Carlos A. Gebauer

Jg. 1964, Rechtsanwalt und regelmäßiger Kolumnist der Zeitschrift eigentümlich frei.

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Wenn der Uterus zur Allmende wird: Warum die staatliche Beeinflussung der Geburtenrate tragisch ist

von Carlos A. Gebauer

Über Schafe und Menschen

Wenn unsere Vorfahren ein Grundstück in der Mitte ihres Dorfes gemeinschaftlich nutzen wollten, dann behandelten sie es bekanntlich als sogenanntes „Allmendegut“ – es gehörte niemandem alleine, sondern allen zusammen. So alt wie diese Allmende selbst ist hierbei allerdings zugleich ihr charakteristisches Problem, das in der einschlägigen Literatur unter dem Stichwort „Tragik der Allmende“ beschrieben wird: Will ein Miteigentümer zunächst noch warten, bis er seine Schafe zum Weiden auf die Allmende treibt, damit die Wiese sich vom vorherigen Grasen anderer erhole, dann riskiert er, dass ein dritter Dorfbauer ihm zuvorkommt. Da diesenfalls für seine Tiere gar nichts mehr zu fressen bliebe, muss er also unverzüglich handeln. Die Übernutzung der Allmende durch alle ist somit die Regel. Zuletzt bleibt karge Ödnis und für alle nichts mehr zu ernten. Anders gesagt: Die Tragödie aller Gemeingüter ist, dass das, was gemein ist, nie lange ein Gut bleibt.

Indem nun – mit dem Saarland voran – nicht mehr nur die Schul-, sondern auch die Kindergartenpflicht zum gesetzlichen Regelfall unseres Landes zu werden droht, gerät die Rolle der Frau als Mutter in einen wieder völlig neuen Kontext. Ihr Uterus wird gleichsam zur Allmende. Und dies kommt so:

In wohl allen traditionellen Kulturen gehört zum Selbsteigentum der Frau an ihrem Körper auch ihr individuelles Nutzungs- und Verfügungsrecht über den eigenen Uterus. Jedenfalls in unserem eigenen Kulturkreis ist dies mit Blick sowohl auf verbotene Zwangsehen, die Strafbarkeit von Vergewaltigung und die weitgehende Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch eine breit angenommene Selbstverständlichkeit. In dem Maße jedoch, in dem die sogenannten kollektiven Sicherungssysteme – namentlich das der kollektivierten Altersversorgung im reinen Umlageverfahren – auf das Nachkommen weiterer Generationen existentiell angewiesen sind, kann die Entscheidung über das Ob und Wieviel von Nachkommen nicht mehr nur der individuellen Frau und ihrem individuellen Mann überlassen werden. Das Gemeineigentum an der Verfügungsmasse „Rentenbeitrag“ erfordert, dass auch die Ursachen dieses Beitrages – seine Einzahler – gemeinschaftlich verwaltet werden.

Dies nun erklärt das politische Interesse an der Generierung einer möglichst stabilen Bevölkerungszahl; sinkt die sogenannte Geburtenrate, entsteht administrativer Handlungsbedarf. Es müssen Anreize geschaffen werden, dass möglichst viele Frauen ihren Uterus wieder hinreichend gemeinschaftsdienlich einsetzen; sie sollen also Kinder gebären. Das Geschehen wird so zur Sache auch der Allgemeinheit.

Der zunächst sanfteste Druck zum Einsatz des Uterus wird durch die üblichen finanziellen Anreize geschaffen: Frauen, die Kinder gebären, erhalten diverse staatliche Subventionen. Merken die Verwalter des Gemeininteresses jedoch, dass dieser erste Anreiz nicht hinreicht, um die zum Systemerhalt nötigen Nachkommen zu erzeugen, muss an anderen Stellschrauben des Gesamtkonstrukts gedreht werden. Weil die Mutter, die ihr eigenes Kind selbst betreut und erzieht, als Einzahlerin in die Sozialversicherungstöpfe bis auf weiteres ausscheidet, entsteht für die Sozialverwaltung ein Motiv, sie von dieser Tätigkeit zu entbinden. Im Idealfall für das Umlageverfahren gibt sie ihr Kind dann nämlich in die kostenpflichtige Betreuung Dritter und widmet sich selbst (wieder) ihrer vormaligen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Auf diese Weise bleibt sie dem Rententopf erstens selbst als Einzahlerin erhalten; zweitens zahlt sie das seinerseits sozialversicherungspflichtige Entgelt für ihre professionellen Betreuer; und – natürlich – drittens hat sie in der Gestalt ihres Kindes dem Verfahren einen weiteren künftigen Einzahler geboren.

Je früher es einer solchen Rentenallmende gelingt, die nachgeborenen Kinder dergestalt in sozialversicherungspflichtige Fremdbetreuung zu überführen, desto größer ist der systemerhaltende Nutzen des Konstrukts. Die Vorverlagerung der Schulpflicht in Form der Kindergartenpflicht auch auf das Klein- und Kleinstkindalter gerät so zur unmittelbaren Einnahmesteigerung für den allgemeinen Topf. Ergänzt um eine möglichst noch verkürzte Schulpflicht am Ende der Schulzeit und eine weitere Verkürzung der Studienzeiten durch Einführung entsprechend kürzerer Studiengänge, werden die Sozialkassen nochmals – diesmal schon in der Person und an der Person des Nachkommens – weiter bereichert.

Jenseits der diversen gesamtgesellschaftlichen Änderungen seelischer Art für alle Betroffenen kommt es bei alledem jedoch auch hier wieder zu der eingangs skizzierten „Tragik der Allmende“: Ausgerechnet all diejenigen Frauen, die infolge ihrer höchstpersönlichen Lebenssituation keine Chance haben, sozialversicherungspflichtig an dem allgemeinen Produktionsprozess ihrer Gesellschaft teilnehmen zu können, sehen in den vielerorts geleisteten staatlichen Subventionen für und an Kindern eine Möglichkeit, ihre eigene finanzielle Situation positiv zu beeinflussen. Bei ihnen kommt es zu einer – im Vergleich zum unbeeinflussten Ausgangszustand einer interventionsfreien Gesellschaft – überdurchschnittlichen Geburtenrate. Die Tragik der Allmende gebiert somit die Tragödie einer zunehmend ausgegrenzten Bevölkerungsgruppe.

18. November 2009

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Kommentare

Stefan Miller, am 18. November 2009 um 10:53 ( Link )

s. auch Mittermeiers Abfuckprämie. Man(n) soll seine "Alte" abgeben und dafür eine fruchtbare russische S..lampe kaufen.
(kam gestern im öffentlich-rechtlichen TV)

Stefan Söhle, am 18. November 2009 um 12:27 ( Link )

Lieber Herr Gebauer,
ein guter Artikel und ich möchte Ihn um etwas ergänzen bzw korregieren.

Die Mär der "Tragik der Allmende" ist etwas, das trotz häufiger Wiederholung nicht war ist. Da hier vom kleinen auf das große geschlossen wird, ist folgende Ergänzung relevant:

A.) Der Bauer im Dorf versteht etwas von dem was er tut und B.) er ist in der Lage zu kommunizieren, was er ausgiebig nutzt. Das Resultat ist eine von allen (den meisten) bestimmte Regelung auf Basis ihres Wissens. Die Allmende wird also nur selten überwirtschaftet und der ausschließlich auf seinen Vorteil aus ist, wird das wohl nur einmal machen.

Diese Ergänzung steht allerdings Ihrer Schlussfolgerung bezüglich oben beschriebenen Sachverhaltes nicht im Weg. Vielmehr unterstütz es diese.
Was man in der populären Wirtschaftslehre dem Bauern unterstellt, ist wohl eher bei den hier beteiligten zu finden: Fehlendes Wissen und fehlende Kommunikation.
Für ersteres ist lernen unentbehrlich. Dies ist allerdings in "regelden Kreisen" aus der Mode gekommen. Zu letzteren gehört neben reden auch zuhören, welches sich auch keine Beliebtheit mehr erfreut.

Frank Martin, am 18. November 2009 um 12:38 ( Link )

Bei uns heißt die Allmende Laubgenossenschaft. Mit ehrenamtlichem Vorstand und Jahreshauptversammlung etc. Die gibt es seit Jahrhunderten und noch nie war der nicht sehr große Wald völlig abgeholzt und immer war Feuer- und Bauholz verfügbar. Nicht in jeder Menge, aber genug und bezahlbar.

Marc , am 18. November 2009 um 15:16 ( Link )

Guter Artikel, Herr Gebauer.

Kommentieren hingegen möchte ich einen Absatz, den ich nicht für so richtig halte. Es geht um folgendes:

In wohl allen traditionellen Kulturen gehört zum Selbsteigentum der Frau an ihrem Körper auch ihr individuelles Nutzungs- und Verfügungsrecht über den eigenen Uterus. Jedenfalls in unserem eigenen Kulturkreis ist dies mit Blick auf (...) die weitgehende Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch eine breit angenommene Selbstverständlichkeit.

Ich würde sagen, daß dies in "wohl allen traditionellen Kulturen" insofern anders war, als das erstens:
Personsein nicht gleichbedeutend mit Ichbewußtsein war, überhaupt: Personsein über die Gattung definiert wurde, und dies nicht eingeschränkt wurde, wenn bestimmte Fähigkeiten noch nicht (ungeborenes Kind) oder nicht mehr (etwa Demenzkranke) vorhanden waren.
Zweitens: Es geht bei der Frage nach Abtreibung in erster Linie um das Kind, nicht um den Uterus der Frau. Es geht nicht um die Frage, ob der Bauch der Frau der Frau gehört. Das "Verfügungsrecht" über den Uterus gibt der Frau genausowenig das Recht, ein Kind abzutreiben, wie mein Hausrecht mir das Recht gibt, ein vor meiner Haustür abgelegtes Findelkind in die Biotonne zu werfen.

Diese zwei Punkte stellen eine scharfe Trennung dar, die uns "von wohl allen traditionellen Kulturen" trennt; nicht verbindet.

John Galt, am 18. November 2009 um 15:29 ( Link )

@Frank Martin:
Das funktioniert aber nur solange kein Mangel an Holz vorhanden ist und im Prinzip daher keiner darauf angewiesen ist.
Interessant wäre, wie es sich entwickeln wurde, wenn das Holz mal Mangelgut wird.

Apropos sind die Auswirkungen der Verstaatlichung/Vereinnahmung der Kinder und insbesondere Kleinkinder Vereehrend. Aber das übersieht man gern und forciert die Betreungsmöglichkeiten auch für die ganz Kleinen, um wie im Artikel auch beschrieben die Bezugspersonen schnell ins Beruf und Sozialpflicht einzugliedern.

Molot, am 18. November 2009 um 17:56 ( Link )

Das "Verfügungsrecht" über den Uterus gibt der Frau genausowenig das Recht....
Alle Rechte besitzt eine Frau an ihrem eigenen Körper, genauso wie an ihren sonstigen Eigentum, zu welchem selbstverständich auch ihre Kinder gehören. Solange jedenfalls wie diese von ihr abhängig sind.
...wie mein Hausrecht mir das Recht gibt, ein vor meiner Haustür abgelegtes Findelkind in die Biotonne zu werfen.
Natürlich haben sie nicht das Recht fremdes Eigentum irgendwo "hinzuwerfen". Es da liegenzulassen, wo es liegt, dieses Recht haben Sie aber.
B.Ullmann

Marc , am 18. November 2009 um 21:49 ( Link )

Alle Rechte besitzt eine Frau an ihrem eigenen Körper, genauso wie an ihren sonstigen Eigentum, zu welchem selbstverständich auch ihre Kinder gehören. Solange jedenfalls wie diese von ihr abhängig sind.

Kinder sind vieleviele Jahre von ihren Eltern abhängig, aber das heißt natürlich nicht, daß sie dadurch ihr "Eigentum" würden, mit dem sie beliebig verfahren können. Auch alte Menschen sind oft abhängig von anderen, aber das heißt natürlich nicht, daß sie dadurch zu "Eigentum" Anderer degradiert würden.

Natürlich haben sie nicht das Recht fremdes Eigentum irgendwo "hinzuwerfen". Es da liegenzulassen, wo es liegt, dieses Recht haben Sie aber.

Warum sollte die unterlassene Hilfeleistung z.B., die zum Tode eines Menschen führen würde, mein Recht sein, die Entsorgung dieses sterbenden Menschen hingegen nicht?

+

Alles in allem ist der Kommentar mal wieder ein Beweis dafür, warum Libertäre von 99% aller Menschen verachtet werden ("Wer von anderen abhängig ist, ist dessen Eigentum und darf getötet werden.") und warum es niemals zu einer libertär-christlichen Querfront kommen wird.

Stefan Söhle, am 18. November 2009 um 22:05 ( Link )

Dein Eigentumsbegriff auf (die eigenen) Kinder auszudehnen, sei es nun um zu argumentieren, daß sie einem gehören können, oder sei es, daß sie das nicht können, halte ich für nicht zulässig, ja sogar für obszön.
Wo die Mutter aufhört, und wo das Kind anfängt kann wohl nicht objektiv, sondern nur subjektiv geklärt werden. Im erleben einer Frau (so unterstelle ich als Mann :-) ) ist die Grenze zwischen beiden zu mindestens bis zu Geburt schwer zu finden.
Es sollte für jeden offensichtlich sein, daß hier ein absoluter Sonderfall vorliegt.

Molot, am 19. November 2009 um 9:36 ( Link )

@Marc

Wer von anderen abhängig ist, ist dessen Eigentum und darf getötet werden.

Wo, bitteschön haben Sie das gelesen?
Warum sollte die unterlassene Hilfeleistung z.B., die zum Tode eines Menschen führen würde, mein Recht sein, die Entsorgung dieses sterbenden Menschen hingegen nicht?

Weil niemand Sie zwingen kann, etwas zu tun, etwas zu unterlassen aber schon.
Hilfeleistung kann immer nur freiwillig geschehen, so etwas läßt sich nicht erzwingen oder verordnen.

@Stefan Söhle

Dein Eigentumsbegriff auf (die eigenen) Kinder auszudehnen....
-tautologische Glanzleistung-
Worauf würden Sie ihn denn "ausdehnen"? Auf die Kinder anderer? So wie es derzeit Praxis ist in Deutschland?
B.Ullmann

Stefan Söhle, am 19. November 2009 um 11:06 ( Link )

@Molot

Tautologische Glanzleistung

Wohl kaum! vergl. "Das eigene Volk".

Und "Worauf würden Sie ihn denn "ausdehnen"?

Nun, das habe ich bereits gesagt.

Viscount, am 19. November 2009 um 11:37 ( Link )

@Marc

Das "Verfügungsrecht" über den Uterus gibt der Frau genausowenig das Recht, ein Kind abzutreiben, wie mein Hausrecht mir das Recht gibt, ein vor meiner Haustür abgelegtes Findelkind in die Biotonne zu werfen.

Das Verfügungsrecht der Frau über ihren Körper stellt keinerlei Eingriffsbefugnis am Körper des Kindes dar, da begehen Sie schlichtweg einen Kategorienfehler.

Bleiben wir bei Ihrem Beispiel:
Es steht Ihnen als Eigentümer eines Grundstücks sehr wohl zu, das Findelkind von Ihrem Grundstück zu entfernen, wenn Sie das für moralisch verantwortbar halten. Würden Sie das anders sehen, billigten Sie dem Findelkind glatt ein Recht an Ihrem Grundstück zu, welches sogar Ihre Rechte an Ihrem Grundstück übersteigt, und wie Sie derlei ohne an den Haaren herbeigezogene Querargumentation schaffen, weiß ich nicht.

Das hat mit Eigentum an fremden Körpern nicht das geringste zu tun, auch nicht mit irgendwelchen »Abhängigkeiten«, die man dazu als Kriterium heranziehen könnte. Kinder sind, wie alle anderen Menschen, niemandes Eigentum, auch nicht das ihrer Eltern. Im Gegenteil: Sie würden im Endeffekt sogar den Körper der Mutter zum Eigentum des Kindes machen, wenn Sie die freie Verfügung der Mutter über ihren Körper zugunsten ihrer Leibesfrucht einschränken wollten.

Frank Martin, am 19. November 2009 um 12:06 ( Link )


Im Gegenteil: Sie würden im Endeffekt sogar den Körper der Mutter zum Eigentum des Kindes machen, wenn Sie die freie Verfügung der Mutter über ihren Körper zugunsten ihrer Leibesfrucht einschränken wollten.

Nun liegt es aber nicht in der Verantwortung des Kindes, genau jenen Platz im Uterus der Mutter eingenommen zu haben. Sehen wir von den wenigen Fällen gewaltsam verursachter Befruchtung ab, so liegt eine Handlung der Mutter vor, die einer Einladung des Kindes gleichkommt. Und selbst im Gewaltfall wäre es nicht das Kind, das die Gewalt zu büßen hätte. Solange also eine Schädigung des Kindes durch seine Entfernung aus dem Uterus nicht weitgehend ausgeschlossen werden kann, steht sein Leben dem Interesse der Mutter in einem unauflöslichen Konflikt gegenüber. Hier stellt sich dann die Frage nach der Zumutbarkeit der möglichen Konfliktfolgen: neun Monate Schwangerschaft oder jäher Tod. Es ist durchaus damit zu rechnen, daß ein Geborener einst willens und in der Lage sein wird, sich angemessen für die ungewollte Lebenshilfe seiner Mutter zu bedanken. Im umgekehrten Fall wird das unmöglich sein.

Marcs Beispiel von dem Findelkind vor der Tür mag leicht schief sein, nimmt er es aber einmal in sein Haus auf, so kann er nicht mehr so tun, als ginge ihn das Überleben des Kindes nichts an.

Abermals ein schönes Beispiel für die Erkenntnis, daß Eigentum nicht ein Recht ist, sondern die tätige Übernahme von Verantwortung für sich und das erworbene Eigene.

"Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen."
Johann Wolfgang von Goethe

Viscount, am 19. November 2009 um 12:27 ( Link )

@Frank Martin

Abermals ein schönes Beispiel für die Erkenntnis, daß Eigentum nicht ein Recht ist, sondern die tätige Übernahme von Verantwortung für sich und das erworbene Eigene.

Ich würde Ihnen — bis auf den Teil mit dem Recht, denn das ist es sehr wohl, aber eben: nicht nur — ganz spontan beipflichten, Herr Martin. Und machen Sie sich bitte keine falschen Vorstellungen: Ich selbst halte die Abtreibung für unmoralisch und, sofern ich so offen sein darf, bin ziemlich froh darüber, als Mann niemals vor dieser schwerwiegenden Letztentscheidung stehen zu müssen.

Es ist und bleibt eine Güterabwägung — um die allerdings tatsächlich verantwortlich vornehmen zu können, muß man die Freiheit über die Entscheidung haben können, und in der Sache selbst bin ich nach wie vor der Meinung, daß die Entfernung einer Leibesfrucht nicht strafbar sein sollte. Daß die Moral, wie geschildert, auf einem ganz anderen Blatt steht, sollte klar geworden sein.

Nehmen wir vielleicht ein abstrakteres Beispiel:
Angenommen, Sie könnten nur überleben, wenn ich fast ein Jahr lang meinen Finger an ihrer Nase reibe. Würden Sie es dann für vertretbar halten, mich gegebenenfalls dafür zu bestrafen, wenn ich für meinen Finger in freier Entscheidung eine andere Verwendung finde und Sie damit sterben ließe?

Frank Martin, am 19. November 2009 um 12:40 ( Link )

@Viscount:
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das schöne ist: Auch Frauen müssen sich nicht einreden lassen, daß sie darüber zu entscheiden hätten, ob sie ein Kind austragen oder nicht. Denn zu dieser Entscheidung gehörte eine Befugnis, die die Zustimmung des von ihrer Entscheidung unmittelbar Betroffenen voraussetzt, welcher naturgemäß nicht gefragt werden kann.

Und sicher, mit dem sog. Strafrecht, das im Grunde nur eine Kodifizierung von Rache darstellt, kann man einem unauflöslichen Konflikt nicht beikommen.

Und ja, so sie mich nicht selbst in die von Ihnen beschriebene mißliche Lage gebracht hätten, könnte ich es ihnen nicht verdenken, wenn Sie Ihre Zeit besser zu verwenden hätten. Gleichwohl würde ich Ihnen versprechen, daß ich für ihre Hilfe mich erkenntlich zeigen würde.

Frank Martin, am 19. November 2009 um 12:52 ( Link )

PS. Noch zum Recht.

Rechte und Pflichten bestehen immer spiegelbildlich. Das bedeutet, jedes Recht besteht, solange jemand sich zu seiner Gewährung verpflichtet.

Wäre Eigentum ein bloßes Recht, könnte der daraus Verpflichtete (oder seine Erben) dieses Recht auch (irgendwann) aufkündigen. Wer aber kann dazu befugt sein, Eigentum mit Wirkung gegen den Eigentümer aufzukündigen?

Viscount, am 19. November 2009 um 13:05 ( Link )

@Frank Martin

Denn zu dieser Entscheidung gehörte eine Befugnis, die die Zustimmung des von ihrer Entscheidung unmittelbar Betroffenen voraussetzt, welcher naturgemäß nicht gefragt werden kann.

Sehen Sie, Herr Martin, genau darauf kommt es nicht an, denn selbst lebende Personen haben keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, im Körper eines anderen zu existieren, im Zeifel sogar gegen den ausdrücklichen Willen des Körpereigentümers. Wenn dieser Anspruch allerdings schon unter geborenen, zurechnungsfähigen Personen nicht existiert, kann er a fortiori auch nicht bei Ungeborenen bestehen.

Wer aber kann dazu befugt sein, Eigentum mit Wirkung gegen den Eigentümer aufzukündigen?

Nur einer: der Eigentümer selbst.

Frank Martin, am 19. November 2009 um 13:20 ( Link )

@Viscount:
Ein Embryo braucht keinen durchsetzbaren Anspruch gegen seine Mutter, um in deren Körper zu gelangen. Wieso sollte es einen solchen benötigen, um dort zu existieren?

Wo aber ist der berechtigte Anspruch (durchsetzbar ist allerlei) der Mutter, den von ihr selbst mitgezeugten neuen Menschen auf sein erhebliches Lebensrisiko hin zu entfernen?

Wo die Mutter mit seiner Zeugung Verantwortung für neues Leben eingegangen ist, kann sie sich nicht auf dessen Kosten wieder davon befreien.

Molot, am 19. November 2009 um 14:29 ( Link )

@Frank Martin

Wo die Mutter mit seiner Zeugung Verantwortung für neues Leben eingegangen ist,....

Wem gegenüber würde denn diese Verantwortung bestehen? Doch wohl allenfalls gegenüber sich selbst bzw. dem Kind, oder?
B.Ullmann

Frank Martin, am 19. November 2009 um 15:02 ( Link )

@Molot:
Dem Kind, seinem Vater, ihrer und seiner Familie, ihrer Gemeinde, und nicht zuletzt: Gott.

Molot, am 19. November 2009 um 20:10 ( Link )

@Frank Martin

...und nicht zuletzt: Gott

Welchem denn, ihrem oder Ihrem?
Trottel!
B.Ullmann

Reaktionaer, am 19. November 2009 um 21:33 ( Link )

"bin ich nach wie vor der Meinung, daß die Entfernung einer Leibesfrucht nicht strafbar sein sollte."

Das ist wieder einmal ein Meisterstück an Verharmlosung. Denn es geht ja noch nicht einmal darum, daß das ungeborene Kind lediglich friedlich aus dem Mutterleib entfernt würde und dann an Unterversorgung stürbe - was gleichwohl schon schlimm genug wäre -, sondern darum, daß es im Mutterleib zerstückelt wird.

Hier ein wenig praktisches Anschauungsmaterial:

Die Reaktion ist gleichwohl programmiert: Kalt lächelnd werden die Apologeten des Kindesmordes darauf verweisen, daß diese Bilder angeblich nur an die Emotionen appellieren und der Sache nicht dienlich seien. Das könnten aber Kommunisten ebenso behaupten, wenn sie mit Bildern aus dem Gulag konfrontiert würden.

Shuca, am 19. November 2009 um 21:53 ( Link )

Was für ein Argument.Kein Mensch hat das Recht im Körper eines anderen zu leben.Wenn bei einer Fristenlösung die Secunde vor Mitternacht oder danach die Existenz eines Menschen entscheidet!Was ist die Spätabtreibung von den angeblichen nicht lebenden.Du könntest selbst abgetrieben worden sein.Und der Befürworter der Abtreibung wird sagen.Das ist rechtens.Diese zu früh geborenen Helden sind einfach nur faszinierend.An dem Wort "Barmherzigkeit" unterscheidet sich der Mensch vom Tier.Aber dieses Wort wird auch ein Urteil sprechen.
Per Mariam ad Christum.

Viscount, am 19. November 2009 um 22:53 ( Link )

@Shuca

An dem Wort "Barmherzigkeit" unterscheidet sich der Mensch vom Tier.

Und an der Verknüpfung von »Barmherzigkeit« mit Strafbarkeit der Lügner. Barmherzigkeit können Sie auf gesetzlichem Wege ebensowenig herstellen wie Solidarität.

Aber jetzt wissen Sie auch, weshalb ich in der Regel davon Abstand nehme, Abtreibungsdiskussionen führen zu wollen: Weil einem da sofort die ganze Barmherzigkeit angetragen wird — bezeichnenderweise in erster Linie von denen, die sich immer auf sie berufen.

Mein Standpunkt ist klar: Abtreibung ist unmoralisch, aber nicht strafbar, daran ändern weder Bilder etwas noch die Bibel.

Shuca, am 19. November 2009 um 23:09 ( Link )

@Viscount
Wer weiß denn heute noch was moralisch ist.Der Rechtsstaat spricht ständig von Sittenwiedrigkeit.Was ist Sitte.Ihr Standpunkt in Ehren,aber er kann die Lawine nicht aufhalten.Der Angriff auf das Kind im Mutterleib wird bei Alten im Altersheim nicht stehen bleiben.Das Wort Euthansie ist schon längst wieder hoffähig geworden.Jeder der für Abtreibung ist, sollte sich im klaren sein das er kein eigenes Wachkoma lange überleben wird.
Jeder wird durch sein eigenes Denken gerichtet werden.Das Wort Sterbehilfe wird für viele junge Menschen eine vorrübergehende Entlastung sein.Ich kann die vielen holländischen Rentnern verstehen die in deutsche Altersheime flüchten.

Viscount, am 19. November 2009 um 23:20 ( Link )

@Shuca

Wer weiß denn heute noch was moralisch ist.

Ja, da haben Sie vollkommen recht, das ist nicht von der Hand zu weisen. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie das bei anderen ist, allerdings wurde ich christlich erzogen, und das wird mir, ob ich will oder nicht, auch ein Grundgerüst für mein Leben erhalten. Als (distanzierter, aber immerhin nach wie vor) katholischer Christ, der ich bin, ist mein Standpunkt exakt der, den ich weiter oben schilderte: Die Abtreibung ist unmoralisch.

Nur finde ich im Gegensatz zu Ihnen oder Herrn Reaktionaer keinen logischen Weg dahin, diese meine spezifische Überzeugung in Form einer allgemein verbindlichen Rechtsordnung zu etablieren, denn nach meiner Überzeugung ist niemand dazu befugt.

Machen Sie meintwegen Anti-Abtreibungskampagnen, schalten Sie Anzeigen, senden Sie auf allen Kanälen, wie es Ihnen beliebt. Tatsächlich gläubige Christen werden nicht abtreiben, ob es nun gesetzlich erlaubt ist oder nicht. Es wäre daher, aus Sicht der Kirche, höchste Zeit, den Standpunkt klarzumachen.

Shuca, am 19. November 2009 um 23:50 ( Link )

@Viscount
Ich bin emotional.Ich habe nicht die Bildung die sie haben.Aber wenn mann ein Kind das etwa so groß wie ein Bleistift ist, um sein Leben kämpfen sieht.Und nur durch Gebete und das großartige Wirken von Ärzten und Pflegekräfte einer deutschen Universitätsklinik siegen sieht,dann versteht man diese technokratische Welt nicht mehr.Verlassen sie ihre Taufe nicht,egal in was für in einem Zustand seine Kirche ist.
Per Mariam ad Christum.

Viscount, am 20. November 2009 um 12:02 ( Link )

@Shuca

Ich bin emotional.

Na, wer wäre das nicht im Angesicht dieser Frage? Glauben Sie denn, daß mich die Bilder von oben völlig kalt gelassen hätten? Mitnichten. Gerade weil in dieser Frage in aller Regel sogleich mit schwerstem Kaliber gefeuert wird, sollte man sich über sie klar werden.

Ich habe Ihnen meine Auffassung dargelegt: Ich persönlich halte die Abtreibung für unmoralisch, halte allerdings trotzdem daran fest, daß der Körper einer Frau weder dem Gesetzgeber noch der Gemeinschaft noch der Kirche noch irgendjemandem sonst gehört, demnach also niemand dazu befugt ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, außer der Frau selbst.

Wie sich die Frau, der der Körper mit der Leibesfrucht gehört, sich letztendlich entscheidet, ist ihr daher selbst zu überlassen. Mehr als überzeugen und argumentieren kann man nicht, in diesem Sinne halte ich auch die Ansicht der Kirche für nicht hilfreich, den 'kurzen Weg' über ein gesetzliches Verbot nehmen zu wollen, wo eigentlich Worte der Überzeugung angebracht wären.

Verlassen sie ihre Taufe nicht,egal in was für in einem Zustand seine Kirche ist.

Glauben Sie mir: Wäre mir mein Glaube egal, würde ich nicht so oft und so erbittert mit ihm ringen.

Leonard_Euler, am 21. November 2009 um 1:47 ( Link )

Viscount

Sehen Sie, Herr Martin, genau darauf kommt es nicht an, denn selbst lebende Personen haben keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, im Körper eines anderen zu existieren, im Zeifel sogar gegen den ausdrücklichen Willen des Körpereigentümers. Wenn dieser Anspruch allerdings schon unter geborenen, zurechnungsfähigen Personen nicht existiert, kann er a fortiori auch nicht bei Ungeborenen bestehen.

Hat ein Kleinkind keinen Anspruch darauf von seinen Eltern versorgt zu werden? Oder dürfen die Eltern ihr neugeborenes Kind im Wald aussetzen, weil das Kind keinen durchsetzbaren Anspruch darauf hat in ihrem Haus zu existieren?

Ich würde sagen, die Eltern sind stillschweigend eine Verpflichtung eingegangen, und diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf das Ungeborene.

Reaktionaer, am 21. November 2009 um 9:57 ( Link )

Viscount

"halte allerdings trotzdem daran fest, daß der Körper einer Frau weder dem Gesetzgeber noch der Gemeinschaft noch der Kirche noch irgendjemandem sonst gehört, demnach also niemand dazu befugt ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, außer der Frau selbst."

Sie raffen es nicht, oder? Selbstredend gehört der Körper einer Frau ihr selbst. Das bestreitet doch niemand. Das macht aber das ungeborene Kind im Leib der Frau nicht zu einer Sache, die der Frau gehören würde.

Selbst, wenn man das pervers anmutende Rothbard-Argument aufgreift, daß niemand das Recht habe, sich als Parasit im Körper eines Anderen aufzuhalten, so könnte man daraus höchstens ableiten, daß das ungeborene Kind ohne weiteren Schaden entfernt werden dürfte, selbst, wenn es dann außerhalb des Mutterleibes an Unterversorgung stürbe. Tatsache ist aber, daß es bereits im Mutterleib in Stücke gerissen wird, siehe oben. Das können Sie auch mit Ihrer libertären "Ethik" nicht rechtfertigen. Wenn sich jemand unerlaubt in Ihrer Wohnung aufhält, dürfen Sie ihn zwar rausschmeißen, aber nicht in Stücke hacken.

Reaktionaer, am 21. November 2009 um 9:59 ( Link )

@ Leonard_Euler

"Oder dürfen die Eltern ihr neugeborenes Kind im Wald aussetzen, weil das Kind keinen durchsetzbaren Anspruch darauf hat in ihrem Haus zu existieren?"

Das hätten Sie besser nicht gefragt. Denn, hören und staunen Sie, nach libertärer "Ethik" dürfen die Eltern - ebenso, wie auch der Auftrag, einen Mord zu begehen, aus libertärer Sicht ausdrücklich straffrei bleiben muß.


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