Dirk Friedrich

Jahrgang 1976, Jurist.

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Bevormundungsstaat: Politiker gegen die Onlinesucht

von Dirk Friedrich

Abhängigkeit als erlerntes Verhalten

Am Donnerstag haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam beantragt, die Bundesregierung möge prüfen, ob Onlinesucht eine Krankheit im Sinne der Weltgesundheitsorganisation sei. Denn die exzessive Nutzung der elektronischen Medien könne mit besonderen Auswirkungen hinsichtlich der Gesundheit und der sozialen Stellung der Betroffenen verbunden sein. Zwar, so gestehen die Antragsteller großzügig zu, habe der Großteil der Nutzer einen unbedenklichen Umgang mit den neuen Medien entwickelt. Doch seien 3 bis 7 Prozent der Nutzer als gefährdet einzustufen, da sie deutliche Anzeichen von Suchtverhalten aufwiesen. Gerade das Internet berge ein besonderes Suchtpotenzial. Eine besondere Gefahr ergebe sich daraus, dass die Bedeutung des Internets zukünftig zunehmen werde und daher die Fallzahlen eher stiegen.

Zwischenzeitlich hatte das Bundesministerium für Gesundheit eine Studie in Auftrag gegeben. Nach dieser seien wissenschaftliche Aussagen zur Behandlung der Onlinesucht zwar zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Grundlage der Studie ist jedoch die Einstufung zeitlich umfangreichen Internet- oder Mediengebrauchs als pathologisch. Es handele sich dabei um eine dem Pathologischen Spielen vergleichbare Impulskontrollstörung. Wegen dieser Ähnlichkeit der Symptome liege es nahe, den Pathologischen Internetgebrauch wie das Pathologische Spielen oder die Substanzabhängigkeit zu therapieren. Die Antragsteller fordern nun eine weitere Erforschung der Sucht, damit geeignete präventive und therapeutische Maßnahmen gefunden werden können. Gleichzeitig solle in den Schulen die Medienkompetenz gefördert werden.

Währenddessen warnt die Bundestagsabgeordnete Frau Bär der CSU in einem Interview, dass Onlinesucht jeden treffen könne. Frauen zwischen 30 und 55 Jahren verfielen häufig der Online-Chatsucht. Ärgstes Problem sei aber die Online-Sexsucht. Die Folgen der Onlinesucht führten hin zu Kündigung durch den Arbeitgeber und sozialer Vereinsamung,

Dass sich Politiker an dem Phänomen der Onlinesucht abarbeiten, ist aus freiheitlicher Sicht gefährlich. Die Tendenz der Politiker zur Regulierung des Internets ist nicht erst seit den Bestrebungen zur Errichtung von Internetsperren bekannt. In Bezug auf Kinderpornographie richten sie sich dem Anschein nach insbesondere auf die Verhinderung der Begehung von Straftaten. In Bezug auf Onlinesucht geht es nicht um den Schutz von Bürgern vor Straftaten, sondern vorgeblich um den Schutz der Bürger vor sich selbst. Die Freiheit zur Selbstbestimmung des eigenen Lebens wird dadurch aus einer zweiten Richtung beeschränkt. Wer gegen die Regulierung des Internets argumentiert, muss beide Stoßrichtungen berücksichtigen.

Die sich nicht nur im Hinblick auf Onlinesucht, sondern auch durch diskutierte und umgesetzte Beschränkungen der Freiheit zur beliebigen Nahrungsaufnahme, des Zigarettenkonsums und der sportlichen Betätigung manifestierende Freiheitsfeindlichkeit ist Ausdruck einer zunehmenden Bevormundung des Bürgers. In immer weniger Bereichen des täglichen Lebens wird dem Bürger zugestanden, Entscheidungen über sein Wohl und Wehe selbständig treffen zu können. Wurde zwischenzeitlich – und von vielen immer noch – der Sozialstaat fälschlich als den Bürger unterstützende Institution angesehen, so findet er nun zu seinen Wurzeln zurück. Diese liegen in der Bevormundung des Bürgers. Die Rechtfertigung Bismarcks für seine Sozialgesetzgebung bestand in der Behauptung, die von den Arbeitervereinen angelegten Kassen zur Absicherung der Unwägbarkeiten des Lebens seien nicht ausreichend gewesen. So wurden die von der Arbeiterschaft selbst organisierten Sicherungssysteme durch ein staatlich verwaltetes ersetzt. An die Stelle eigenverantwortlicher Vorsorge trat die staatliche Bevormundung. Dieser Sachverhalt ist in Vergessenheit geraten. Über lange Zeit wurden die Zwangssozialversicherungen angesehen als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe und Ausprägung christlicher Nächstenliebe in Zeiten der Not. Anhand der Maßnahmen gegen Onlinesucht und zur Bekämpfung der Fettleibigkeit ist zu erkennen, dass es zu jeder Zeit immer nur um Bevormundung des Bürgers geht. Es steht dem Bürger nicht frei, für Notzeiten und Krankheiten selbst vorzusorgen, denn er ist aus Sicht der politischen Klasse dazu schlicht unfähig.

Gesetzgebung für sich ist allerdings nicht so überzeugungskräftig, dass sie ohne rechtfertigende Argumentation auskäme. Jedes Gesetz bedarf eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung, ohne den es nicht befolgt wird. So werden Straßenverkehrsregeln etwa häufiger befolgt, wenn die Verkehrsteilnehmer einen Sinn in ihnen erkennen können. Eine durch Verbotszeichen geregelte Geschwindigkeitsbegrenzung wird daher häufiger eingehalten, wenn für jeden Verkehrsteilnehmer ersichtlich eine besondere Gefahrenstelle befahren wird. Entsprechend bedarf auch die Regulierung der Onlinesucht einer wenigstens auf den ersten Blick überzeugenden Argumentation. Wie so häufig muss eine angebliche Krankheit herhalten. Nahezu jeder sieht Ärzte als Autoritätspersonen an. Beruft sich ein Politiker auf Suchtverhalten, dem er präventiv oder therapeutisch begegnen will, so färbt die ärztliche Autorität auf ihn ab.

Jeder vernünftige Mensch muss allerdings Zweifel an der angeblichen Krankheit namens Internetsucht haben. Der liberale Psychiater Thomas Szasz verneint die Existenz  von Suchtkrankheiten vollumfänglich. Nach seiner Auffassung ist Suchtverhalten keine Krankheit, sondern die Angewöhnung glücklich machenden Verhaltens, das als solches erlernt und im sozialen Kontext belohnt wird. Die angeblichen biologischen Mechanismen, die zum Suchtverhalten zwängen, seien bislang nicht identifiziert worden, weswegen man nicht von einer Krankheit sprechen könne. Krankheit sei niemals die verhaltensmäßige Abweichung von einer Norm, sondern nur das, was mit wissenschaftlichen Methoden im Körper nachgewiesen werde. In Bezug auf die Betroffenen der Onlinesucht ergibt diese Begründung des Suchtverhaltens als soziale Angewohnheit durchaus Sinn.

Es schließt sich der Kreis zur Bevormundung: Aus Sicht der Politik reicht es aus, wenn jemand von der Norm abweicht, um ihn als krank und der Heilung bedürftig zu behandeln. Abnormales Verhalten widerspricht dem moralischen Empfinden der Mehrheit der Menschen. Die Mehrheit der Menschen hat ein Bedürfnis, nicht durch abnormales Verhalten belästigt zu werden. Diesem Bedürfnis kommen Politiker nach, indem sie die Moral der Mehrheit mittels gesetzlichen Befehls zum verpflichtenden Kodex erheben. In diesem Mechanismus ist die liberale Hoffnung auf eine freiheitliche Gesellschaft begründet: Das moralische Mehrheitsempfinden der Bevölkerung kann sich ändern und Bevormundung aus der Mode geraten. Bis dahin sind weitere Rezepte der politischen Quacksalber zu befürchten.

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 Freiheit: Recht und Moral

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20. Juni 2009

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