12. Oktober 2016

Kinderrechte und Islam Kollateralschäden der Bereicherung

Sachlichkeit und Vorsorge sind gefragt

von Monika Hausammann

Dossierbild

1989 wurde die UNO-Kinderrechtskonvention abgeschlossen. Die Schweizer Bundesversammlung genehmigte sie 1996. 1997 trat sie in Kraft. In 54 Artikeln sind darin die Mindeststandards zum Wohle des Kindes bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs festgelegt. Diese Standards sind völkerrechtlich verbindlich.

Kinder sind somit eigenständige Rechtssubjekte, die ernst zu nehmen und zu …

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Dossier: Islam

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