22. Mai 2014
Immobilien: Mieterinteressen zweckentfremdet
Ein Gesetz richtet sich selbst
von Steffen Hentrich
Am 1. Mai 2014 ist in Berlin das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) in Kraft getreten. Erklärtes Ziel ist es die Gefährdung der „Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist im gesamten Stadtgebiet Berlins” zu verhindern, weshalb die Zweckentfremdung von Wohnraum unter den Vorbehalt einer Genehmigung gestellt werden soll. Es …
Kostenpflichtiger Artikel
Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.
Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.
Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.
Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten
Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere.
Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.
Jetzt Abonnent werden.