04. August 2008
Rechtsstaatlichkeit: Die Gewaltenteilung ist gestört
Die Dritte Gewalt ist zur Beute der Exekutive geworden
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört unabdingbar, die drei staatlichen Gewalten voneinander zu trennen (Grundsatz der Gewaltenteilung). Im Deutschland von heute ist das nur noch begrenzt der Fall.
Eine strikte Teilung der drei Gewalten ist endlich ernstzunehmen und herzustellen. Jetzt verkommt sie zur Gewaltenverschmelzung. Die erste Gewalt, die gesetzgebende (Legislative, Parlament), …
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