Menschen (bei Friedman noch ergänzendes Kriterium: unzumutbar) beeinträchtigen würde.“ Das bedeutet noch längst nicht, daß jemand überall das Recht hat, Drogen zu nehmen. Rothbard schreibt dazu (S. 124): „Nehmen wir etwa das Menschenrecht auf Redefreiheit. Die Redefreiheit wird als das Recht eines jeden angesehen, alles zu sagen, was ihm gefällt. Doch die vernachlässigte Frage ist: Wo? Wo hat ein Mensch dieses Recht? […] Kurz gesagt hätte er dieses Recht nur im Bereich seines Eigentums oder auf dem Eigentum von jemandem, der sich in Form eines Geschenkes oder in einem Mietvertrag damit einverstanden erklärt hat, ihn auf dem Grundstück zu dulden […]“ Nun hat jeder Eigentümer einer Straße hat jedoch das Recht, Verkauf, Transport und Konsum von Drogen auf seinem Eigentum zu untersagen, ebenso Vermieter, Schulleiter usw. Auch beim Kauf eines Eigenheims, z. B. in einer Gated Community, kann der Gebrauch von Drogen vertraglich ausgeschlossen sein. Kein Arbeitgeber kann gezwungen werden, jemanden einzustellen, der Drogen nimmt, und der Arbeitsvertrag kann regelmäßige Drogentests vorsehen. Ohne jeden Zweifel würden die meisten Eigentümer, Vermieter oder Arbeitgeber so handeln, denn warum sollten Sie bei Angelegenheiten, die direkt ihr Eigentum betreffen, toleranter sein als die Mehrheit der Wähler unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft, die ebenfalls Drogen ablehnt? Wem gehört das „öffentliche Eigentum“ in der sozialen Marktwirtschaft? Hoppe macht bei der Diskussion des Ausländerzuzugs deutlich, das es nicht etwa „keinem“ sondern „allen“ gehört, genauer gesagt, allen, die dafür bezahlt haben. Demzufolge habe ich als Miteigentümer von Straßen, Bahnhöfen und Schulen mitzubestimmen, ob dort Drogen genommen werden dürfen. Wenn die Mehrheit der Wähler das ablehnt, dann dürfte die Mehrheit der Eigentümer, also derer, die mehr an den Staat abführen, als sie bekommen, das erst recht so sehen. „Persönlichkeitsrechte“, die gegen das Eigentumsrecht anderer durchgesetzt werden sollen, sind positive Rechte und deshalb genausowenig eine liberale Forderung wie das „Recht auf einen Haarschnitt“. Ebenso wenig ist es liberal, von Eigentum auszugehen, das keinem gehört. Molot, am 30. November 2008 um 18:47 ( Link ) Nun hat jeder Eigentümer einer Straße hat jedoch das Recht, Verkauf, Transport und Konsum von Drogen auf seinem Eigentum zu untersagen, Das Recht dazu mag er wohl haben, genauso wie es in seinem Belieben läge, z.B. den Transport von Teddybären oder Kaffetassen über seine Straße zu verbieten. Die Frage ist doch, ob und warum er dies tun sollte. Sie sollten wirklich nochmal auf "Start" zurückgehen und prüfen, ob Sie nicht vielleicht doch im falschen Kino gelandet sind. chrisv, am 30. November 2008 um 20:36 ( Link ) Wie Rothbard gezeigt hat (s. obiges Zitat), reduzieren sich alle „Persönlichkeitsrechte“ auf das Eigentumsrecht. Es gibt in der natürlichen Ordnung kein „Recht, Drogen zu nehmen“. Ich verstehe beim besten Willen nicht, woraus Sie dies folgern - wenn ich meinem Körper meine Drogen (egal ob selbst angebaut oder im freien Handel erworben) zuführen möchte, wer sollte mich mit welcher Begründung daran hindern können? Das bedeutet noch längst nicht, daß jemand überall das Recht hat, Drogen zu nehmen. Nein, natürlich nicht. Aber aus der Feststellung, dass der das Hausrecht Inhabende theoretisch das Recht hat, seinen Gästen Beliebiges zu gestatten oder zu verbieten (zumindest solange dem nicht Verträge oder das Eigentumsrecht Dritter entgegenstehen), und der Annahme, dass in der Praxis wohl der eine oder andere dieses Recht auch tatsächlich in Form der Untersagung des Konsums bestimmter Substanzen ausüben wird, können Sie doch unmöglich folgern, dass jeder dies so halten wird und folglich diese Substanzen immer und überall verboten wären! Ohne jeden Zweifel würden die meisten Eigentümer, Vermieter oder Arbeitgeber so handeln, denn warum sollten Sie bei Angelegenheiten, die direkt ihr Eigentum betreffen, toleranter sein als die Mehrheit der Wähler unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft, die ebenfalls Drogen ablehnt? Ganz einfach: Weil -im Gegensatz zur Stimmabgabe- die künstliche Einschränkung des Kundenkreises einen Vermieter echtes Geld kostet; und wenn es um den eigenen Geldbeutel geht stellen die meisten Menschen irgendwelche halbgaren Bedenken schnell zurück (mir fällt in diesem Zusammenhang ein glühender Anhänger völkisch-"rechter" Thesen und Parteien aus meinem ehemaligen Wohnort ein, der kein Problem damit hatte, einerseits parteipolitisch für sofortigen "Ausländerstopp" zu werben und andererseits mit der Vermietung eines heruntergekommenen ehemaligen Hotels an die Kommune zwecks Unterbringung von Asylbewerbern ein hübsches Sümmchen zu verdienen). Aber selbst wenn eine Mehrheit tatsächlich solche Vorbehalte hätte und auch danach handelte, so schließt das noch lange nicht das Entstehen einer ausreichenden Zahl von Orten aus, an dem Drogen trotzdem erworben und konsumiert werden können - immerhin handelt es sich dabei um einen durchaus beachtlichen Markt, und wo es Kunden gibt, ist immer auch ein Angebot. Übrigens noch ein Wort zum Thema Straßen: Anders als vermutlich die meisten Libertären bin ich der Ansicht, dass die Vorstellung, alle örtlichen Straßen würden auf kurz oder lang privatisiert und der neue Eigentümer könne dann damit nach Belieben verfahren, hochgradig unausgegoren und weder durchsetzbar noch wünschenswert ist. Im Gegensatz zu Fernstraßen, die man ja tatsächlich nicht benutzen muss (man kann z.B. fliegen, Bahn fahren oder eine andere Route wählen) sind Grundstückseigentümer nämlich zwingend auf die Benutzung der Straße, die ihr Grundstück erschließt, angewiesen. Würde man diese Straße nun in das Eigentum eines Dritten übergeben, so könnte dieser vom Betreten und Verlassen über den Transport von Waren und Gütern bis hin zur Strom-, Wasser und TK-Netzversorgung vielfältige Aspekte des Lebens des Grundstückseigentümers kontrollieren, an beliebige Bedingungen knüpfen oder mit hohen Gebühren belegen, was einer faktischen Enteignung gleich käme. Solche Zustände kann niemand befürworten, der sich gleichzeitig den Schutz des Eigentums auf die Fahnen schreibt. Ebenso wenig ist es liberal, von Eigentum auszugehen, das keinem gehört. Realistischerweise wird es sehr wohl Besitzverhältnisse geben, die einer wie auch immer gearteten Form von Nicht-Eigentum sehr viel näher kommen als dem Eigentum, das ja definiert ist als das Recht, über die jeweilige Sache beliebig (frei) verfügen zu können. Das ist natürlich nicht gleichbedeutend mit "es gehört keinem", denn eine Sache ohne Eigentümer kann vom ersten, der dazu lustig ist, in Besitz genommen werden. Am Beispiel der Gemeindestraße könnte man aber z.B. das Eigentum den Anliegern übertragen - das erfordert aber zwingend einen ziemlich detaillierten Vertrag, der regelt, was die Eigentümergemeinschaft alles nicht gegen den Willen eines Miteigentümers beschliessen darf. Ohne einen solchen Vertrag würde man nicht nur die Straße, sondern praktisch auch gleich die angeschlossenen Grundstücke der Willkür der Mehrheit überlassen - für totalitäre Demokraten vielleicht eine schöne Vorstellung, aber mit natürlicher Ordnung hat das bestimmt nichts zu tun. Heiko Kretzschmar, am 30. November 2008 um 23:29 ( Link ) chrisv, am 30. November 2008 um 20:36 Ich wiederhole noch einmal, was Sie nicht wahrhaben wollen: Hätten Eigentümer (bzw. Arbeitgeber, Vermieter, Schulleiter) uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Eigentum, und könnten sie Verträge so gestalten, wie sie möchten, so wären Drogenhandel und -konsum auf privatem Grund und Boden weitgehend ausgeschlossen. Die Konsumenten von Drogen sind keine signifikante Minderheit, bezogen auf die Kaufkraft schon gar nicht, daß sie ein Erpressungspotential darstellen würden, vergleichbar mit den Rauchern. (Wieviel sind es denn, 5 % oder weniger? Ein Teil wird auch anonym bleiben wollen.) Das Gegenteil ist der Fall: Machte die Nachricht die Runde, daß in einem Einkaufszentrum Drogen auftauchen, würden Kunden ausbleiben, und die Immobilie würde an Wert verlieren. Würden in dem Haus, in dem ich wohne, Junkies einziehen, würden ich (und andere Normale) ausziehen; die Immobilie würde entwertet. Das öffentliche Eigentum gehört denen, die dafür bezahlt haben. Und bei Kapitalgesellschaften ist es nicht erforderlich, daß jeder Eigentümer einer Maßnahme zustimmt, sondern es geht nach der Mehrheit des vertretenen Kapitals. Somit sollte über Drogenhandel auf öffentlichen Straßen und Plätzen per Bürgerentscheid abgestimmt werden; wahlberechtigt wären aber nur Nettozahler. Das Ergebnis ist voraussagbar. Wenn Sie das als totalitär-demokratisch ansehen, müßten Sie auch Aktiengesellschaften ablehnen. Ich habe nicht behauptet, wie Hoppe, daß sich alles öffentliche Eigentum privatisieren ließe. Allerdings lehne ich mit Hoppe die Vorstellung ausdrücklich ab, es handele sich hier um einen eigentums- und rechtsfreien Raum, wo „jeder machen kann, was er will“. chrisv, am 01. Dezember 2008 um 10:16 ( Link ) Hätten Eigentümer (bzw. Arbeitgeber, Vermieter, Schulleiter) uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Eigentum, und könnten sie Verträge so gestalten, wie sie möchten, so wären Drogenhandel und -konsum auf privatem Grund und Boden weitgehend ausgeschlossen. Nun, ich bezweifle das nach wie vor - bei Schulen mögen Sie recht haben, aber die meisten Vermieter wird das kaum interessieren, solange die Miete pünktlich kommt. Warum sollten sie auch? Und wie wollten sie das auch überhaupt feststellen? Wohl kaum jemand wäre ernsthaft bereit, regelmäßige Hausdurchsuchungen bzw. Urinproben über sich ergehen zu lassen, nur weil der Vermieter sich das wünscht (erst recht nicht in einer freien Gesellschaft, in der die künstliche Verknappung von Bauland zwangsläufig aufgehoben sein würde). Die Konsumenten von Drogen sind keine signifikante Minderheit, bezogen auf die Kaufkraft schon gar nicht, daß sie ein Erpressungspotential darstellen würden, vergleichbar mit den Rauchern. (Wieviel sind es denn, 5 % oder weniger? Ein Teil wird auch anonym bleiben wollen.) Aus der Erinnerung (hab jetzt keine Quelle parat): fast 100% der Bevölkerung haben schon einmal Drogen konsumiert (Alkohol!), der Anteil der Personen die schon einmal illegale Drogen konsumiert haben liegt über 1/3 (v.a. Cannabis), ca. 2 Mio. Menschen kiffen gelegentlich bis regelmäßig und ebenfalls ca. 2 Mio. Menschen haben zumindest schon einmal Kokain probiert. Der Markt ist also definitiv da. Würden in dem Haus, in dem ich wohne, Junkies einziehen, würden ich (und andere Normale) ausziehen; die Immobilie würde entwertet. Mir scheint, Sie haben da eine etwas merkwürdige Vorstellung vom typischen Heroinkonsumenten. Das ist allerdings verzeihbar, denn in der staatlichen Prohibitionspropaganda kommen ja nur verelendete Gestalten am Rande der Gesellschaft vor (woher die Verelendung kommt, verschweigt man dagegen wohlweislich). Um Ihr Weltbild in diesem Punkt mal ein wenig geradezurücken: Wenn in die Nachbarwohnung ein Junkie einzieht, werden Sie das im Regelfall gar nicht mitbekommen: Der sieht nicht anders aus als andere Menschen, und benimmt sich auch nicht anders. Somit sollte über Drogenhandel auf öffentlichen Straßen und Plätzen per Bürgerentscheid abgestimmt werden; wahlberechtigt wären aber nur Nettozahler. Das Ergebnis ist voraussagbar. Wenn Sie das als totalitär-demokratisch ansehen, müßten Sie auch Aktiengesellschaften ablehnen. Sie verkennen, dass ich mich explizit auf die Situationen bezog, in denen die ein Grundstück erschließende Straße ein absolutes, alternativloses Monopol innehat - das ist beim Handel nicht der Fall (denn Handel kann man auch woanders treiben), wohl aber beim Personenverkehr, Transport von Gütern, Verlegen von Leitungen usw. Darüber abzustimmen, liefe auf eine Abstimmung über das Eigentum Dritter heraus, wie ich ja bereits dargelegt habe - das wäre in der Tat totalitär-demokratisch. In einer Aktiengesellschaft findet dagegen eine Abstimmung über das eigene Vermögen statt, und nach welchen Regeln das geschieht, können die Eigentümer natürlich so halten wie sie wollen. Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
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Sphairon, am 29. November 2008 um 14:07 ( Link )
Der Reiz der leicht verdaulichen Freiheitskonzepte (z.B. Legalisierung "weicher", aber nicht "harter" Drogen, Senkung statt Abschaffung der Einkommenssteuer etc.) stellt meines Erachtens auch den Grund dar, warum eine radikalliberale Partei (ist das nicht letztlich ein Widerspruch in sich?) wenig Aussicht auf durchschlagenden Erfolg besitzt. Entweder beschränkt man sich auf politisch noch einigermaßen korrekte Forderungen (siehe weiche Drogen), kommt aber in Erklärungsnot, wenn man auf die Konsistenz der liberalen Philosophie angesprochen wird:
"Nun, der Staat sollte harte Drogen regulieren, da sie in ihrer Wirkung schlimmer sind als weiche Drogen"? Wie soll man da eine Grenze ziehen?
Was ist z.B. mit der liberalen Idee des freien Waffenbesitzes, die sich im Second Amendment der US-Verfassung eingefunden hat? Waffenbesitzer werden seit Jahren vom Staat gegängelt, aber würde man diese verfolgte Gruppe unter den Schutz des liberalen Banners nehmen, gäbe man sich durch die Vorurteile, die heutzutage mit Waffenbesitz verknüpft sind, einer medialen Hetzjagd preis. Wenn dann noch nicht einmal die Grundphilosophie passt, wird man schnell als Vertreter der Partikularinteressen suspekter Randgruppen wahrgenommen.
Von der inhaltlichen Konsistenz des klassischen Liberalismus ganz abgesehen. Der Markt kann also alles außer Sicherheit? Warum das? Wenn wir nur einen Nachtwächterstaat brauchen, warum dann für den Parlamentarismus einsetzen? Welchen Zweck besitzt er im liberalen Rahmenwerk?
Ein Grundsatz für eine revolutionär-liberale Partei wäre das Credo, sich schrittweise der Abschaffung des Staatsgebildes zu widmen, da es sich dabei um den größten Irrtum der Menschheitsgeschichte handelt. Wenn man die Prämissen des Liberalismus bis zum Ende denkt, kann man es nicht einfach bei Cannabis und Pendlerpauschale belassen.