11. Februar 2019

Ursula von der Leyens Äußerungen zu einem Angriff auf Syrien Das Schloss oder: Odyssee einer Strafanzeige

Der Generalbundesanwalt ist politisch weisungsgebunden

von Frank W. Haubold

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

Am 22. April 2018 stellte ich bei der Internetwache der Polizei Berlin Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Verteidigung, wegen des Verdachts auf Straftaten gemäß Paragraph 80a Strafgesetzbuch „Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression“ sowie Paragraph 13 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen der Aggression“. Auslöser waren öffentliche Äußerungen der Bundesverteidigungsministerin, die eine …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

drucken

Dossier: Justiz

Mehr von Frank W. Haubold

Über Frank W. Haubold

Anzeige

ef-Einkaufspartner

Unterstützen Sie ef-online, indem Sie Ihren Amazon-Einkauf durch einen Klick auf diesen Link starten, Das kostet Sie nichts zusätzlich und hilft uns beim weiteren Ausbau des Angebots.

Anzeige