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Bildung: Eine Schulpflicht gibt es nichtvon Stefan Sedlaczek Lernen ist keine Handlung In Deutschland als einem der ganz wenigen Länder weltweit herrscht – unsäglich, aber wahr – Schulzwang. eigentümlich frei-Leser wissen das. Bis heute reißt der Strom an staatlichen Gewalttaten unter Berufung auf einschlägige Vorschriften nicht ab. Aber nicht dieses Unrecht der deutschen Schulbehörden und ihrer Handlanger soll hier und heute betrachtet werden, sondern die dem Schulzwang ja zugrundeliegende angebliche Schulpflicht. Ich möchte der Frage nachgehen, ob es eine Schulpflicht überhaupt geben kann. Die bloße Behauptung einer solchen Pflicht oder ihre staatliche Postulierung ändert ja nichts daran, dass die Existenz einer Pflicht an Bedingungen geknüpft ist, die überprüfbar und logisch artikulierbar sind. Pflichtenlehre Im vorliegenden Fall einer angenommenen Schulpflicht müsste also Schule ein solcher allgemein vernünftiger Wert sein. Dies ist aber nicht der Fall. Zwar lernt man in der Schule meist etwas, keinesfalls aber nur vernünftiges. Und außerdem kann man, wenn man in der Schule ist, nicht woanders sein. So banal das ist, so leicht wird aber genau dies vergessen. Als hinreichende Bedingung müsste zudem Lernen selbst als Wert angesehen werden. Dem möchte ich zustimmen, da Lernen oft sogar notwendig ist und ich den Lebenserhalt bejahe. In der Pflichtenlehre ist eine weitere Bedingung für die Existenz einer Pflicht, dass der als allgemein vernünftige anerkannte Wert (hier das Lernen) an ein Handeln gebunden ist. Dies aber ist beim Lernen fraglich. Lernen ist Erfahrung und passiert einfach: die berühmte heiße Herdplatte, der erste Kuss und unzählig vieles andere wird prozesshaft, oft sogar blitzartig, erkannt und ist dann gelernt. Lernen ist keine Kategorie des Handelns – erst durch das Unterrichten und Unterrichtetwerden kann ein solcher irriger Eindruck entstehen. Es geht hier nicht darum, Belehren oder Unterrichten grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern lediglich darum, aufzuzeigen, dass es im Zusammenhang mit der Begründung einer Pflicht nicht angeführt werden kann. Zusammenfassung 18. Juli 2007 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Arne Hoffmann, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Klaus Rainer Röhl schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareWer die Macht hat..., am 29. Juli 2007 um 11:41 ( Link ) In der real existierenden parlamentarischen Dämonkratie diktiert der, der die Macht hat, wo es lang geht, und nicht, wer Recht hat. Der Verfasser diese Artikels, Herr Stefan Sedlaczek, hat leider nur Recht... Wer die Macht hat..., am 29. Juli 2007 um 11:51 ( Link ) Es gibt doch jetzt den Europäischen Haftbefehl. Kann die Regierung der BRD jetzt nicht endlich alle Home- und Unschooler Europas überstellen und einkerkern lassen, da diese schließlich gegen deutsches Recht verstoßen? Dafür läßt sich doch sicher, insofern überhaupt noch nötig, irgendein Anti-Terror-Gesetz finden oder verabschieden... Jakob Brettler, am 05. September 2007 um 19:59 ( Link ) Was ist das denn für ein dämlicher Untertitel? Selbstverständlich ist Lernen eine Handlung. Genauso wie Schreiben, Fußballspielen und Nichtstun. Ein einziges Semester Philosophie hätte dem Hobbyphilosophen Sedlaczek eigentlich dafür genügt. Stefan Sedlaczek, am 12. Oktober 2007 um 15:44 ( Link ) @Jakob Brettler: Ihr arroganter und beleidigender Kommentar richtet sich leider selbst. Ich bin gerne Hobbyphilosoph und froh, daß ich mich gegen ein (mir sowieso unbezahlbares) Philosophiestudium an einer staatlichen Verbildungsmaschinerie entscheiden mußte. Offensichtlich sind nicht nur die deutschen Schulen und Schulbücher um Jahrzehnte zurück, sondern auch die Universitäten. Ich möchte das keinesfalls verallgemeinern, aber hier trifft es offensichtlich zu. Denn um zu wissen, wie Lernen funktioniert, sollte man besser die moderne Hirnforschung und ihren aktuellen Stand bemühen als die Philosophien der Staatsprediger. Nur eine Frage in diesem Zusammenhang: Sind Geistesblitze eine Handlung? Sabine, am 02. Januar 2008 um 21:08 ( Link ) Es müste so sein das man zur Schule gehen darf, aber nicht muss. Sarata, am 28. März 2008 um 18:06 ( Link ) Schulpflicht traumatisiert und verblödet unsere Kinder. Selbstständiges Denken ist vom Staat nicht erwünscht. Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
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Staatsterrorismus, am 29. Juli 2007 um 11:33 ( Link )
Pflicht ist das, was die tyrannischen MachthaberInnen in der real existierenden freiheidlich dämonkratischen Grunzordnung dem Volk als Ganzem und dem Einzelnen im Speziellen aufzwingen. Die real existierenden und paralmentarisch-dämonkratisch agierenden MachthaberInnen brauchen dafür keine Rechtfertigung; Ihre Berechtigung ergibt sich schlicht und einfach aus der Arroganz der Macht. Wer nicht pariert, der wird dem staatlichen Terror von Polizei und Justiz ausgeliefert. Der Schulzwang braucht keine andere Rechtfertigung als diese - offensichtlich nicht. Jeder Steuerzahler zahlt für diese staatliche Tyrannei - ob er will oder nicht!