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Bad Bank: Eine Phantomdiskussion …von Luis Pazos … und die Konzentration auf das Unwesentliche Die derzeitige öffentliche Diskussion um Lösungsansätze der Finanzkrise kreist in Deutschland vor allem bankenseitig immer wieder um das Konzept einer so genannten „Bad Bank“. Doch was hat es eigentlich damit auf sich und warum ist das Konzept der Favorit der strauchelnden Kreditinstitute? Eine „Bad Bank“ ist eine eigenständige Einrichtung für Finanzinstitutionen, die sich von ihren „Bad Assets“, ihren „schlechten“ Wertpapieren, im Bestand des verwalteten Vermögens trennen wollen oder besser gesagt trennen müssen. Es handelt sich bei „Bad Assets“ um Aktiva in den Bilanzen der Banken, für die sich entweder keine Käufer finden lassen oder eben nur solche, deren Preisvorstellungen völlig zu recht deutlich unter dem ehemaligen Einstandswert des Wertpapiers notieren. Kursverluste durch fallende Marktpreise wiederum lassen die Aktivseite der Banken schrumpfen und nagen dann am Eigenkapital, welches in finanzwirtschaftlichen Unternehmen traditionell nur wenige Prozentpunkte der gesamten Bilanzsumme ausmacht. Wird das Eigenkapital negativ, geht das Unternehmen in Konkurs, da die Summe der Vermögenswerte nun nicht mehr ausreicht, um die Gesamtverbindlichkeiten der Gläubiger zu befriedigen. Und um das zu verhindern soll eben jene „Bad Bank“ die kritischen, gerne auch „toxischen Papiere“ genannten Aktiva zu angemessenen Kursen abkaufen. Kurse also, die das Überleben des Instituts zu sichern vermögen. Dass heißt aber auch, dass es sich um politische Kurse handelt, die oberhalb des Marktpreises notieren müssen, die „Bad Bank“ selber also niemals Resultat eines Marktprozesses sein kann. So wird in Deutschland heftig um öffentliche Beteiligungsmodelle gerungen, denen allerdings die amtlichen Stellen noch skeptisch gegenüberstehen. Doch während hierzulande noch diskutiert wird, haben andere Länder längst Fakten geschaffen – und zwar vor über 10 Jahren. Nein, nicht außerhalb des Euro-Währungsgebiets, dessen Zahlungsmittel von offiziellen Fans bereits zur nächsten Weltleitwährung erkoren wurde. Die „Bad Banks“ befinden sich in Wahrheit längst mitten im Eurosystem, der Status wurde ihnen bereits in den 90er Jahren zuerkannt, lukrative Kollektivhaftung der „Good Banks“ inklusive. Eigentlich undenkbar, sollte und wurde doch durch augenscheinliches Kopieren der institutionellen Rahmenbedingungen eines vermeintlichen Hartwährungssystems, dem der Bundesbank, in Verbindung mit der absoluten Verpflichtung auf die Preisstabilität gerade das Vertrauen der Akteure auf den internationalen Finanzmärkten gewonnen werden. Durch die Konzentration auf die äußeren und inneren Preisniveaustabilität, insbesondere den Euro-Dollar-Wechselkurs und die Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamtes ging der Blick auf die eigentliche Risikoposition verloren. Die Betonung beim Kopiervorgang liegt dann auch auf augenscheinlich – wer interessiert sich schon für die von der Europäischen Zentralbank (EZB) herausgegebenen „Allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“ (EZB-Regelwerk)? Im Gegensatz zur landläufigen Meinung haben nämlich die nationalen Zentralbanken, so auch die Bundesbank, keinesfalls ihre Souveränitätsrechte an die EZB abgetreten. Ein Blick in die Artikel 14.4 und 18.1 der bereits 1992 verabschiedeten Satzung der EZB hätte freilich genügt. Demnach ist es den nationalen Zentralbanken ausdrücklich erlaubt, selbständig und auf eigene Rechnung auf den Finanzmärkten tätig zu werden. Also ein kompletter Gegensatz zum einstigen Währungssystem der Deutschen Mark, in dem die Landeszentralbanken ausschließliche Erfüllungsgehilfen der Bundesbank waren. Auf welche Geschäftsaktivitäten bezieht sich nun diese Selbständigkeit? Generell kann jede Zentralbank zwei Arten von Finanzoperationen praktizieren, nämlich temporäre Pfand- sowie endgültige Kaufstransaktionen, letztere natürlich sowohl als Käufer als auch Verkäufer. In beiden Fällen erwirbt die Zentralbank von den Geschäftsbanken ihres Zuständigkeitsbereichs Vermögenstitel gegen exklusiv von ihr emittierte Zahlungsmittel. Doch genau diese Vermögensgegenstände, gemäß EZB-Regelwerk ausschließlich Schuldtitel, also Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen, etc., die so genannten refinanzierungsfähigen Sicherheiten, bedürfen seitens der Zentralbank bestimmter Annahmekriterien. Nur wenn diese auch wirklich erfüllt sind, gelten die Sicherheiten als notenbankfähig. Und genau hier setzen die Selbständigkeitsbefugnisse der nationalen Zentralbanken des Eurosystems an. Denn das EZB-Regelwerk definiert ausdrücklich zwei Kategorien von notenbankfähigen Sicherheiten, nämlich marktfähige und nicht marktfähige, wobei die Kriterienauswahl für die marktfähigen der EZB, für die nicht marktfähigen aber den Zentralbanken der jeweiligen Euroländer obliegt. Tatsächlich schreibt das EZB-Regelwerk hierzu lediglich geringe und eher formale Mindeststandards vor. Somit aber ist jede einzelne nationale Notenbank jeweils für „ihr“ Währungsgebiet zuständig, allerdings gerade nicht für qualitativ relativ hochwertige, marktgängige und eher ausfallsichere Schuldverschreibungen. Nein, ausgerechnet die nicht marktfähigen Schuldtitel bleiben der nationalen Obhut überlassen, wobei die Eigenschaft „nicht marktfähig“ zwar nicht prinzipiell, jedoch tendenziell qualitative Minderwertigkeit und in sofern ein entsprechendes Ausfallrisiko nach sich zieht und damit auch jene schlechten Sicherheiten umfasst, die als Subprimetitel aktuelle Berühmtheit erlangen konnten. Und in geradezu prophetischer Weitsicht werden im EZB-Regelwerk zwei Arten von nicht marktfähigen Sicherheiten sogar ausdrücklich zugelassen: Verbriefte Kreditforderungen und hypothekarisch besicherte Schuldtitel. Ursprünglich sollten diese Regelungen der hinreichenden Berücksichtigung länderspezifischer Finanzgewohnheiten dienen und können daher getrost als typische Folge europäischer Konsenspolitk gewertet werden. Diese selbst nach klassischer Zentralbanklehre handwerkliche Mangelhaftigkeit indes droht für die Währungsunion nun zur Nagelprobe zu werden. Denn ohne einheitliche Qualitätskriterien für eine einheitliche Währung können die relativ unsolide operierenden Zentralbanken ehemaliger Weichwährungsländer auch gegen Subprimetitel Euro emittieren beziehungsweise im Zweifel ohne institutionelle Hürden ihr Bankensystem stützen. Sie nehmen damit eine lupenreine „Bad Bank“ Funktion wahr. Dies kann spätestens dann zum Problem werden, wenn wegen vermehrter Ausfälle dieser Positionen die erste Zentralbank des Eurosystems in die Insolvenz gleiten sollte beziehungsweise durch ihre Mutter und Schwestern aufgefangen werden muss. Das dies entgegen landläufiger Meinung tatsächlich möglich ist, schließlich bilanziert eine Zentralbank auch nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, bewiesen zuletzt 1996 die Mongolei, 1997 Indonesien, 2001 die Türkei und 2008 Island, das erst im Oktober ein 4 Milliarden Eurodarlehen Russlands in Anspruch nehmen musste. Der Konkurs der anderen Zentralbanken konnte jeweils nur durch Steuergelder beziehungsweise den Internationalen Währungsfond verhindert werden. Und im Europäischen System der Zentralbanken heißt es für die „Good Banks“, die solideren Zentralbanken, ohnehin: Mitgehangen, mitgefangen. Warum sich diese aber, Bundesbank inklusive, systematisch übervorteilen lassen, dürfte das Geheimnis europäischer Integrationspolitik bleiben. Es mag ein Zufall sein, dass obiges länderspezifisches Reglement unter ausdrücklicher Einbeziehung von Kredit- und Hypothekenforderungen seine Wurzeln in den 90er Jahren zeitgleich mit der Institutionalisierung des Subprime Sektors in den USA hat. Der schnell internationalisierte Markt für Subprimekrediten und Ausfallpolicen fand seinen fatalen Anfang auch erst im Jahr 1995, als Kompensation zum „Community Reinvestment Act“, der die Kreditwürdigkeit jedes Bürgers schlichtweg via Diskriminierungsverbot amtlich anordnete und die Banken zur Vergabe riskanter Kredite zwang. Schließlich sollte nichts dem Traum vom einfachen Zugang zu Grundbesitz für wirklich jeden Amerikaner im Weg stehen. Ebenso auffällig ist es, dass ausgerechnet jene für ihre Weichwährungen bekannten und die legere länderspezifische Selbständigkeit weidlich nutzende Länder, die so genannten PIGS (Portugal, Italien, Griechenland, Spanien), auffällig wenig Probleme und entsprechenden Abschreibungsbedarf im Zuge der aktuellen Krise in ihren Bankensektoren aufweisen. Entweder waren die südländischen Bankmanager cleverer als ihre Kollegen, legten traditions- oder regulierungsbedingt andere Schwerpunkte oder nahmen einfach ihre „Bad Zentralbanken“ gehörig in die Pflicht. Einen Hinweis auf letzteren Verdacht könnten auch die mittlerweile auf Rekordhöhen gestiegenen Zinsdifferenzen für Anleihen aus den „südlichen“ im Vergleich zu den „nördlichen“ Euroteilnehmerstaaten und die monatelang anhaltende Schwäche des Euro zum fundamental ebenfalls kranken US-Dollar hinweisen. In jedem Fall ist dieser institutionelle Mangel nicht nur eklatant sondern auch einzigartig, die Hoheit über Art und Umfang refinanzierungsfähiger Sicherheiten in allen anderen Währungssystemen von Bedeutung ist seit jeher exklusives Recht der zentralen Währungsorganisation, nie ihrer Töchter. Interessanteweise kann nicht einmal die EZB selbst hier korrigierend eingreifend. Um dies gewährleisten zu können, müsste sie nämlich das zu verbindlichen Beschlüssen fähige Organ dominieren. Auch dies gilt für alle anderen bedeutenden Währungssysteme weltweit. Nur eben nicht im Fall der EZB. Das geldpolitische Beschlussorgan der Eurozone, EZB-Rat, legt zwar allein Änderungen in den Leitlinien der Geldpolitik fest und trifft dazu in der Regel zweimal monatlich die Entscheidungen bezüglich der relevanten monetären Parameter. Allerdings täuscht der Name des Organs über dessen Zusammensetzung hinweg, der sich klar aus Artikel 10 Absatz 1 der EZB-Satzung herleiten lässt. Es besteht nämlich aus den sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB sowie den aktuell 13 Präsidenten der nationalen Zentralbanken beziehungsweise ihren Vertretern. Da alle geldpolitischen Beschlüsse mindestens einer einfachen Mehrheit bedürfen, hängen auch alle Entscheidungen der EZB vom Wohlwollen der nationalen Zentralbanken ab. Die Töchter vermögen es damit, ihre Mutter zu dominieren, die weder autonom noch souverän ist. Herrn Trichet und seine Behörde für das vermeintlich umsichtige Krisenmanagement im Angesicht der bisherigen Krise zu loben ist beileibe zuviel der Ehre. Dem EZB-Präsidenten bleibt nämlich nach Artikel 13 der EZB-Satzung nur noch ein ausdrückliches Monopol: Die Verkündung der EZB-Beschlüsse nach außen. Quellen:
25. Februar 2009 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Arne Hoffmann, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Klaus Rainer Röhl schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareSatanas, am 25. Februar 2009 um 10:46 ( Link ) @Anselmo
Doch. ISBN3451322005, am 25. Februar 2009 um 11:34 ( Link ) Die HRE wird ja nun klamm heimlich auch zur „Bad Bank“ umfunktioniert ohne sie als solche zu deklarieren. Erst steckt die DB administrativ die Finger rein…., dann tauchen jüngst, außerhalb der Bilanz, 600 Mrd. bei der HRE auf… wo die wohl plötzlich herkommen…?! Und nun übernimmt der Staat 90%.... Widdewiddewitt und Drei macht Neune!! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt .... trallari trallahey tralla hoppsasa ... Lechzrinx, am 25. Februar 2009 um 12:56 ( Link ) ISBN3451322005, am 25. Februar 2009 um 11:34 Die HRE war schon immmer eine "BadBank", lies diese riesen Sauerei. Wir (BRD GmbH) hätten eigentlich gar nichts mehr damit zu tun... Kreditkrise: Der seltsame Fall der Hypo Real Estate von Dirk Friedrich Eine Geschichte, die man nicht besser erdichten könnte ... Der Skandal, mit dem das Buch für den Wirtschaftshistoriker zum Beststeller werden kann, offenbart sich, wenn man einer von „report“ aufgedeckten Verknüpfung folgt. Die HRE ist nach dem Umwandlungsgesetz von der Bay. Hypo- und Vereinsbank abgespalten worden. Die BHV, selbst mittlerweile unter italienischer Kontrolle, haftet für Schulden der HRE für die Dauer von fünf Jahren nach der Abspaltung. Diese Frist endete am 29.09.2008, just an dem Tag, als die HRE ihre prekäre Lage bekannt gab. Die HRE wurde als „bad bank“ gegründet. Sie hielt Vermögenswerte, die in der BHV, der damaligen bayerischen Vorzeigebank, niemand mehr haben wollte. Was niemand mehr haben will, das kauft am Ende die Bundesregierung. Dazu muss, so „Spiegel Online“, Wieandt nur den Druck erhöhen. http://ef-magazin.de/2009/01/31/926-kreditkrise-der-seltsame-fall-der-hypo-real-estate Noch Fragen?!... Querdenker, am 26. Februar 2009 um 13:35 ( Link ) "Die Reise nach Jerusalem" Dieser Artikel bestätigt nochmals in schlüssiger Weise, dass zur Zeit eine massive Umverteilung von Sachwerten in Papierwerte erfolgt. Dieser Prozess bedarf unbedingt einer staatlichen Gegensteuerung, da es genau diese künstlich herbeigeführte Krise ist, die das Ergebnis einer Umverteilung von hochwertigen Sachgütern zum Ziel hat. http://www.faw-neu-ulm.de:81/sites/default/files/Das%20Spiel%20der%20Spiele_27_10_08-(komplett)-komprimiert.pdf Dirk Sollte hat vieles noch sehr diplomatisch umschrieben. Hier bedarf es intelligenter, unbelasteter und durchsetzungsfähiger Polit-Patrioten, denen das Vaterland wichtiger ist, als alte Bündnisse und Beziehungen, die eine weitere Ausplünderung Deutschlands zur Folge haben. Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
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Anselmo, am 25. Februar 2009 um 9:20 ( Link )
Endlich einmal ein wenig Klartext bezogen auf die tatsächlichen Vorgänge in der Politik.
In den 90er Jahren wurden die Zentralbanken in der EU offenbar in den Club der Zocker und Casino-Spekulationen aufgenommen.
Zu korrigieren ist nur die Annahme, dass die
toxischen Derivate auf der Aktivseite der Bankbilanz
grundsätzlich auftauchen. Da hat man ja die
Möglichkeit geschaffen, die toxischen Papiere
außerhalb der Bilanz zu platzieren und die
Bewertung nach "Ertragslage" zu gestalten.
Aber mit dem Artikel wird aufgezeigt, dass
wir es hier mit einer Krise zu tun haben,
die durch die selbst von der EU gestützte
Casino-Politik der Finanz-Mafia verursacht
wurde. Denn die "spekulativen" Kurswerte
bzw. die Bewertung der Wertpapiere hatte
seit vielen Jahren nichts mehr mit einer
"realen" Wertentwicklung (Realwirtschaft)
zu tun.
Hier wäre zu fragen, welche Lobbyisten seinerzeit diese toxischen Regelungen der Casino-Mentalität durchgesetzt hatten. Anzunehmen, dass alle Beteiligten nicht gewusst hätten, dass diese Art der Zockerei zu Verwerfungen zwangsläufig führen muss, wäre ein wenig idiotisch.
Es ist wahrscheinlich, wie in Deutschland längst Praxis, dass die "Banker" die gesetzlichen Regelungen selbst formuliert hatten!
Und die versammelten Wirtschaftsinstitute in Europa haben nichts gemerkt? So viele Deppen kann es gar nicht geben.