06. Januar 2017

Meinungsfreiheit in Deutschland heute Vermeiden Sie das Wort „Brombeermarmelade“!

Und achten Sie auf verbotene Buchstabenkombinationen, sonst kommt das Sondereinsatzkommando zu Besuch ...

von Kurt Kowalsky

Dossierbild

Man sollte mal die verfassungswidrigen Zeichen, Bilder, Texte veröffentlichen, die nach den Paragraphen 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) StGB verboten sind.

Aus Berichten von Zeitzeugen geht nämlich hervor, dass sich der F. (also der Reichskanzler ab 1933) auch schon mal zum Beispiel …

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