Ralph Janik

Student der Politik- und Rechtswissenschaften in Wien.

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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Staatfernsehen

von Ralph Janik

Unmöglich und ungerecht

Gemeinhin wird öffentlich-rechtliches Fernsehen vornehmlich über Gebühren (eingezogen durch hundertprozentige Eintreibertöchter wie das GIS in Österreich oder die GEZ in Deutschland) oder aus dem Steuertopf (Niederlande) finanziert. In Europa ist Monaco das einzige Land ohne ein derartiges öffentlich- rechtliches Fernsehen. Legitimiert wird durch die Allgemeinheit finanziertes Fernsehen (die nachfolgenden Zitate stammen aus einer Kurzstudie von Wolfgang Schulz im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk) vor allem damit, dass kommerzieller Rundfunk strukturelle Schwächen habe, was „in der ökonomischen Natur von Informationsgütern begründet“ sei; dementsprechend würden unabhängige, objektive und qualitativ-hochwerte (Informations-) Programme zu einem meritorischen Gut erklärt, das anderweitig als auf dem freien Markt etwa durch Subventionierung oder eben Gebühren bereitgestellt werden müsse, letztlich aber einen größeren Nutzen stifte als es sich in der Nachfrage zeige.

Zu den strukturellen Besonderheiten des kommerziellen Rundfunks gehören laut deutschem Bundesverfassungsgericht „so genannte Informationsasymmetrien, also der Umstand, dass man bestimmte Produkteigenschaften erst beim Konsum – oder nicht einmal dann – wirklich beurteilen kann, etwa die Verlässlichkeit von Nachrichten. Auch ist dem Kommunikationssektor eine strukturelle Neigung zur Konzentration eigen. Schließlich ist unklar, ob sich alle Präferenzen der Konsumenten tatsächlich in der Rezeptionsentscheidung niederschlagen. Hier können sich etwa kurz- oder mittelfristige Präferenzen widersprechen (augenblickliches Unterhaltungsbedürfnis vs. mittelfristige Informationsinteressen).  Wolfgang Schulz führt dazu Folgendes aus: „Dieser Punkt ist deswegen besonders umstritten, da die Beurteilung eine normative Setzung impliziert, welche Präferenzen relevant sind; geht man davon aus, dass die Bedürfnisse des Zuschauers in seiner Bürger-Rolle bedeutsam sind, auch wenn sie in der aktuellen Programmwahl nicht in entsprechendem Ausmaß relevant werden, führt dies unter reinen Marktbedingungen zu einer Unterversorgung mit Programmen, die dieses Bedürfnis befriedigen“.

Was sich aus diesen Zeilen schließen lässt, ist eine perfide Fehlinterpretation des Verhaltens des TV- Konsumenten, die sich in aller Wucht im letzten Satz dieser Analyse niederschlägt: „Es kann also das Interesse des Bürgers sein, Informationsangebote verfügbar zu haben, auch wenn er sie nur selten nutzt“.

So wird die uralte Logik von Angebot und Nachfrage ausgehebelt und auf den Kopf gestellt – dem TV- Konsumenten werden irrationale, weil kurzsichtige Präferenzen unterstellt, denen zu seinem eigenen Nutzen mit Hilfe eines öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms entgegengewirkt werden soll – ob er dieses Programm dann auch nutzt, wird zur Nebensache, da er in seiner Entscheidung nicht rational, sondern von augenblicklichen Präferenzen geleitet sei.

Langfristig habe der Konsument im Selbstverständnis als politischer Bürger im Sinne des Rousseauschen „Bourgeois“ ein erhöhtes Interesse an Informationsprogrammen von hoher Qualität, die der freie TV-Markt nicht bieten könne, da dieser auf die Befriedigung kurzfristiger Bedürfnisse reagiere und jene Bedürfnisse, die sich nicht unmittelbar im Konsumverhalten niederschlagen, außen vor lasse. Daher komme es, dass der Bürger als Konsument plötzlich nicht mehr über das Angebot bestimmt, sondern das Angebot über die Nachfrage. Selbst wenn er ein (wenn auch seltenes) Interesse an „hochwertigen Informationssendungen“ habe, könnte er dieses, sobald es auftaucht, auf einem freien TV-Markt ohne staatliches Fernsehen nicht unmittelbar befriedigen. So wird in dieser Rezeption des TV- Markts das Gesetz von der Nachfrage, die Angebot generiert, negiert und umgekehrt.

Gemäß dieser Logik heißt es, dass das natürliche Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nicht hergestellt werden kann, weil der Konsument sich seiner eigenen Präferenzen durch die Überbetonung kurzfristigen Genusses nicht bewusst sei; seine kurz-, mittel- und langfristigen Bedürfnisse wären im Bereich des Fernsehens in ihrem Gleichgewicht gestört – dem solle durch die Schaffung von Angebot in Form von öffentlich- rechtlichem Fernsehen entgegengewirkt werden – gemäß dem von John Maynard Keynes falsch verstandenem Sayschen Theorem, wonach sich letztlich jedes Angebot seine Nachfrage selbst schafft.

Soll heißen, dass öffentlich-rechtliches Fernsehangebot, dem unterstellt wird, qualitativ hochwertig zu sein, letztlich (wenn auch nicht durch viele) konsumiert würde, sobald es im privaten Fernsehen, dem eine Neigung zu Vereinheitlichung unterstellt wird, als Alternative aufscheint. Diesen Überlegungen wohnt die politisch-motivierte Tendenz zugrunde, jeden erdenklichen Marktbereich als einen solchen zu deuten, der sich der als brutal wahrgenommenen Logik von Angebot und Nachfrage entzieht. Egal ob Gesundheits-, Bildungs- oder Versicherungswesen oder, wie hier, Fernsehen – plötzlich soll das uralte Gesetz von der Nachfrage, auf die aus Gewinnstreben mit Angebot reagiert wird, nicht gelten. Was man in unzähligen Marktbereichen (vom Mobilfunk über Restaurants bis hin zu Automobilen) beobachten kann, nämlich, dass das Wechselspiel von Nachfrage auf das Angebot folgt, das – weithin unbeeinflusst – dafür sorgt,  dass das Angebot besser, vielfältiger und billiger wird, soll in diesen Bereichen keine Gültigkeit haben. Geht es um Fernsehen, heißt es, dass aufgrund der hier aufgezeigten Dynamiken Minderheiten zu Gunsten der Masse der TV-Konsumenten unter den Tisch fallen würden und der freie TV-Markt nur die Interessen der Masse befriedigen würde. Verstärkt werde dieser Effekt vor allem durch den Faktor Werbung: „Die Umwegfinanzierung über Werbung kann die Strukturen ebenfalls beeinflussen; ein attraktives Werbeumfeld zu schaffen setzt Anreize, die es beispielsweise unattraktiv erscheinen lassen, bestimmte Minderheitsinteressen zu berücksichtigen. Insgesamt führen diese Marktdefizite zu Programmstruktureffekten, die privaten Rundfunk nicht optimal im Hinblick auf die kommunikativen Ziele erscheinen lassen, die Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (deutsches Grundgesetz, Anm.) mit der Rundfunkfreiheit schützen will. Journalistisch-professionelle Angebote können der Kommerzialisierung zum Opfer fallen, riskante Formate zugunsten bekannter Schemata und Darsteller verdrängt werden.“

Demzufolge gibt es den Unternehmer, der mit innovativen Konzepten, neuen Entwicklungen oder nützlichen Erfindungen eine enorme Nachfrage schafft (man denke an PCs, das iPhone oder die Erfindung des Fernsehens selbst) im Bereich des Fernsehens nicht mehr – hier soll das Gewinnstreben, entgegen jeder beobachtbaren marktwirtschaftlichen Realität plötzlich mangelnde Innovationsbereitschaft und das Verharren in bewährten Konzepten und Formaten zur Folge haben – aus Angst, Kunden zu verlieren. Die Möglichkeit, neue Kunden zu generieren, bestehe erst gar nicht.

Auch der „Professionalismus“ im Bereich des Journalismus falle der Gier nach Einschaltquoten zum Opfer. Dass es auf dem freien Medienmarkt (Print- oder Onlinemedien etwa) neben dem sicherlich enorm hohen Anteil an fragwürdigen und zu hinterfragenden Medien immer wieder Medien gibt und stets gegeben hat, denen eine hohe Qualität attestiert wird, findet keine Erwähnung. Ebenso hindert die simple Feststellung, dass es „die Objektivität“ schlechthin nicht gibt und geben kann, die Verfechter öffentlich-rechtlicher Medien aller Art nicht daran, eine solche Unmöglichkeit vehement einzufordern. Ausgerechnet staatliches Fernsehen soll diesen Wunschtraum Objektivität gewährleisten können; man denke an die Objektivität (halb-) staatlicher Medien wie der „Prawda“ oder dem „Stürmer“.

Ebenso wird privaten Medien hinsichtlich der Objektivität oft angelastet, sie könnten nicht kritisch gegenüber ihren Eigentümern sein – was durchaus stimmt, schließlich beißt man die Hand, die einen füttert, nur ungern. Jedoch muss man sich dann eine simple Frage gefallen lassen – wieso sollte diese uralte Feststellung bei staatlichen/staatsnahen/öffentlich-rechtlichen Medien nicht zutreffen? Wie sollen derartige Medien eine kritische Distanz zum Staat und den Vorgängen rund um und in ihm wahren?

Auch sind Werbung und das mit ihr verbundene Abstellen auf die Bedeutung von Quoten in diesem Denken plötzlich kein Ausdruck der Macht des TV-Konsumenten über das Programm mehr. Der Programmanbieter und mit ihm jene, die hinter der Werbung stehen, bestimmen dieser Logik gemäß nun darüber, was konsumiert und für gut befunden wird, nicht der Konsument selbst. Dass ein mit seinem Mobilfunk-Unternehmen unzufriedener Kunde einfach den Netzbetreiber wechselt, soll auf dem TV-Markt nicht mehr möglich sein, weil es ja zu einer Vereinheitlichung der Angebote komme, wodurch alle Anbieter gleich seien. Eine Logik, die den Kontrast hinsichtlich des Angebots von Automobilen zwischen der BRD und der DDR vergessen zu haben scheint.

Wenn der Konsument Talkshows, „Sozialpornos“ (ein Begriff für Formate, in denen Menschen unterer Bevölkerungsschichten in ihrer sozialen Armseligkeit der Öffentlichkeit preisgegeben werden) oder US-amerikanische Serien und Filme vorgesetzt bekommt, dann bloß, weil dadurch sein kurzfristiges, nicht aber sein mittel- bis langfristiges Interesse „als Bürger“ befriedigt werde. Man müsse dieser Logik nach also ein Angebot an als hochwertig empfundenen Fernsehprogramm schaffen, das frei von Quote die Lücke, die ein privater TV-Markt hinsichtlich dieser Programme hinterlässt, schließt.

Dieser Geisteshaltung wohnt ein problematisches, weil erzieherisches Verständnis des TV-Konsumenten und auch des Mediums Fernsehen selbst inne. Der Konsument wird nicht als Mensch wahrgenommen, der Fernsehen beispielsweise nützt, um etwa nach einem harten Arbeitstag, „abzuschalten“ und sich seicht berieseln zu lassen. Der das Medium Fernsehen nutzt, weil sein Konsum als wenig anstrengend oder entspannend wahrgenommen wird. Er gilt vielmehr als Geisel der Sendeanstalten, um die Möglichkeit beraubt, Alternativen jedweder Art wahrzunehmen. Eine Geisel, die im Namen von öffentlich-rechtlichem Fernsehen befreit werden muss.

Ebenso wird dem Fernsehen, nicht zuletzt aufgrund seiner enormen Breitenwirkung, unterstellt, es könne aufgrund dieser Reichweite quasi-erzieherisch wirken. So beinhalten die Programmaufträge öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten quer durch Europa Elemente, wie sich in Paragraph 4 des österreichischen ORF-Gesetzes finden und die – wie oben gezeigt – angeblich nicht durch private Fernsehstationen befriedigt werden können. So hat etwa der Österreichische Rundfunk, der hier exemplarisch angeführt sei,  zu sorgen für „die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens; die Förderung der österreichischen Identität im Blickwinkel der europäischen Geschichte und Integration; die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft; die Verbreitung und Förderung von Volks- und Jugendbildung unter besonderer Beachtung der Schul- und Erwachsenenbildung“.

Nun, dass das österreichische wie auch das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehen diesen Anforderungen nicht nachkommt, steht außer Frage. Doch ein derartiges Programm ist, so es von der Allgemeinheit finanziert werden soll, auch eine Unmöglichkeit. Denn sobald ein Programm den „öffentlich-rechtlichen Auftrag“ tatsächlich in aller Strenge wahrnimmt, also ein nach den oben genannten Punkten ausgerichtetes Programm bietet, hat es keine Seher. Diese logische Folge wird auch durchaus eingestanden und anerkannt. An dieser Stelle sei nochmals der oben genannte Satz zitiert: „Es kann also das Interesse des Bürgers sein, Informationsangebote verfügbar zu haben, auch wenn er sie nur selten nutzt“.

Das liegt daran, dass die Konsumenten ja, wie oben dargestellt, nach kurzfristiger Unterhaltung suchen und diese bei der Konkurrenz auf dem privaten TV-Markt finden. Wenn bei Privat-Sendern deren Quotenabhängigkeit stets hinsichtlich deren Programmgestaltung bemängelt wird, wird vergessen, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk aufgrund dessen Gebührenfinanzierung noch viel stärker von den Einschaltquoten abhängig ist.

Denn sobald dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender die Quoten abhanden kommen, hat er ein noch massiveres Legitimationsproblem als jeder Privat-Sender, der dann entweder sein Programm massiv ändert oder letztlich zu Grunde geht. Der Privat-Sender muss sich vor niemandem verantworten; allenfalls vor den Werbenden, die jedoch bei fehlender Quote einfach abziehen (vereinfacht dargestellt). Nicht so bei öffentlich-rechtlichem Rundfunk; denn wenn kaum jemand sieht, was durch die Allgemeinheit per Zwang finanziert wird, verliert dieser seine Legitimation bei der breiten Masse in noch viel stärkerem Maße als er es tut, wenn er die seltsame Mischung aus Kommerz-TV und vereinzelt durchaus guten Inhalten bietet, wie sie im Moment vorzufinden ist.

Schließlich lautet der Tenor aus „gebildeten Schichten“ dahingehend, dass sie nicht einsehen, wieso sie ein Programm (mit- )finanzieren müssen, das sich nur marginal von jenem der Privatsender unterscheidet. Doch sobald ein gebührenfinanzierter Sender diesen Anforderungen gerecht werden würde, wäre die Situation letztlich dieselbe, durch das Umkehren des Verhältnisses der Finanzierenden zu den tatsächlichen Konsumenten jedoch noch zusätzlich verschärft – denn dann würde der Großteil, und nicht mehr eine Minderheit der Konsumenten, dieselbe Frage stellen und sich fragen, wieso sie einigen wenigen ihr „hochqualitatives Programm“ finanzieren müssen, das sie als die breite TV-Konsumentenschicht nicht interessiert. So oder so – öffentlich-rechtliches Fernsehen läuft darauf hinaus, dass es daran scheitert, ja scheitern muss, alle Geschmäcker zufriedenzustellen – etwas, das, wie oben zitiert, dem privaten TV-Markt angelastet wird. Dieses Scheitern führt letztlich dazu, dass es bei durch die Allgemeinheit finanziertem Fernsehen notwendigerweise unbefriedigte Gruppen geben muss, egal, wie das Programm letztlich aussieht. Oft wird angesichts dieser Argumentationslinie Kritik laut, wonach ein allzu schlechtes Bild vom „gemeinen TV-Konsumenten“ skizziert werde. Dieser würde ja „qualitativ hochwertiges Programm“ durchaus konsumieren, wenn es nur angeboten werden würde.

Dieses Argument hat, wie bereits beschrieben, nur Geltung, wenn man der kruden Pervertierung des Gesetzes von Angebot und Nachfrage folgt, wie sie John Maynard Keynes vorgenommen hat. Wie die Wirklichkeit jedoch zeigt, funktioniert die Welt nicht angebotsseitig, sondern nachfrageseitig – was entsprechend nachgefragt wird, findet seine Befriedigung, wenn auch in unterschiedlicher Weise. Selbst wenn es anders sein sollte, gibt es letztlich keinen Grund dafür, weswegen private TV-Sender in ihrer ihnen angelasteten Gier nach Quote diese Nische „anspruchsvolles Fernsehen“ nicht nutzen sollten, um Zuseher zu generieren. Es wird bei der Kritik vom „Diktat der Masse“ meistens vergessen, dass es neben der Masse und dem breitentauglichen Geschmack Platz für diffizile Wünsche gibt, die nicht durch Massenphänomene ausgeschlossen werden.

Um ein plastisches Beispiel zu nennen. Es gibt in Wien weltweit die höchste Dichte von McDonalds- „Restaurants“ in Proportion zur Gesamt-Einwohnerzahl. Dennoch gibt es in Wien eine beachtliche Auswahl an Restaurants aller Art, die mit österreichisch/böhmischer Küche über italienischer und französischer bis zu australischer, südostasiatischer und afrikanischer Küche aufwarten. Dass fast jeder Wiener ab und an auch zu McDonald’s geht, tut der Vielfalt des Angebots keinen Abbruch. Denn die Menschen gehen nicht drei Mal täglich zu McDonald’s. Die Menschen gehen lediglich im Durchschnitt öfter zu McDonald’s als in andere „Restaurants“. Der sich daraus ergebende Unterschied besteht darin, dass das Massenphänomen McDonald’s in Wien tatsächlich an jeder Ecke zu finden ist und andere Restaurants (je nach Grad der Beliebtheit) weniger weit verbreitet sind. Im Extremfall ist man für gute afrikanische Küche auf einige wenige Restaurants angewiesen. Dennoch gibt es solche, wenn auch nicht an jeder Ecke. Gäbe es eine flächendeckende Versorgung (etwa durch Subventionierung) mit exotischer Küche, bestünde eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese Restaurants dennoch leerstehen würden – eben, weil sich die Nachfrage ihr Angebot schafft und nicht umgekehrt, unabhängig vom Marktbereich. 

Wenn es nun plötzlich heißt, dass der TV-Markt wider allen anderen Marktbereichen dazu neige, überall das gleiche Angebot zu bieten und jegliches qualitativ hochwertiges Programm (also Alternativen abseits des Mainstreams) unter den Tisch fallen zu lassen, so kann dem vielfach entgegnet werden: Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der tatsächliche Bedarf an derartigem „hochwertigen“ Programm ein äußerst geringer ist und dieser geringe Bedarf im Moment durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gedeckt wird – sollte es kein öffentlich-rechtliches Fernsehen geben, spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass es Fernsehanstalten (neue oder etablierte) gäbe, die versuchen würden, diese Randgruppe zu befriedigen; denn, wie gesagt, weil es McDonald’s gibt, bedeutet das nicht, dass daneben nicht auch kleine Restaurants mit Sparten-Menü überleben könnten. Außerdem könnte es durchaus sein, dass diese Nachfrage durch Spartensender (vor allem im regionalen Bereich) oder Sender, die nicht 24 Stunden täglich Programm bieten, sondern nur einige wenige Stunden täglich, Befriedigung finden würde.

Wenn es nun wirklich bei Fehlen öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten der Fall sein sollte, dass diese Art von Programm sich (überhaupt) nicht finden lässt, ist das weniger Ausdruck von „eigenen Gesetzen“ im Bereich der Medien als vielmehr davon, dass es tatsächlich nicht entsprechend nachgefragt wird, als das es ein Angebot generieren könnte – was durchaus wahrscheinlich ist, denn die potenziellen Konsumenten von einem derartigen Programm verbringen tendenziell aufgrund ihrer diversifizierteren Freizeitgestaltung weniger Zeit mit Fernsehen als andere, „Mainstream-Konsumenten“. Dementsprechend ist deren Forderung nach „hochwertigen“ TV-Inhalten Ausdruck eines Anspruchsdenkens auf Kosten anderer und letztlich aller. Es gilt die in so vielen Bereichen beobachtbare Maxime, dass es ein „Anrecht“ auf „hochwertiges“ Fernsehen gäbe, unabhängig davon, wie oft oder ob es derjenige, der es fordert, überhaupt konsumiert.

Es sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass es, wie der französische Soziologe Pierre Bourdieu in seinem Hauptwerk „Die feinen Unterschiede“ anhand der französischen Gesellschaft eindrucksvoll dargestellt und unterlegt hat, einen klaren Zusammenhang zwischen Ausbildungsgrad, sozialer Stellung und dem Konsumverhalten hinsichtlich kultureller Güter gibt. So neigen wohlhabendere Menschen (wenn auch aus verschiedensten Gründen) eher dazu, Opern, Museen oder Theater zu frequentieren; dasselbe gilt für weniger wohlhabende Menschen, die aber dennoch der „intellektuellen Schicht“ angehören und letztlich gewiss nicht zu den Ärmsten angehören, um die es bei der Begründung von Subventionierung im Bereich der Kultur angeblich (auch) geht. Das in diesem Zusammenhang durchaus verbreitete „Argument“, dass „der gemeine Bauarbeiter“, der im Dickicht der Umverteilung dem gut betuchten Geschäftsmann dessen Operngenuss finanziert, ja auch in die Oper gehen könne (oder eben das „Bildungsfernsehen“ konsumieren könne), ist hierbei purer spöttischer Zynismus. Ebenso könnte der „gemeine Bauarbeiter“ dem Intellektuellen entgegnen, dass diesen niemand hindere, das so stark kritisierte Programm, das im Fernsehen derzeit gezeigt wird, zu konsumieren. Doch der Anhänger des „Bildungsfernsehens“ hat die Macht der Moral auf seiner Seite.

In diesem Lichte erscheint eine Art von Fernsehen, wie sie von den Verfechtern des „Bildungsauftrags“ gefordert wird, als eine Form der Umverteilung von unten nach oben. Um diese Umverteilung zu rechtfertigen, wird „öffentlich-rechtliches“ Fernsehen als Angelegenheit deklariert, die im „öffentlichen Interesse“ liege und somit zu Gunsten aller notwendig sei. Auf die Problematik des Begriffs des „öffentlichen Interesses“ sei in diesem Zusammenhang nur insofern eingegangen, als es sich dabei, wie man hier merkt, um einen undefinierbaren und folglich instrumentalisierten Begriff handelt, der zu einem Allzweckmittel verkommen ist, Interessen einiger weniger zu Lasten aller im Namen aller zu befriedigen.

Bedenkt man, dass öffentlich-rechtliches Fernsehen de-facto nur von einer Minderheit konsumiert werden würde, die noch dazu tendenziell finanziell gut genug gestellt wäre, es beispielsweise über Pay-TV zu finanzieren, wird die wahre Überlegung hinter dieser Rhetorik ersichtlich klar – es soll die Allgemeinheit für die Partikularinteressen einiger weniger aufkommen. Könnte ein Fernsehprogramm, das den Vorstellungen dieser Interessensgruppe entspricht, dennoch Quote bringen, gibt es kein Argument dafür, wieso der freie TV-Markt dieses nicht bieten könnte. Gesteht man hingegen ein, dass diese Art von Fernsehen nur einen geringen Teil der Bevölkerung interessiert, wird versucht, abstruse Konzepte zu finden, die das Konsumverhalten ausgerechnet im Bereich Fernsehen als komplexer darstellen, als es tatsächlich ist. Ebenso bemüht man sich, den Wert dieser Art von Programm als höher darzustellen, als sich auf einem freien Markt ergäbe. So erscheint das Konzept des meritorischen Guts vor allem in diesem Zusammenhang als willkommenes Instrument der Legitimation von Umverteilung, die offiziell „allen“ zu Gute kommt. Ein Beispiel aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften also, das verdeutlicht, wie sehr dieses Feld zu einer Hilfswissenschaft verkommt, die massive Ungerechtigkeiten mit zu hinterfragenden Konzepten und Annahmen legitimiert.

So wird „öffentlich-rechtlichem“ Fernsehprogramm über die Erfüllung von Aufgaben wie „Bildung“ und die Versorgung mit Programmen, die nicht nachgefragt werden, der Theorie vom meritorischen Gut entsprechend, ein größerer (gesamtgesellschaftlicher) Nutzen zugesprochen, als sich in der Nachfrage widerspiegelt – selbst, wenn die Nachfrage kaum bis gar nicht vorhanden ist und derartiges Programm kaum konsumiert wird, ist es noch immer rechtfertigbar, weil selbst dem kleinsten Konsum, egal durch wen, ein hoher Nutzen angedichtet wird.

Dabei wird außen vor gelassen, dass sich weder qualitativ-hochwertiges Fernsehen noch dessen Effekte auf die Konsumenten zufriedenstellend messen lassen. Geschmäcker sind plötzlich nicht mehr verschieden – vielmehr gilt, dass Geschmack eine Frage des Wissens sei und es einige eben „besser wissen“ und damit ihren Geschmack anderen – egal wie vielen – zu deren Besten aufzwingen dürfen. Da diese aber von einem derartigem Programm keinen Gebrauch machen würden, sondern zur privaten und kostenfreien Konkurrenz abwandern und gleichzeitig stark protestieren würden, wäre die einzige Lösung der Verbot des Privat-Fernsehens. Dann könnte der Anhänger des „Bildungsfernsehens“ dem „gemeinen Bauarbeiter“ an den Kopf werfen, dass alle dasselbe Programm finanzieren und sehen müssen, auch wenn nur einige wenige wirklich davon Gebrauch machen.

Interessant erscheint, dass sich ein dementsprechend geringes Interesse der Verantwortlichen zeigt, wirkliches „öffentlich-rechtliches“ Fernsehen anzubieten. Anscheinend ist die Sorge vor Unmut in der breiten Bevölkerung, der sich bereits beim jetzigen Privatfernsehen in öffentlich-rechtlichem Gewand mit ein paar „hochwertigen“ Elementen regt, größer als der Druck derjenigen, die „öffentlich-rechtliches“ Fernsehen wollen. Zu wichtig erscheint die Möglichkeit der subtilen Einflussnahme via öffentlich-rechtlichem Fernsehen unter dem Deckmantel der Qualität in Konkurrenz zu Privaten als die offene Propaganda, die ein staatlicher Monopolist mit sich bringt.

Internet

http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/116

http://www.amazon.de/Die-feinen-Unterschiede-gesellschaftlichen-Urteilskraft/dp/3518282581/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1264617567&sr=8-1

31. Januar 2010

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Kommentare

Olaf Janowski, am 31. Januar 2010 um 9:00 ( Link )

Auf den Punkt gebracht hat es ein ehemaliger Deutscher Minister für Propaganda (und "Volksaufklärung") in einer Rede zur Vorstellung eines Vorläufers des heutigen Fernsehapparates, dem Volksempfänger:

"Es ist vollkommen belanglos, was der Volksgenosse auf ihm (dem Volksempfänger) einstellt, ob Führerrede, Operette oder Marschmusik.

Die Hauptsache ist, dass er ihn einstellt!"

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksempf%C3%A4nger

Reiner Vogels Fördermitglied, am 31. Januar 2010 um 9:04 ( Link )

Vielleicht macht sich jemand mal die Mühe, nur eine Woche lang die Hauptnachrichtensendungen (Tagesschau, Heute) im Staatsfernsehen auf die Themen, die dort transportiert werden, zu analysieren. Nach meinem Gefühl bestehen diese Sendungen, wenn nichts Außerordentliches wie z.B. eine Erdbebenkatastrophe geschehen ist, vor allem aus zwei großen Themenblöcken:

1. Hofberichterstattung über die im Bundestag vertretenen Parteien. (Dabei zeigt sich die besondere Provinzialität des Staatsfernsehens darin, dass kaum je der Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus gerichtet wird.)

2. Langatmige Berichte über belanglose Sportereignisse, wobei auch noch die uninteressantesten Sportarten, wohl, weil die Übertragungsrechte billig sind, in aller Breite bedacht werden.

Es ist schon eine Zumutung, dafür Zwangsgebühren zu verlangen.

Olaf Janowski, am 31. Januar 2010 um 9:07 ( Link )

Ach, ein nettes Zitat aus dem obigen Wikipedia-Link darf in diesem Zusammenhang nicht fehlen:

"Ein weiterer wichtiger Aspekt der NS-Rundfunkpolitik war jedoch, dass durch die massenhafte Verbreitung des Mediums „Rundfunk“ mit Hilfe der kostengünstigen „Volks-“ bzw. „Deutschen Kleinempfänger“ auch die Zahl der Gebühren zahlenden Rundfunkhörer im Reich sukzessive stieg. Ihre Zahl belief sich zum Höchststand 1943 auf rund 16 Millionen Personen, die pro Monat zwei Reichsmark Gebühren bezahlten. Von diesen Gebühreneinnahmen ging ein kleinerer Teil an die Deutsche Reichspost, der Rest floss an die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) und vor allem das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, das mittels der Gebühreneinnahmen den Löwenanteil seines Haushaltes bestritt."

kfa, am 31. Januar 2010 um 16:04 ( Link )

Hervorragender Artikel, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Selbst das Argument, hochwertige Programme würden ohne Verordnung von oben den angeblich wenigen Suchenden gar nicht ausreichend zur Verfügung stehen, ist seit Internet und Streaming-on-Demand absolut unhaltbar. Schlimmer noch eigentlich... wie hätte denn Zwangsbildung jemals funktionieren sollen wenn man die Leute nicht auch dazu zwingt sie tatsächlich zu konsumieren, und nicht nur zu bezahlen? Also vor dem Fernseher festschnallen, Fernbedienung wegnehmen und Spreizklammern in die Augen. Clockwork Orange ...

Waldemar , am 01. Februar 2010 um 9:05 ( Link )

Mag ja sein, dass ohne die öffentlich-rechtlichen Organe manch ein wertvoller und sehenswerter Beitrag etwa über Wissenschaft oder Natur nicht zu sehen wäre - möglich.

Aber rechtfertigt das eine Verzerrung in diesem gewaltigen Ausmass, wie sie in unserem quasi-staatlichen Rundfunksystem zum Ausdruck kommt?

Es ist ein gewaltiger zwangsfinanzierter Selbstbedienungsladen für die Parteien entstanden, in dem viele klassisch deutsche Tugenden aufrecht erhalten werden, die sonst die Chance gehabt hätten auszusterben: eine selbstherrliche Staats- und Gremienarroganz, die sich ein privates Medium heute nicht mehr leisten könnte, eine scheinheilige Nomenklatura-Mentalität, die auf dem freien Markt heute keine Chance mehr hätte, ein bürokratisches Monstrum mit beispielloser Überversorgung seiner Mitglieder, wie es nur durch Zwangseinnahmen am Leben gehalten werden kann.

Würde jemand von uns denn eine Zeitung für unabhängig halten, wenn sämtliche Schlüsselpositionen mit Parteileuten besetzt wären? Wäre ein Medium frei, in dem die wesentlichen Vorgaben von Parteibuchträgern gemacht würden? Wohl kaum. Bei den öffentlich-rechtlichen Organen erwartet man dies aber von uns.

Waldemar , am 01. Februar 2010 um 15:23 ( Link )

....ich vergass: im Schlepptau dieses Systems eine Stasi-Anstalt wie die GEZ - eine Erfindung, auf die wohl nur wenige Länder wirklich stolz wären.

Radiergummi, am 04. Februar 2010 um 1:24 ( Link )

Lesenswert!

Mehr muss man eigentlich nicht sagen.


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