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Bundesnachrichtendienst (BND): Dunkle Geschäftevon Chris Vigelius Von Steuerfahndern und Schattenmännern „Knapp fünf Millionen Euro“ sollen sie gekostet haben, die Datensätze über Geldanlagen der liechtensteinischen LGT-Bank. Ein stolzer Preis, selbst für den Sturz eines ehemals hoch dekorierten Topmanagers und Boliden der Deutschland AG. Inszeniert in einem Medienspektakel, das man in der Form noch nicht gesehen hatte, und das für den einen oder anderen Kommentator im Internet Ähnlichkeiten zu römischen Zirkusspielen oder gar zur „Reichskristallnacht“ 1938 aufweist. Auch wenn solche Vergleiche überzogen erscheinen mögen: Besonders vertrauenerweckend ist der Weg, auf dem die Unterlagen – Medienberichten zufolge eine CD-ROM mit Dossiers von über 1.000 deutschen Kunden – ihren Weg in die Hände der federführenden Staatsanwaltschaft Bochum fanden, mit Sicherheit nicht. Schon die offizielle Version wirft eine Vielzahl von Fragen auf: Demnach hätte ein gewisser Heinrich K., ein ehemaliger Angestellter der LGT, dem Bundesnachrichtendienst (BND) Anfang 2006 die Daten zum Kauf angeboten. Weil man sich in Pullach nicht in der Lage sah, die Daten selbst zu analysieren, hätte man die auf solche Fälle spezialisierte Steuerfahndung in Wuppertal hinzugezogen, die nach einer ersten Sichtung „von der Qualität des Materials begeistert“ gewesen sei. Nach behördeninternen Konsultationen, in die auch das Bundesfinanzministerium und sogar das Kanzleramt eingeschaltet gewesen sein sollen, wurde man sich – Behördenmühlen mahlen langsam – im Herbst 2007 handelseinig. Geld und Datenträger wechselten den Besitzer, mit den bekannten Folgen. Der Datenklau könnte nach dieser Lesart von einem früheren Diebstahl inspiriert worden sein, der bereits im Jahr 2003 bei einem anderen Institut, nämlich der Liechtensteinischen Landesbank (LLB), stattfand. Damals wurden über 2.000 Datensätze von einem ehemaligen Vermögensverwalter entwendet, der zudem Gelder in Höhe von 270.000 Franken unterschlagen hatte. Zwar sitzt der Ex-Banker seit Anfang 2004 in Österreich in Haft, trotzdem gelang es ihm mit Hilfe eines Komplizen in Rostock und der Drohung, die Daten entweder an die deutschen Finanzbehörden oder die Presse weiterzugeben, insgesamt neun Millionen Euro „Schweigegeld“ von der LLB zu erpressen. Ohne Zweifel sind solche „Erfolgsgeschichten“ geeignet, Nachahmer auf den Plan zu rufen. Und natürlich dürfte gerade ein krimineller Datendieb und Möchtegern-Erpresser wohl kaum Skrupel haben, mit dem BND zusammenzuarbeiten, solange die Bezahlung stimmt. Dennoch gibt es gute Gründe, nicht an die Erzählung vom friedlichen Geheimdienstler zu glauben, der ohne eigenes Zutun inkriminierende Dateien angeboten bekommt. Nicht zuletzt deswegen, weil K. nach Angaben der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft wegen dem Entwenden von Kundendaten bereits 2003 zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, nach deren Verbüßung er sich ins Ausland absetzte. Zumindest die Daten der Jahre 2004 und 2005 (über die die Finanzbehörden dem Vernehmen nach verfügen) müssen also aus einer anderen Quelle stammen. Zu denken gibt auch, dass zwischen dem BND und der liechtensteinischen Bankenszene sehr alte Rechnungen offen sind: Die gehen zurück bis 1981, dem Gründungsjahr der sogenannten „Norfolk Foundation“ (Sitz der Gesellschaft: Vaduz), deren mutmaßlicher Zweck die steueroptimale Entgegennahme illegaler Parteispenden („nützliche Aufwendungen“) an die CDU war. Als 1999 die Spendenaffäre aufflog, ließen sich jedoch keine Aktivitäten der Stiftung über das Jahr 1992 hinaus belegen. Bereits am 8. April des gleichen Jahres lancierte der BND zudem einen Bericht („Anonyme Stiftungen und Firmengründungen“) über angebliche Beteiligungen liechtensteinischer Banken an Geldwäschepraktiken in der Presse, musste jedoch kurz darauf zurückrudern, da man zum einen kaum Beweise und sich zum anderen schon damals vorwiegend zweifelhafter Quellen bedient hatte – als Belege für die behaupteten Machenschaften wurden unter anderem anonyme Papiere und Aussagen eines vorbestraften Erpressers sowie eines weiteren Anlagebetrügers mit Verbindungen zur russischen Mafia angeführt. Um Schadenersatzforderungen wegen des fragwürdigen Dossiers abzuwehren, und da man sich auch neue Erkenntnisse über weitere CDU-Spendenkonten erhoffte, beauftragte die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2001 den BND mit einer massiven Spionageoperation gegen praktisch alle Liechtensteiner Geldinstitute. Nicht zuletzt dank neuer Befugnisse aus der Antiterrorgesetzgebung („Otto-Katalog“ nach dem damaligen Innenminister Schily) wurden so in großem Umfang Telefonate abgehört und Postsendungen geöffnet. Darüberhinaus wurden Daten angekauft (unter anderem 600.000 Datensätze zu internationalen Überweisungen, die ein luxemburgischer Ex-Manager eines Zahlungsverkehrsdienstleisters im Rahmen seiner Tätigkeit beiseite geschafft hatte) und nicht zuletzt direkte Quellen in den liechtensteinischen Bankhäusern angeworben – nach Informationen der „Berliner Zeitung“ soll es sich dabei sogar um leitende Mitarbeiter gehandelt haben. Konnte also der Dienst, dessen ausdrücklicher Auftrag das Ausspähen von Finanzdaten war, trotz erfolgreicher Anwerbeversuche keinerlei Erfolge in dieser Richtung zustande bringen, während sich exakt zur gleichen Zeit ein Unbekannter rein zufällig mit genau den gesuchten Daten bei eben diesem Dienst gemeldet hat? Und warum hat dieser Unbekannte die Daten nur den Finanzbehörden, aber nicht anderen potentiellen Interessenten angeboten, obwohl er doch nach den Vorfällen bei der LLB wissen musste, dass die Banken durchaus bereit sind, ihre eigenen Daten notfalls auch für hohe Beträge zurückzukaufen? Man muss wahrlich kein Verschwörungstheoretiker sein, um hier ins Grübeln zu kommen. Wesentlich glaubwürdiger erscheint es dagegen, dass der BND genau die Ergebnisse geliefert hat, zu deren Beschaffung er nachweislich beauftragt wurde – und das unter Zuhilfenahme üblicher Geheimdienstmethoden, die von der Einschleusung von „Maulwürfen“ über das gezielte Ansprechen von Schwachstellen (Mitarbeiter mit Schulden, Vorstrafen, privaten Problemen etc.) bis hin zur (eindeutig illegalen, aber kaum zu verfolgenden) Erpressung („Liefern Sie uns die Daten, dann wird niemand von Ihrem kleinen Geheimnis erfahren“) reichen. Träfe diese Theorie zu, hätte sich der BND, und damit mittelbar auch der Finanzminister, aber nicht nur die Ergebnisse krimineller Akte zunutze gemacht (was bedenklich genug wäre), sondern regelrechte Beihilfe zur Untreue und zum Ausspähen von Daten geleistet, wenn nicht gar dazu angestiftet. Beides ist sowohl in Deutschland als auch in Liechtenstein definitiv strafbar. Nach Ansicht von Rechtsexperten wäre spätestens dann ein Beweisverwertungsverbot sehr wahrscheinlich – womit nur noch die Fälle verfolgbar wären, in denen die derzeit laufenden Hausdurchsuchungen zusätzliches Beweismaterial erbracht hätten. Und natürlich die, in denen sich aufgeschreckte Anleger mit einer voreiligen Selbstanzeige eigenhändig ans Messer liefern. Vermutlich lässt sich auch so erklären, wieso die ansonsten eher auf Diskretion bedachten Steuerfahnder in dieser Angelegenheit einen so auffälligen Medienrummel unterstützt, wenn nicht gar erst produziert haben, wobei immer wieder auf die Möglichkeit der Selbstanzeige hingewiesen wurde – die jedoch nur dann strafbefreiend wirkt, wenn noch keine Ermittlungen angestrengt wurden; eine Vorbedingung, die gerade im LGT-Fall nicht gegeben ist. Angesichts solch zweifelhafter Empfehlungen sind betroffene Anleger vermutlich gut beraten, eine mögliche Selbstanzeige zumindest vorher mit einem auf solche Fälle spezialisierten Anwalt zu besprechen. Oder, wie in einem Internetforum empfohlen, gründlich den Schreibtisch aufzuräumen und danach eine spontane Auslandsreise anzutreten. Über einen Rückkehrtermin kann man ja immer noch nachdenken, wenn entschieden ist, wie kriminell sich ein Staat bei der Verfolgung vermeintlicher oder echter Rechtsbrecher gebärden darf. Internet: Liechtensteiner Fremdenverkehrsamt Dokumentarfilm: Die Geschichte des BND 21. Februar 2008 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Arne Hoffmann, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Klaus Rainer Röhl schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareGeheimdienstgegner, am 23. Februar 2008 um 23:15 ( Link ) Es geht bei dieser Aktion der Staatskriminellen doch nicht einfach nur um dunkle Geschäfte. Das ist eine unzulässige Verharmlosung. Es geht hier um eine gezielte Provokation eines Fürstentums, in dem die Menschen noch mehr Freiheiten und Sicherheiten genießen als in der parlamentarisch verseuchten BRD. , am 24. Februar 2008 um 10:12 ( Link ) Hier zeigt sich nun mehr als deutlich, wozu all diese "Terrorismus-" bzw. Überwachungsgesetze in Wirklichkeit geschaffen worden sind - nämlich um die Privatspäre der Bürger zu zerstören und "Steuerflüchtlinge" und sonstige dem Staat nicht genehme, weil freiheitlich orientierte Menschen, zu jagen. Freewheelin Et voila! http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=3849484.html Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll einen liechtensteinischen Banker erpresst haben. Das berichtet der Schweizer „SonntagsBlick“. Die Spione hätten insgesamt mindestens sechs Angestellte liechtensteinischer Finanzinstitute „mit teilweise recht brutalen Methoden“ kontaktiert. Unter Berufung auf „zwei voneinander unabhängige Quellen“ berichtet die Zeitung von einem pädophilen Banker, der erpresst worden sei. „Mit Hilfe von Profis aus dem einschlägigen Milieu wurde er in eine Falle gelockt“, schreibt die Zeitung. Sein Hotelzimmer sei mit Kameras und Mikrofonen präpariert worden. „Als man ihn mit den Aufnahmen konfrontierte, war es ein Leichtes, die Daten von weiteren deutschen Steuerflüchtlingen zu erhalten.“ Der BND widerspricht dem Bericht. Haunebu III, am 01. März 2008 um 11:57 ( Link ) Viel schlimmer als die vermeintliche Darlegung des in allen Einzelheiten geschilderten Datentransfers sind die Vermutungen - das BKA habe selber trojanisiert. Damit die Steuerhinterziehung verfolgbar sei – mußte aus dem Spionagetool ein Datenübergeber gestanzt werden. Diesem Stasi-Staat traue ich alle Verkrustungen und Verbrechen zu. Wer BKA Beamte – Undercover-Verfassungschützer und alte DDR Stasioffiziere als schwarzen Autonomen Block tarnt und sie in Demos einschleust um Demonstrationen zu sprengen - der ist auch dazu imstande - online gezogenes Datenmaterial als Fleißarbeit eines Spions oder BKA Angestellten zu tarnen. Das Celler Loch lässt grüßen. Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
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Steuerverweigerer, am 23. Februar 2008 um 22:02 ( Link )
Nun ist der Bundesnachrichtendienst ins Fürstentum Lichtenstein einmarschiert, hat dort unter Verwendung meiner Steuergelder Bankangestellte bestochen, um Kundendaten zu rauben, die jetzt dafür verwendet werden, eine beispiellose Hatz auf Bürger der BRD, die ihr verdientes Geld dort in Sicherheit bringen wollten, durchzuführen.
Der BND hat also meine Steuergelder - und Ihre ebenso - dafür mißbraucht, um in organisierter und kaltblütig geplanter Weise Straftaten zu begehen bzw. andere dazu zu animieren und er hat dazu auch noch die Soveränität eines Nachbarlandes vorsätzlich und provokativ verletzt. Mit anderen Worten, der BND ist eine kriminelle Vereinigung. Jeder, der in Deutschland jetzt noch Steuern zahlt, macht sich also der Unterstützung einer kriminellen (Staats)Vereinigung schuldig. Meine Empfehlung: Geben Sie als Selbständiger Ihre Steuererklärung korrekt beim Finanzamt ab und fügen Sie in einem Schreiben hinzu, daß Sie die Steuern aus Gewissensgründen leider nicht bezahlen können, da Sie damit eine kriminelle Vereinigung, nämlich den BND, der bekanntlich von Steuern ausgehalten wird, unterstützen würden, und die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist bekanntlich eine Straftat. Sie können sich dabei gegebenenfalls auch noch auf den Paragraphen § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) berufen. Wenn das zu einer Massenbewegung würde, dann könnte man die staatlich organisierte Schutzgelderpressermafia einmal richtig ins Schleudern bringen. Wenn die uns alle einkerkern, dann demonstrieren die damit, daß wir in einer staatlichen Gewaltherrschaft leben, der jedes Mittel recht ist, die Bürger über sogenannte "Steuern" und "Sozialabgaben" skrupellos auszurauben. Selbst den Ärmsten der Armen reist der Staat noch das letzte Hemd vom Leibe. Und jetzt wollen diese kriminellen Staatsbüttel einige Reiche opfern, um die Neidgefühle der weniger Begünstigten zu befriedigen. Diese Rechnung wird jedoch nicht aufgehen.
Der Staat raubt uns alle aus, und die Ärmsten der Armen trifft es am härtesten und diese werden nicht einen Cent weniger "Steuern" zu zahlen haben, nur weil einige Vermögende ans Schlachtmesser des Finanzamtes ausgeliefert werden.